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Vorratsdatenspeicherung

Begonnen von Hase, 01. Januar 2008, 15:08:06

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Gabumon

das kann dir keiner sagen da keiner weiss wie eine offensichtlich rechtswiedrige quelle aussieht
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

pazi

Zitat von: sportfreund7 am 13. Januar 2008, 17:28:31und wie siehts aus wenn ich mir dieses video downloade:http://www.kill-them-all.de/forum/index.php?topic=10374.0
mach ich mich damit strafbar oder wie sieht das aus?

Nur wenn der durchschnittliche deutsche PC-Nutzer da eine offensichtlich rechtswidrige Quelle erkennt. Ist m.E. nicht der Fall. Im Allgemeinen ist auch eher das anbieten (z.B. uploaden) als das konsumieren (z.B. downloaden) strafbar.
Am Kraterrand, wo grün es thront, da hockt der kleine Frosch im Mond.

Gabumon

Zitat von: pazi am 13. Januar 2008, 19:20:39Nur wenn der durchschnittliche deutsche PC-Nutzer da eine offensichtlich rechtswidrige Quelle erkennt.

na auf die definition bin ich jetzt aber gespannt

für mich sieht das eselchen nicht offensichtlich rechtswidrig aus, und Bittorent auch nicht..
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IceDevil

ich hab es soweit mitbekommen das das urheberrecht jetzt so geändert wurde das selbst der reine download von musik illegal ist (kann auch sein das es bald so ist)

Zero

Da wird sich MusicLoad aber freuen...  ;D ;D ;D
Mitglied des "Clubs zur Unterstützung und Anwendung der Suchfunktion"

Elkes Mom

Hi,
ZitatNur wenn der durchschnittliche deutsche PC-Nutzer da eine offensichtlich rechtswidrige Quelle erkennt. Ist m.E. nicht der Fall. I
naja grundsätzlich gilt aber "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" (ja ich weiß ein Jurist würde mich für den Satz lynchen). Das bedeutet in der Rechts praxis gehe ich schwer davon aus das entschieden wird das es Aufgabe des Endusers ist sich über seine Quelle zu informieren. Das bedeutet es wird wirklich nur ganz wenige ausnahmen geben wo sich ein User auf ein nicht offensichtlich rechtswidrige Quelle beziehen kann. (zum beispiel wenn er für den rechtswidrigen Download Geld bezahlt hat...)

Zitatwenn man es genau nimmt uppt hier jeder illegale inhalte
bestimmt nicht ;-)

pazi

Zitat von: Elkes Mom am 14. Januar 2008, 10:32:33Hi,

naja grundsätzlich gilt aber "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" (ja ich weiß ein Jurist würde mich für den Satz lynchen). Das bedeutet in der Rechts praxis gehe ich schwer davon aus das entschieden wird das es Aufgabe des Endusers ist sich über seine Quelle zu informieren. Das bedeutet es wird wirklich nur ganz wenige ausnahmen geben wo sich ein User auf ein nicht offensichtlich rechtswidrige Quelle beziehen kann. (zum beispiel wenn er für den rechtswidrigen Download Geld bezahlt hat...)

Ganz so selten ist das glaubich auch wieder nicht, aber wie du schon sagst, muss man da schon abwägen und ist auch selten eindeutig. So zB auf auf einer Seite namens www piratebay com ö.ä. ist es wahrscheinlich schon ersichtlich oder wenn auf der Seite an jeder Ecke gesagt wird, dass Urheberrechte egal sind oder so ähnlich. Andererseits kann bei einem rapidshare-link, der zB auf einer recht seriösen Seite zu finden ist, niemand behaupten, es wäre offensichtlich rechtswidrig (außer der Dateiname sagt "illegal kopierte neue Single von Madonna" ö.ä.).
Aber diese Seriösität ist ja schon bei kill-them-all nicht mehr eindeutig, da ja von Bootleggs die Rede ist. Und Bootleggs sind ja eigentlich schon per Definition illegal.
Am Kraterrand, wo grün es thront, da hockt der kleine Frosch im Mond.

Gabumon

der besitz und erwerb von Bootlegs ist z.b. nicht illegal

du darfst auch beschlagnahmte dinge wie Computerspiele und Musik besitzen, aber nicht verkaufen oder importieren, kaufen jedoch schon
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Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

cenobyte

Nein, man darf beschlagnahmte Medien nur besitzen. Kaufen darf man sie nicht. Ähnlich wie bei Cannabis, das man bis zu einem bestimmten Gewicht besitzen darf. Erwerbn darf man es aber nicht.

Gabumon

#29
tja und die unkenntniss schlägt um sich, ist man von dir ja gewohnt, man darf überhaupt kein Cannabis besitzen..

geringfügige mengen werden nur nicht verfolgt (leider)..

ZitatIn vielen Fällen werden Strafverfahren wegen des Erwerbs und Besitzes von geringen Mengen Cannabis für den Eigengebrauch eingestellt, die Handhabung ist jedoch von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterschiedlich.

