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Rammstein

Begonnen von Denyo, 22. Mai 2007, 11:05:43

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Märzhase

§323a StGB
Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Solmecke hat in einem der Videos zur Debatte stehende Straftatbestände benannt.
Troll bleibt Troll, da helfen keine Pillen, nicht beim allerbesten Willen.

Zugereister

#1401
Zitat von: Märzhase am 15. Juni 2023, 21:56:45§323a StGB
Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Solmecke hat in einem der Videos zur Debatte stehende Straftatbestände benannt.

Den oberen Paragraph kannte ich noch nicht.

Solmecke hatte die BTM nicht genannt, fallen KO Tropfen nicht darunter?

Jedenfalls könnte aber durch §323a StGB Lindemann eine kürzere Strafe bekommen, sollte ihm Vergewaltigung in mehreren schweren Fällen nachgewiesen werden
Rod lügt. Bela auch. Farin erst recht.

Tigi

#1402
Ja, ich habe auch die yt-Beiträge von RA Solmecke angesehen. 

Wenn man einmal davon absieht, dass bei seinem letzten Beitrag bei 3:50 min eine thematisch unpassende Mandantenakquise für ein Deezer-Leak betrieben wurde (,,Wir versuchen 1.000 € für euch geltend zu machen") ist es sehr ansprechend aufbereitet.

Für diejenigen, die juristisches lieber lesen als hören, hier eine Analyse von einem - im Gegensatz zu Solmecke - Strafverteidiger.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lindemann-staatsanwaltschaft-ermittelt-strafbarkeit/

Zur Klarstellung:
Es geht mir nur um die (derzeitige) strafrechtliche Problematik, hinsichtlich der moralischen Verwerflichkeit dürfte allseitiger Konsens bestehen.


Meliciraptor

In der neuen Folge Radio mit K kotzen Felix und Steffen von Kraftklub sich ordentlich über das ganze Thema aus inkl. Erfahrungsbericht wie es 2013 als Support von Rammstein war.

Den Podcast gibt es eigentlich auch in der ARD Audiothek, wurde aber dort komischerweise noch nicht bereitgestellt. Daher kann ich gerade nur mit Spotify dienen:
https://open.spotify.com/episode/0qvGpfrGJ8diD5Dql6BhGo?si=8iH4RItITEm42MVlWxm5DQ
Ich wär auch gern Gewinner, statt ständig zu verlieren. Doch ich bin leider für immer, für immer nur Fan von dir.

Märzhase

Zitat von: Zugereister am 15. Juni 2023, 22:01:56Solmecke hatte die BTM nicht genannt, fallen KO Tropfen nicht darunter?
Das kommt auf die Substanz an. GHB und Rohypnol fallen z. B. unter das BtMG, GBL dagegen nicht.

Sollte eine verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit im Raum stehen, könnte es sein, dass eine psychiatrische Begutachtung angeordnet wird, vorrangig mit der Frage, ob eine Suchterkrankung vorliegt.

In Deutschland gilt: Keine Strafe ohne Schuld. Dann könnte eine sogenannte Maßregel angeordnet werden. Nach §64 StGB wäre das ein auf zwei Jahre begrenzter Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt. Nach §63 wäre auch eine (zeitlich nicht begrenzte) Maßregel in einem psychiatrischen Krankenhaus denkbar. Ich halte beides jedoch für recht unwahrscheinlich.
Troll bleibt Troll, da helfen keine Pillen, nicht beim allerbesten Willen.

Sascha89

Zitat von: Meliciraptor am 16. Juni 2023, 01:12:37In der neuen Folge Radio mit K kotzen Felix und Steffen von Kraftklub sich ordentlich über das ganze Thema aus inkl. Erfahrungsbericht wie es 2013 als Support von Rammstein war.

Den Podcast gibt es eigentlich auch in der ARD Audiothek, wurde aber dort komischerweise noch nicht bereitgestellt. Daher kann ich gerade nur mit Spotify dienen:
https://open.spotify.com/episode/0qvGpfrGJ8diD5Dql6BhGo?si=8iH4RItITEm42MVlWxm5DQ

Radio Fritz hat die neue Folge "Mein Strandkorb" auch: https://www.fritz.de/sehen-und-hoeren/audios/serien/radiomitk.html
That's your moral compass but what good is it to me?

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31.01. DIRTY DEEDS + 667 – 01.02. "KINDERDISKO"
06.02. "DISORDER 80s" – 12.02. DIRTY SOUND MAGNET
13.02. DEMENTED ARE GO – 14.02. STESY + KING NUGGET GANG
19.02. WYATT E – 20.02. VIER PROMILLE – 21.02. FRENZY

Zugereister

Zitat von: Märzhase am 16. Juni 2023, 06:21:05Das kommt auf die Substanz an. GHB und Rohypnol fallen z. B. unter das BtMG, GBL dagegen nicht.

