Farin Urlaub übers Reisen – mit Jochen Schliemann (Redetour Herbst 2026)

Begonnen von Sascha89, 17. Oktober 2025, 11:34:02

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amendoa, Gabumon, Vampyr, Inspektorklaus, satch und 12 Gäste betrachten dieses Thema.

Anneliese Schmidt 666

Man sackt halt einfach in sich zusammen. Hoffe der Person geht's wieder gut. Köln wird wohl nicht zu toppen sein...

Sascha89

Zitat von: DRK am Gestern um 21:32:33Wie kann Person eigentlich im Sitzen umkippen?

-> Google liefert Antworten.
Aber: ohne Diagnose, die uns nichts angeht, werden wir niemals erfahren, warum die Besucher umgekippt sind.
That's your moral compass but what good is it to me?

CAFÉ CENTRAL WEINHEIM
- Die nächsten Termine:
02.10. SNAGGLETOOTH – 03.10. BOSCA
04.10. BULLET – 08.10. THE IRON ROSES
11.10. THE LOVE BEATLES – 15.10. ANVIL – 17.10. DAS BO
18.10. REVEREND PEYTON's BIG DAMN BAND

Jocke

Zitat von: DRK am Gestern um 21:32:33Wie kann Person eigentlich im Sitzen umkippen?
Wäre dann auf jeden Fall gut, wenn du oder jemand von deinen Kolleg:innen vor Ort waren  ;)

DRK

Zitat von: Jocke am Gestern um 22:36:31Wäre dann auf jeden Fall gut, wenn du oder jemand von deinen Kolleg:innen vor Ort waren  ;)

Ich habe mir bei diesem Nickname genauso viel gedacht, wie die Ärzte bei Ihrer Namensfindung. ;)
Große Teile dieses Beitrags wären
ohne hochkomplizierte Computersysteme und
extrem billige Sexhefte nicht entstanden.

klubis

Zitat von: Sensor am Gestern um 21:25:06In Frankfurt waren die Surma das Thema. Eine Person. Ist bei den Blutbildern umgekippt.
War ansonsten eine sehr angenehme Stimmung im Saal.
Um mal etwas Klarheit reinzubringen. Ich saß ein paar Reihen hinter dem "Vorfall". Die Person hatte sich mit Blickrichtung Bühne nach rechts durch die Reihe gekämpft um gen Ausgang zu kommen. Leider hat sie es nicht ganz geschafft sondern ist ein paar Sitze vor dem "Ausgang" nach hinten umgekippt. Die Person stand also als sie umkippte. Nach kurzer Unterbrechung hat die Person selbständig auf eigenen Füßen (mit leichter Unterstützung) den Saal verlassen können. Also alles halb so wild. Kurzer Kreislauf-Blackout. Ich meine auch, die Person hat sich schon vor den "Schockbildern" auf den Weg gemacht. Die Luft in dem Raum war nicht besonders und trinken war da auch verboten. Kann also auch ganz andere Ursachen gehabt haben.

sams

#545
Zitat von: klubis am Gestern um 23:16:35und trinken war da auch verboten...

seit wann ist das Trinken denn verboten?
Wurde das so explizit kommuniziert?
Das ist nämlich nicht zulässig.
Es kann nur das Mitbringen eigener Getränke verboten werden, wenn der Veranstalter Getränke selbst anbietet.
Die Untersagung der Handlung ansich, könnte ernsthafte Notfälle auslösen und verletzt die Fürsorgepflicht des Veranstalters und er macht sich dadurch strafbar.

Nachtrag:

Dieses Bild habe ich soeben auf Instagram gesehen.



Das mit den Getränken können sie zwar hinschreiben, aber darf, aus oben genannten Gründen, getrost ignoriert werden.
Sie dürfen dir lediglich die Menge und das Behältnis in dem du das nicht alkoholische und verzehrbereite Getränk mitführen möchtest vorschreiben, solange wie sie nicht eigene Getränke anbieten und dazu zählt nicht der Wasserhahn auf der Toilette.
Ich müsste nicht einmal nachweisen, das ich von einem Getränk abhängig bin, weil ich z.B. Medikamente einnehmen muss, Schwanger oder  ich gesundheitlich eingeschränkt bin.

Im übrigen ist ein "kurzer Kreislauf-Blackout" aus medizinischer Sicht überhaupt nicht "halb so wild".
Ich verstehe jedoch was du damit ausdrücken möchtest.

