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Vorratsdatenspeicherung

Begonnen von Hase, 01. Januar 2008, 15:08:06

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cenobyte

Ja, das sehe ich ähnlich. Ich würde es allerdings nicht nur auf Händler beschränken.

Desweiteren drehst Du Dich mit Deiner Argumentation im Kreis, weil eine Geringfügigkeit die Sache ja nicht legalisiert. Sagst Du übrigens selbst:

Zitat von: Gabumon am 15. Januar 2008, 16:38:44[...] man darf überhaupt kein Cannabis besitzen..
geringfügige mengen werden nur nicht verfolgt (leider) [...]

Aber egal, im Grunde geht es hier ja wirklich nicht darum. Ich finde es nur etwas traurig, wie Du immer meinst alles besser zu wissen. Aber auch das wird seine Gründe haben  :'(

Fox

zum Thema Vorratsdatenspeicherung soll heut was auf Radio FRITZ oder Radio Chaos kommen. Ihr Berliner kennt das sicher. Ich habs blos vorhin auf FRITZ gehört.
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jt182

http://chaosradio.ccc.de/

die sendungen vom ccc kann ich nur empfehlen. gibt genug livestreams
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Doch ihr habt euch schwer getäuscht - Wenn ihr glaubt, dass man uns lenkt - Die letzte Schlacht gewinnen wir

Fox

kann mir jemand ne zusammenfassung geben? kann das nicht anhören. Internetleitung zu lahm. Wäre sehr nett.
Tauschliste: auf Anfrage

Badetuch

Zitat,,Sauger" haben freie Bahn

Von Marco Dettweiler
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19. März 2008 Selten fasst das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss, der Menschen nutzt, die etwas Illegales tun. Die Entscheidung der Richter, die Herausgabe von auf Vorrat gespeicherten Internet- und Telefondaten an die Staatsanwaltschaft vorerst nur zuzulassen, wenn ein Verdacht auf eine ,,schwere Straftat" vorliegt, hat einen - sicherlich unerwünschten - Nebeneffekt: Offensichtlich ermöglicht er Nutzern von Tauschbörsen, Musik- und Videodateien illegal herunterzuladen, ohne dass ihr Handeln bestraft werden kann.
...

Keine schwere Straftat

Für Medienkonzerne, die gegen die illegale Nutzung von Tauschbörsen vorgehen, war die IP-Adresse bislang die einzige Möglichkeit, den Surfern auf die Schliche zu kommen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat sie nun versperrt. Denn das illegale Herunterladen können die Urheber zwar weiterhin verfolgen, die Sauger können sie aber nicht mehr belangen. Denn aufgrund der neuen Rechtslage sind die Daten ,,nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn sie Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO sind".


Verletzungen des Urheberechts werden seit einigen Jahren im großen Stil verfolgt. Mehrere zehntausend Strafanträge hat allein die Firma proMedia GmbH gestellt. Sie vertritt etwa vierzig Musiklabels. Mit einer speziellen Software registrieren solche Anti-Piraterie-Firmen Rechtsverstöße in Tauschbörsen. Daraufhin gehen Strafanzeigen gegen Unbekannt an die Staatsanwaltschaft - mit Datum, IP-Adresse und Dateiname als Beweisgrundlage. Die Staatsanwaltschaft hatte bisher die Pflicht, beim Provider herauszufinden, wer hinter der jeweiligen IP-Adresse steckt. Diese Pflicht ist nun entfallen. Das illegale Downloaden von Dateien, also der Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, ist keine schwere Straftat.

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Quelle: Faz.net
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Gabumon

na dann, füllen wir doch gleich mal den Esel auf

geh sterben proMedia  ;D
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Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Sephirod

Hahahaha wie geil, sowas gilt dann auch für Rapidshare Loads etc. oder ?

Gabumon

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jt182

Leider ist die Situation doch nicht so eindeutig. Die Aussage, dass die Daten nur für schwere Straftaten benutzt werden dürfen, bezieht sich ja nur auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung. Das trifft nicht auf Daten zu, die zu Abrechnungszwecken o.ä. anfallen. Da bisher die meisten Internet-Provider die Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt haben, könnten die Abmahnungen wie bisher weitergehen.
So argumentiert jedenfalls auch die Staatsanwaltschaft. Ob sich dennoch was ändert wie der Datenschutzbeauftragten Peter Schaar meinte, wird sich dann zeigen.

http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsgerichtsentscheidung-zur-Vorratsdatenspeicherung-sorgt-fuer-Konfusion--/meldung/105338
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Gabumon

ich hab Alice z.b. untersagt meine verbindungsdaten zu speichern, haben die auch zugestimmt, brauchen die auch nicht, ich habe Flatrate..
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jt182

#50
nicht jeder hat ne flatrate und nicht jeder hat es seinem provider untersagt ;)

edit: auch ne interessante entscheidung vom lg hamburg:
http://www.heise.de/newsticker/Schlappe-fuer-Piratenjaeger-der-proMedia-GmbH--/meldung/105375
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Gabumon

#51
Zitat von: jt182 am 20. März 2008, 17:41:24nicht jeder hat ne flatrate und nicht jeder hat es seinem provider untersagt ;)



selbst schuld  ;D

tja normalerweise gehen diese ProMedia raubritter extra nach Hamburg weil die da meist gewinnen, aber das ist wohl jetzt auch vorbei  ;D
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Badetuch

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Gabumon

schon der zweite Regierungsfail diesen monat
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pazi

Gilt das jetzt eigentlich auch für die ganzen (mehr oder weniger) privaten Server? Also können die ihre "Datensammlungen" jetzt auch dezimieren?
Am Kraterrand, wo grün es thront, da hockt der kleine Frosch im Mond.