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GEMA nun sehr an Radpishare interessiert

Begonnen von Bullensohn, 19. Januar 2007, 09:29:34

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jt182

#40
heute wurde die einstweilige verfügung vom lg köln bestätigt. bin mal auf die reaktion von rapidshare gespannt

Rapidshare muss künftige Verletzungen des GEMA-Repertoires verhindern

Das Landgericht Köln hat mit einem Urteil vom 21. März die von der GEMA im Januar erwirkten einstweiligen Verfügungen gegen den Dateitauschdienst Rapidshare bestätigt. Dies berichtet die Musikverwertungsgesellschaft in einer aktuellen Mitteilung. Der Anbieter kann demnach der Auffassung des Gerichts zufolge für ausgemachte Urheberrechtsverletzungen im Rahmen seines Dienstes zur Verantwortung gezogen werden. Den unter den Adressen www.rapidshare.de und www.rapidshare.com auftretenden Share-Hostern haben die Richter gemäß der GEMA zudem vorsorgliche Prüfpflichten auferlegt. Sie müssten ihren Dienst fortan "umfassend auf künftige Verletzungen ihm bekannter Weise illegal genutzter Werke des GEMA-Repertoires hin kontrollieren".
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Die Verwertungsgesellschaft feiert das Urteil als wichtige Grundsatzentscheidung für die Rechteinhaber. "Das Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung, dass es nicht Aufgabe der Rechteinhaber sein kann, auf eigene Kosten fortgesetzt Dienste zu kontrollieren, die mit der illegalen Nutzung ihrer Werke wirtschaftlichen Profit erzielen", freut sich der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Es sei klargestellt worden, dass es Dienstbetreibern ab Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen durchaus zumutbar sei, auf sich abzeichnende Wiederholungen oder Fortsetzungen zu achten und diese zu unterbinden. Somit gehe von der Entscheidung "eine bedeutende Signalwirkung" an alle Dienste aus, welche "einzelne Nutzer dafür einspannen, ein umfassendes illegales Angebot zu schaffen um am Ende mit diesem Angebot für sich Einnahmen zu generieren." Im Visier hat die GEMA damit anscheinend vor allem auch "Web-2.0-Plattformen" wie YouTube oder MySpace. Die GEMA fordert von Youtube-Eigner Google bereits Lizenzgebühren für Musikinhalte.

Die hinter Rapidshare.com stehende Rapidshare AG hatte sich nach den einstweiligen Verfügungen noch zuversichtlich gezeigt, im Rahmen eines Widerspruchverfahrens juristisch die Oberhand zu behalten. Der Geschäftsführer der in der Schweiz beheimateten Aktiengesellschaft, Bobby Chang, erklärte damals, das Unternehmen biete selbst keine geschützten Werke öffentlich an. Der Anteil der urheberrechtlich geschützten Dateien auf den beiden Plattformen bewege sich im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Zudem habe man Software-Filter zum Erkennen von Urhebererchtsverletzungen im Einsatz und lösche bekannt werdende Raubkopien. Beim Betreiber von Rapidshare.de soll es sich nach Angaben der Schweizer um eine unabhängige Unternehmung handeln.

Das Urteil dürfte generell auch die Debatte um die Haftung von Host-Providern wieder neu beleben. Branchenverbände wie der Bitkom oder eco sowie Einrichtungen wie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) hatten im Vorfeld der Verabschiedung des umstrittenen Telemediendienstegestz (TMG) Klarstellungen zu den Verantwortlichkeiten der Provider gefordert und sich gegen vorauseilende Überwachungspflichten ausgesprochen. Die Anbieter seien nach wie vor einer erheblichen Rechtsunsicherheit ausgesetzt, wenn etwa ein vermeintlicher Rechteinhaber eine angebliche Rechtsverletzung geltend mache, ohne diese näher zu belegen. Der Bundestag verschob eine Neuregelung aufgrund von Zeitdruck auf eine bereits geplante TMG-Novelle.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/87445
PGP Key
Ihr könnt uns jagen wie ihr wollt - Lernt uns ruhig noch besser kennen - Beim Versuch uns zu manipulieren
Doch ihr habt euch schwer getäuscht - Wenn ihr glaubt, dass man uns lenkt - Die letzte Schlacht gewinnen wir

okay

tag der entscheidungen was ?

bgh urteil für forenbetreiber und eventuelle haftung ist auch raus.