Geringe Mengen Cannabis werden beim Fund zwar beschlagnahmt, laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 müssen Verfahren deswegen im Allgemeinen jedoch eingestellt werden. Die Auslegung dieses Beschlusses hängt aber vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des Richters bzw. Staatsanwalts.

die verfahren bei geringen mengen wurden auch vorher eingestellt wegen der verhältnismäßigkeit der straftat..von daher, typisches halbwissen bei dir, zudem ist das nicht gewichtabhängig, nächster irrtum.. aber hauptsache gelabert..
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pazi

Zitat von: Gabumon am 15. Januar 2008, 16:38:44tja und die unkenntniss schlägt um sich, ist man von dir ja gewohnt, man darf überhaupt kein Cannabis besitzen..

geringfügige mengen werden nur nicht verfolgt (leider)..



die verfahren bei geringen mengen wurden auch vorher eingestellt wegen der verhältnismäßigkeit der straftat..von daher, typisches halbwissen bei dir, zudem ist das nicht gewichtabhängig, nächster irrtum.. aber hauptsache gelabert..


Wie würdest du denn sonst feststellen, ob es eine "geringfügige" Menge ist, wenn nicht mit Wiegen? Etwa die Dichte bestimmen, indem du es in ein Wasserglas tauchst? Ist ja drollig ;D

btw: Der Besitz ist sehr wohl strafbar, nur der ausschließliche Konsum bringt keine strafrechtlichen FOlgen mit sich (es sei denn man hat einen Führerschein, da schaut das schon anders aus)
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hösl

Zitat von: pazi am 15. Januar 2008, 19:51:01Wie würdest du denn sonst feststellen, ob es eine "geringfügige" Menge ist, wenn nicht mit Wiegen? Etwa die Dichte bestimmen, indem du es in ein Wasserglas tauchst? Ist ja drollig ;D


Da gilt dann wohl der THC Gehalt des Stoffs - die Grünen testen das zeug mal ordentlich (ja die ham immer longpapes und filter mit) und sagen dann ob es noch als "geringfügig" durchgeht ;D (NICHT :D)


Gabumon

es geht tatsächlich um den THC inhalt, und der lässt sich relativ einfach messen

und das ist hier nicht das thema.. denn drogendealer sollten man auch auf vorrat speichern, und zwar im kerker, bei faulem wasser und schimmeligem brot
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bananenpresse

Zitat von: Gabumon am 15. Januar 2008, 20:34:13es geht tatsächlich um den THC inhalt, und der lässt sich relativ einfach messen

und das ist hier nicht das thema.. denn drogendealer sollten man auch auf vorrat speichern, und zwar im kerker, bei faulem wasser und schimmeligem brot
da geb ich dir mal ausnahmsweise recht  ;)
wie kann man nur mit gutem Gewissen Drogen verkaufen mit dem Wissen das diese Substanzen die Käufer seelisch und körperlich auf lange Weise kaputt macht

speedfanatic

Ehhm.. wir schweifen ab. Deshalb werf ich mal in den Raum:

www.piratenpartei.de
Zu viele Konzerte für diese Signatur.

pazi

#35
Zitat von: bananenpresse am 15. Januar 2008, 20:42:48da geb ich dir mal ausnahmsweise recht  ;)
wie kann man nur mit gutem Gewissen Drogen verkaufen mit dem Wissen das diese Substanzen die Käufer seelisch und körperlich auf lange Weise kaputt macht

Das Gleiche hab ich mich auch schon über Verkauf von Strohrum, Vodka und ähnlichem gefragt. Hab' aber irgendwie noch keine Antwort.

Übrigens das mit den "geringfügigen" (oder auch einfach 'geringen') ist auch von Bundesland zu Bundesland (Bayern und BaWü sind in der Beziehung riskanter als andere Bundesländer) unterschiedlich und wird manchmal auch nach Gutdünken von Pozilei/Richter entschieden.
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cenobyte

Da hat Gabi sich ja mal wieder geschickt rausgewunden. Es ging ja eingentlich um den Besitz beschlagnahmter Medien, wobei seine Unkenntnis ziemlich um sich schlug.

Gabumon

#37
auf den dreck über meinen beitrag schreib ich mal nix, will den nicht noch mehr als blöd hinstellen als der es selbst schon tut  ;D Es bleibt dabei, der besitz und erwerb beschlagnahmter Medien ist legal, der import/export aber nicht, wobei sich bei Import der der es versendet strafbar macht.. sprich die firma in Hongkong oder so.. und der verkauf ist auch illegal, und das wars..

und das war mein letzter kommentar zu dem..

so Topic

einige Provider wollen scheinbar die kosten für die speicherung von der Bundesregierung wieder haben und solange die die kosten nicht tragen wollen die auch nix speichern  ;D
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cenobyte

Nochmal kurz: ich bezog mich mit meiner Aussauge immerhin auf das StGB. Und mäßige dich doch mal einwenig mit deinen Vorverurteilungen vonwegen "blöd", das kann auch nach hinten losgehen.

"(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,

2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Gabumon

bezieht gilt für Händler, bei privatpersonen ist das wegen geringfügigkeit erst garnicht von gelang
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