Lustig finde ich auch die Aufforderung das Handy auszuschalten.
Dies ist rechtlich nicht durchsetzbar und kann als Empfehlung betrachtet werden.
Solange du dein Handy bei dir tragen darfst, hast du ein Selbstbestimmungsrecht.
Nur die Nutzung des Handys darf dir vorgeschrieben und eingeschränkt werden.
Auch die vorherige Abgabe oder Versiegelung ist zulässig, sofern sie vor Veranstaltungsbeginn in einem angemessenen Zeitrahmen und für dich zumutbar ersichtlich kommuniziert wurde.
Eine Floskel wie "das ist hier allgemein bekannt" ist nicht bindend.
Schwierig wird es nur für dich, wenn du darüber am Einlass zum Berghain oder kikat-Club mit dem Türsteher diskutieren möchtest.






Gabumon

DA steht doch "Bitte"

Und nicht "Mach dein scheiss Handy aus du wertloses Zellgebilde! Sonst gubts den Bud Spencer gedächnisschlag."  ;D

Also ist das auch noch eine Bitte der man nicht Folge leisten muss, dazu kann man das "Bitte" auch noch auf den halbsatz danach beziehen. Geht vermutlich um umkippende Flaschen. Ist halt genau so wie das "Bitte an der Garderobe abgeben" mit Schild "Für Garderobe keine Haftung" doch die Venue haftet...

Man darf auch in der Stadthalle Kleve keine Getränke reinnehmen wegen dem tollen "Parkettboden" das der schon von Stöckelschuhen etc aussieht wie schonmal gegessen. Da macht ein umgekipptes Bier vermutlich das ganze wieder hübscher

Handyabgabe und Versiegelung ist übrigens auch alles andere als Zulässig, es gibt Leute die sind auf ihr Handy angewiesen "Blutzucker apps" und so weiter und du bist nicht verpflichtet das nachzuweisen. Auch bei Bob Dylan nicht, der hat hat sowieso nur angst das sein gejaule in die öffentlichkeit kommt, dass klingt in etwa als würdest du einer Katze auf den Schwanz treten.
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

maxmaxmax

Zitat von: sams am Heute um 02:26:18seit wann ist das Trinken denn verboten?
Wurde das so explizit kommuniziert?
Das ist nämlich nicht zulässig.
Es kann nur das Mitbringen eigener Getränke verboten werden, wenn der Veranstalter Getränke selbst anbietet.
Die Untersagung der Handlung ansich, könnte ernsthafte Notfälle auslösen und verletzt die Fürsorgepflicht des Veranstalters und er macht sich dadurch strafbar.

Nachtrag:

Dieses Bild habe ich soeben auf Instagram gesehen.



Das mit den Getränken können sie zwar hinschreiben, aber darf, aus oben genannten Gründen, getrost ignoriert werden.
Sie dürfen dir lediglich die Menge und das Behältnis in dem du das nicht alkoholische und verzehrbereite Getränk mitführen möchtest vorschreiben, solange wie sie nicht eigene Getränke anbieten und dazu zählt nicht der Wasserhahn auf der Toilette.
Ich müsste nicht einmal nachweisen, das ich von einem Getränk abhängig bin, weil ich z.B. Medikamente einnehmen muss, Schwanger oder  ich gesundheitlich eingeschränkt bin.

Im übrigen ist ein "kurzer Kreislauf-Blackout" aus medizinischer Sicht überhaupt nicht "halb so wild".
Ich verstehe jedoch was du damit ausdrücken möchtest.

Lustig finde ich auch die Aufforderung das Handy auszuschalten.
Dies ist rechtlich nicht durchsetzbar und kann als Empfehlung betrachtet werden.
Solange du dein Handy bei dir tragen darfst, hast du ein Selbstbestimmungsrecht.
Nur die Nutzung des Handys darf dir vorgeschrieben und eingeschränkt werden.
Auch die vorherige Abgabe oder Versiegelung ist zulässig, sofern sie vor Veranstaltungsbeginn in einem angemessenen Zeitrahmen und für dich zumutbar ersichtlich kommuniziert wurde.
Eine Floskel wie "das ist hier allgemein bekannt" ist nicht bindend.
Schwierig wird es nur für dich, wenn du darüber am Einlass zum Berghain oder kikat-Club mit dem Türsteher diskutieren möchtest.