Sollte eine verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit im Raum stehen, könnte es sein, dass eine psychiatrische Begutachtung angeordnet wird, vorrangig mit der Frage, ob eine Suchterkrankung vorliegt.

In Deutschland gilt: Keine Strafe ohne Schuld. Dann könnte eine sogenannte Maßregel angeordnet werden. Nach §64 StGB wäre das ein auf zwei Jahre begrenzter Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt. Nach §63 wäre auch eine (zeitlich nicht begrenzte) Maßregel in einem psychiatrischen Krankenhaus denkbar. Ich halte beides jedoch für recht unwahrscheinlich.

Auf politisch inkorrekt: Lindemann müsste in die Klapse, es wird nur schwer, das durchzusetzen?
Rod lügt. Bela auch. Farin erst recht.

Inkognito

Das könnte auch eine Verteidigungsstrategie werden. Lindemann ist nur vermindert schuldfähig, da psychisch krank. Als Beweis dafür würde wahrscheinlich schon sein Gedichteband genügen.

liechtensteiner

Zitat von: Zugereister am 16. Juni 2023, 09:12:20Auf politisch inkorrekt: Lindemann müsste in die Klapse, es wird nur schwer, das durchzusetzen?
Nö, da Märzhase ja nicht fordert, dass das passiert, sondern nur die aufgeworfene Frage beantwortet, was eigentlich juristische Möglichkeiten sind, wenn jemand wiederholt in schuldunfähigem Zustand Straftaten begeht.  :) (und dann selbst anzweifelt, dass das in diesem konkreten Fall Anwendung finden würde)

Bzgl der Frage ob BTM-Verstöße in Betracht kommen:
Sowohl für den zitierten §323a (vorsätzliches Herbeiführen von Schuldunfähigkeit) als auch für §177(2)2. (sexueller Übergriff bei eingeschränktem psychischen Zustand) und §177(7)2. (Mittel um den Widerstand zu verhindern) ist es erstmal völlig egal, ob ein berauschend/vernebelnd/sedierendes Mittel legal erwerblich ist oder nicht. All das kann auch schon bei Alkohol greifen.

Unabhängig davon wurde in mehreren Berichten auch von Kokainkonsum auf Backstageparties berichtet. Allein deswegen kämen Ermittlungen wegen Verstößen gegen BTM-Gesetz in Frage. Dass dieses nicht unbedingt im Zusammenhang stünde mit mutmaßlichen Übergriffen, tut dabei nix zur Sache (Kokain ist als KO-Mittel natürlich denkbar ungeeignet). Wir müssen jetzt nicht diskutieren, ob das kleinlich oder im Showbiz normal ist. Üblich ist denk ich auf jeden Fall, dass wenn eine Staatsanwaltschaft ermittelt, auch alle möglichen Straftatbestände in Betracht gezogen werden. Ob sich was ergibt und in welchem Zusammenhang einzelne Verstöße stehen, ist ja eine andere Frage.
Kommende Konzerte:

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Zugereister

Dass Lindemann bei den Pre- und Aftershow Parties sehr freigiebig Alkohol ausschenkt bzw. zum trinken animiert ist ja schon in Flakes Buch gut dokumentiert und deckt sich mit den Aussagen.

Das Problem für die Staatsanwaltschaft: solange keine Frau sagt, dass die gegen ihren Willen Sex hatte, wird es schwer, die Vorwürfe vor Gericht durchzubringen. Für den Nachweis von KO Tropfen ist es mittlerweile zu spät, DNA-Spuren wohl auch.

Das ist auch das Problem, was Shelby hat und warum die litauische Polizei nicht ermitteln will bzw. kann. Die sexuellen Vorwürfe entfallen ja nach ihrer eigenen Aussage, wo die Hämatome herkommen ist jetzt nicht mehr feststellbar, genauso ob sie KO Tropfen im Getränk hatte oder nicht. Da hätte die Beweisaufnahme viel schneller erfolgen müssen.
Rod lügt. Bela auch. Farin erst recht.

Tigi


Gabumon

Zitat von: Zugereister am 16. Juni 2023, 10:10:57Dass Lindemann bei den Pre- und Aftershow Parties sehr freigiebig Alkohol ausschenkt bzw. zum trinken animiert ist ja schon in Flakes Buch gut dokumentiert und deckt sich mit den Aussagen.