kurz gefasst ----> ab kenntnis

http://www.heise.de/newsticker/meldung/87462
r.i.p.
darius
*21.02.1984
+12.06.2007

jt182

jou, da bleibt ja zum glück alles beim alten
PGP Key
Ihr könnt uns jagen wie ihr wollt - Lernt uns ruhig noch besser kennen - Beim Versuch uns zu manipulieren
Doch ihr habt euch schwer getäuscht - Wenn ihr glaubt, dass man uns lenkt - Die letzte Schlacht gewinnen wir

okay

quelle heise online

RapidShare geht im Streit mit der GEMA in Berufung

Der Dateitauschdienst Rapidshare will gegen das Urteil des Kölner Landgerichts im Streit mit der Musikverwertungsgesellschaft GEMA Rechtsmittel eingehen. "Die RapidShare AG ist als Betreiber des Webhosting-Dienstes ihren Prüfungspflichten nicht nur in vollem Umfang, sondern über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus nachgekommen", heißt es in einer Mitteilung der Schweizer Betreiberfirma von www.rapidshare.com. Man werde daher in Berufung gehen. Laut Bobby Chang, dem Geschäftsführer RapidShare AG, hat es das Landgericht "abgelehnt, sich in der notwendigen Tiefe mit dem Details des Sachverhalts auseinander zu setzen". Man baue daher darauf, die Lage in zweiter Instanz verdeutlichen zu können.
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Die GEMA hatte im Januar einstweilige Verfügungen gegen die RapidShare AG sowie RapidTec, den im baden-württembergischen Kenzingen angesidelten Betreiber des ähnlich ausgerichteten Dienstes www.rapidshare.de, erwirkt. Diese bestätigten die Kölner Richter im Rechtsschutzverfahren mit einem Urteil. Die beiden Diensteanbieter können demnach für ausgemachte Urheberrechtsverletzungen auf den beiden Plattformen unter bestimmten Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Sie müssen ihre Angebote zudem auf künftige Verletzungen von bekannter Weise illegal genutzten Werken des GEMA-Repertoires hin kontrollieren.

Der Knackpunkt an dem Urteil sei, dass sich dieses auf die Verhinderung der Verbreitung geschützter musikalischer "Werke" beziehe, führte Chang gegenüber heise online aus. Bei RapidShare würden aber nur mit beliebigen Namen versehene Dateien bereit gehalten, aus denen man zunächst keine Rückschlüsse auf eventuell dahinter stehende Musikstücke ziehen könne. Laut Chang hat das Gericht aber auch deutlich darauf hingewiesen, dass eine Haftung von RapidShare für Urheberrechtsverletzungen nur in Betracht kommt, wenn der Anbieter selbst schuldhaft gegen Verpflichtungen verstößt. Ob das der Fall sei, müsse gesondert geklärt werden. Die Materie sei viel komplexer, als für viele auf den ersten Blick ersichtlich. Gerade deshalb brauche die Branche Rechtssicherheit und eine Entscheidung, "die Innovationen Rechnung trägt".

Nach geltendem Recht mit den Haftungsregeln aus dem umstrittenen Telemediengesetz (TMG) sieht sich das Unternehmen "weder generell verpflichtet, auf seinem Server befindliche fremde Angebote zu überwachen, noch nach rechtswidrigen Inhalten zu forschen". Als Webhosting-Provider sei man für fremde Inhalte nur dann verantwortlich, wenn man sie kenne. Prüfpflichten zur Verhinderung künftiger Rechtsverletzungen bestünden nur im technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Rahmen. Würde dieses Rechtsverständnis in Frage gestellt, hätte das Chang zufolge "für unsere Branche und damit für die Bereitstellung von Kommunikationsinfrastruktur weit reichende Konsequenzen".

RapidShare biete allgemein Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten könnten über einen dedizierten Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Diesen Verweis mache man "nur demjenigen zugänglich, der die Daten gespeichert hat". Dieser könne den Link aber natürlich auch an Bekannte weitergeben. Ob RapidTec für Rapidshare.de ebenfalls in Berufung gehen wird, ist noch unklar. Der Chef der Unternehmung sitzt zwar im Verwaltungsrat der RapidShare AG, aber ansonsten betonen beide Firmen ihre Unabhängigkeit.
r.i.p.
darius
*21.02.1984
+12.06.2007

Gabumon

jaja unabhängig, aber auch nur steuertechnisch  ;D

das ganze ist sogar recht wichtig, je nachdem wie die entscheidung ausfällt sind davon nicht nur one klick hoster betroffen, sondern auch firmen wie Hansenet, deren kunden ja pro person irgendwie 7 MB speicher pro AOL Namen haben. Die AOL ja z.b. auch nicht kontrolliert und per NUB die verantwortung jedem user selbst überlässt..
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

betty

Zitat[...] Darf ich dann auch keine Songs mehr mitsingen, wenn ich MP3s höre?