Herzlichen Glückwunsch zur deutschesten Antwort seit langem ;D


Gabumon

Was hat denn das mit Deutsch zu tun das sich solche Kackläden auch an Gesetze halten müssen? Trinken verbieten zu wollen ist absurd, gefährlich und das letzte, und wirkt nach Lehrer:innen die nur Lehrer:innen wurden um ihre schlechte Laune an Kindern und Jugendlichen auszulassen.

Aber da steht ja Bitte, was nur eine Bitte ist und kein Aufforderung, kann man also Ignorieren

Du darfst dein Handy tatsächlich auch mit ins Berghain nehmen mittlerweile, kriegst aber einen Aufkleber auf die Kamera verpasst
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

BFR

Zitat von: sams am Heute um 02:26:18seit wann ist das Trinken denn verboten?
Wurde das so explizit kommuniziert?
Das ist nämlich nicht zulässig.

Lustig finde ich auch die Aufforderung das Handy auszuschalten.
Dies ist rechtlich nicht durchsetzbar und kann als Empfehlung betrachtet werden.

Nur die Nutzung des Handys darf dir vorgeschrieben und eingeschränkt werden.

Auch die vorherige Abgabe oder Versiegelung ist zulässig

Es kann nur das Mitbringen eigener Getränke verboten werden, wenn der Veranstalter Getränke selbst anbietet.
Also wenn schon Jura-Abschweifelungen, dann richtig:

Es ist absolut alles erlaubt, da keine Gesetzmäßigkeit existiert, die es verbietet.
Der einzige Bereich, in welchen wir uns bewegen, ist das Hausrecht. Und das könnte dir sogar "vorschreiben", nur mit grünem Hut den Saal zu betreten.
Natürlich musst du dich auch daran nicht halten, verwirkst aber im Zweifel das Zugangsrecht zur Veranstaltung. DÄ hatten mit ihrem Männer/Frauen-Konzert das mal rigoros durchgezogen, obwohl hier sogar ein bindendes Gleichberechtigungsgesetz in Stein gemeißelt war.

Das Hausrecht ist da schon sehr mächtig. Solange das vorher kommuniziert wird, ist das auch in Ordnung. Ich hatte es aber mal, dass erst in der Eingangsschlange ein Schild darauf hinwies, dass die Veranstaltung gefilmt wird und man sämtliche Bildrechte abgibt. Theoretisch wurde ich vorher informiert, aber beim Ticketkauf - Monate zuvor - war davon keine Rede.

Gabumon

Zitat von: BFR am Heute um 07:50:25Theoretisch wurde ich vorher informiert, aber beim Ticketkauf - Monate zuvor - war davon keine Rede.

Dann muss dir der Ticketpreis erstattet werden, eventuell auch auslagen (Hotelkosten etc). Dir dürfen durch dein "Recht am eigene Bild" keine Nachteile entstehen.

Hausrecht ist eben auch "eingeschränkt" Trinkverbot ist z.b. eine akute Gesundheitsgefährdung, natürlich kannst du jedes mal (Natürlich unter lautem Gepolter den Saal verlassen, was zu trinken kaufen und unter lautem gepolter zurück, dass darf man dir auch nicht verwehren, da Trinken ein Grundbedürfnis ist. So rigeros waren DÄ da auch nicht, wer als Frau/Mann verkleidet war durfte rein. War bei den Hosen in Rottweil nicht anders, die wussten halt auch das das rechtlich jetzt nicht so zu halten ist.

"Herr Urlaub? Ich muss mal eben was trinken, bitte pausieren sie doch ihren Vortrag solange..  ;D  "

Auch Lehrer dürfen Schülern das trinken nicht pauschal verbieten. (Natürlich wenn man gerade mit Chemischen Zeug rumhantiert wäre das eine ggf. Ausnahme das man zum Trinken den raum verlässt, komplettes Untersagen wäre eine Gesundheitsgefährdung.

Natürlich wenn du VORHER darüber informiert wirst ja, aber es dürfen dann drinnen (nach zutritt, der ja an der Stelle mit der Tür) da keine überraschenden Klauseln dran stehen, dass ist nicht zulässig. VOR dem Betreten muss darauf aufmerksam gemacht werden nicht irgendwann später.

Und wie gesagt, da steht "Bitte" das ist keine Aufforderung.

Ein Ladendetektiv darf dir ja auch nicht in deinen Taschen rumwühlen, egal ob der behauptet es wäre Hausrecht oder nicht.
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.