Und das ist nichts verbotenes.
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Tigi

Zitat von: Inkognito am 16. Juni 2023, 09:35:15Das könnte auch eine Verteidigungsstrategie werden. Lindemann ist nur vermindert schuldfähig, da psychisch krank. Als Beweis dafür würde wahrscheinlich schon sein Gedichteband genügen.

Aber nur als ultima ratio.

Ziel ist zunächst immer, den Fall bereits im Ermittlungsverfahren durch eine Einstellung zu erledigen, um eine Anklage zu vemeiden.
Wenn ausermittelt ist, wird Akteneinsicht genommen und nach Ungereimtheiten/Ansatzpunkten für eine Verfahrenseinstellung gesucht.

Zugereister

Zitat von: Tigi am 16. Juni 2023, 11:34:01Sie wollen nicht in die Charts
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/nach-lindemann-vorwuerfen-rammstein-will-nicht-in-die-musikcharts-18966021.html

Gibts den irgendwo ohne Paywall bzw. was ist der Inhalt? Hat Rammstein ein neues Album herausgegeben oder ist das rein prophylaktisch?
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Hase

Zitat von: Zugereister am 16. Juni 2023, 13:53:48Gibts den irgendwo ohne Paywall bzw. was ist der Inhalt? Hat Rammstein ein neues Album herausgegeben oder ist das rein prophylaktisch?
eventuell wegen dem sehnsucht re-release ?

Tigi


Sascha89

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PlutoKennedy

Zitat von: Meliciraptor am 16. Juni 2023, 01:12:37In der neuen Folge Radio mit K kotzen Felix und Steffen von Kraftklub sich ordentlich über das ganze Thema aus inkl. Erfahrungsbericht wie es 2013 als Support von Rammstein war.

Den Podcast gibt es eigentlich auch in der ARD Audiothek, wurde aber dort komischerweise noch nicht bereitgestellt. Daher kann ich gerade nur mit Spotify dienen:
https://open.spotify.com/episode/0qvGpfrGJ8diD5Dql6BhGo?si=8iH4RItITEm42MVlWxm5DQ

Danke für den Tip. Da ich Kraftklub zwar sympathisch finde, musikalisch aber bislang nicht warm mit ihnen geworden bin, hatte ich das nicht auf dem Schirm. Der Erkenntnisgewinn in der Causa Rammstein ist zwar minimal, aber schön wie sie es nochmal ganz klar herausstellen, wie abstoßend und eben nicht völlig normal ein so systematisches und entmenschlichendes Groupie-System ist.

Unabhängig von möglichen Straftaten gekommen und davon, ob andere Künstler es so oder so ähnlich machen, hat der Podcast hat mir nochmal eins vor Augen geführt: wie absurd der vielfach vorgebrachte Take ist, das geschilderte System als ein völlig normales Beispiel für den zwanglosen Sex-Drugs-&-Rock-n-Roll-Lifestyle zu verteidigen.

Ja, natürlich ist es integraler Bestandteil des Rockstar-Mythos, dass diese aufgrund ihres exponierten Status die Hingabe ihnen zugetaner junger Frauen hemmungslos auszunutzen. Herzen brechen, Ehemännern Hörner aufsetzen, Eltern in den Wahnsinn treiben. Das kann man kritisieren, sollte man vielleicht allmählich auch mal. Aber doch irgendwie unter der Prämisse, dass es trotz des ungleichen Machtverhältnisses einen gewisses Mindestmaß an Konsens und gegenseitigem Respekt zwischen den Personen gibt.

Letztendlich machen die Kraftklub-Jungs ja auch den Punkt, dass dem Rock-/Metalbereich wohl ganz grundsätzlich ein gewisser Kulturwandel hin zu mehr Frauen vor, auf und hinter den Bühnen gut zu Gesicht stünde. Dem möchte ich sehr beipflichten. Interessanterweise scheint mir das mindestens im Deutschpunk-Bereich schon recht weit fortgeschritten, während in Rock und Metal abseits von vereinzelten "Powerfrauen" als Aushängeschild am Mikro noch ziemliches Brachland herrscht. Aber das ist eine ganz andere Diskussion.

Tigi

Danke für die scrennshots, Sascha.
War mir nicht möglich, da ich selbst keinen Instagram-Account habe.

Sascha89

Zitat von: Tigi am 16. Juni 2023, 15:46:05Danke für die scrennshots, Sascha.
War mir nicht möglich, da ich selbst keinen Instagram-Account habe.

Bitte. Ich mag es lieber die Informationen dann auch direkt, und nicht nur über einen Link, zu haben.
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