Wahnsinn, aber völlig korrekt! (zumindest in Australien)

Quelle: www.heise.de - den genauen Beitrag müsste ich aber erst noch einmal raussuchen. Ging darum ob man noch öffentlich "Happy Birthday" singen darf, ohne copyrights zu verletzen.



pfffff...dann land ich halt im Gefängnis...*lol*... blöder gehts ja wohl nicht...daran hält sich doch sowieso niemand...naja...zumindest ich nicht...ich halt mich nur an verbote, die ich sinnvoll halte egal obs von GEMA, ner Plattefirma oder der hochgelobten HAR oder sonst was ist

bei Musik hört für mich der Spaß auf >:(

^^

NR20

NEWS: Ich sitze im Keller +++ Ich war gerade auf dem Weg +++ Vorne kurz und hinten lang +++ Du kannst gehn, aber deine Kopfhaut bleibt hier +++ Ich bin der Kohlemann +++ Da geht mein Baby +++ Gefährlicher als Jackie Chan +++ Ich bin immer parat +++ Wo bin ich denn hier? +++ Lasse redn!

bennse

Hey Leutz,

ich hoffe, es gibt noch keinen Thread zu diesem Thema!

Aber schaut selbst:

GEMA gewinnt weiteren Prozess gegen RapidShare

München - Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 23. Januar die Haftung des Internet-Dienstes RapidShare für Urheberrechtsverletzungen bestätigt, meldet die GEMA. Der Dienst ermöglicht seinen Nutzern verschiedene Inhalte, darunter auch Musiktitel, anonym abzuspeichern und unbegrenzt abzurufen. Bislang hatte sich RapidShare darauf berufen, dass allein die Nutzer für illegale Inhalte haftbar gemacht werden könnten.

Dem hat nun das Landgericht Düsseldorf widersprochen. Wie bereits zuvor die Landgerichte Köln und München erlegt nun auch das Düsseldorfer Landgericht umfassende Handlungspflichten auf. So ist RapidShare nach dem aktuellen Urteil dazu verpflichtet "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss." Das Gericht begründet dies insbesondere damit, dass der Dienst "nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt" werde, für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte "besonders gut geeignet" sei und gerade hieraus "in nicht unerheblicher Weise" ein finanzieller Vorteil gezogen werde.

Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Diese Entscheidung ist ein Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung unseres Repertoires. Sie setzt ein klares Signal, dass Dienste, die von unrechtmäßigen Nutzungen unserer Werke finanziell profitieren, umfassende Maßnahmen zum Schutz der Rechteinhaber ergreifen müssen und sich einer Haftung nicht einfach durch Verweis auf das Handeln der einzelnen Nutzer entziehen können. Mit dieser Grundsatzentscheidung ist der Weg für ein Vorgehen gegen weitere vergleichbare Dienste geebnet."
Wer mehr Saiten auf ein Instrument macht, als Finger zur Verfügung stehen, der macht vielleicht auch andere Fehler.

(_o_)==',', My Ukulele

Gabumon

und? hat keinerlei auswirkungen

Rapidshare hat sicher schon pläne in der schublade mit den servern ins ausland zu gehen
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

bennse

Was ich nicht verstehen kann ist, warum die GEMA hinter so einen kleinen Fisch hinterher ist!

Ich hab vor kurzem eine Statistik gelesen und da stand, dass Direct Download Links (DDL), wozu auch Rapidshare gehört, 4,57% des Internettraffics ausmachen, wo hingegen P2P-Netzwerke 73,5% einnehmen.
Wer mehr Saiten auf ein Instrument macht, als Finger zur Verfügung stehen, der macht vielleicht auch andere Fehler.

(_o_)==',', My Ukulele

Gabumon

weil die GEMA weiss das sie bei P2P chancenlos ist..
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.