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BPJM, FSK - Eure Gedanken

Begonnen von Geschwisterlieber, 10. November 2018, 23:23:22

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Geschwisterlieber

Zitat von: supere10 am 10. November 2018, 17:45:37
Muss ja drin sein. Sonst ist es ja kein Gesamtwerk.

Ich weise nochmal darauf hin, dass (aus den bekannten Gründen) die Version von "Geschwisterliebe" von der "Die Ärzte" und der "Ab 18" darauf NICHT enthalten sein wird  ;)
"Gute Nacht, wir sind die Ärsche..." Farin Urlaub, live 02.09.1984 Berlin, Freibad Plötzensee (Open Water Festival)

Tigi

Zitat von: Geschwisterlieber am 10. November 2018, 23:23:22
Ich weise nochmal darauf hin, dass (aus den bekannten Gründen) die Version von "Geschwisterliebe" von der "Die Ärzte" und der "Ab 18" darauf NICHT enthalten sein wird  ;)

Das ist ja aufgrund Sachas Anfrage bei GHvC (s. dessen Beitrag vom 13.9.18) bekannt ;)

Ich frage mich nur, weshalb sie jeweils durch die Version ,,...Liebe" (Instrumental) von der B-Seite der
12" Maxi-Single ,,Gehn wie ein Ägypter" ersetzt wurde. Es hätte ja auch noch die Version "Der Ritt auf dem Schmetterling" gegeben.

Bobby die Bürste

Zitat von: Tigi am 11. November 2018, 00:31:28
Ich frage mich nur, weshalb sie jeweils durch die Version ,,...Liebe" (Instrumental) von der B-Seite der
12" Maxi-Single ,,Gehn wie ein Ägypter" ersetzt wurde. Es hätte ja auch noch die Version "Der Ritt auf dem Schmetterling" gegeben.

Vielleicht wollte man zwischen die Studio-Tracks keine Liveaufnahme setzen. Außerdem wäre dann der Text zu hören gewesen, und wenn der Text kein Problem ist, dann könnte man genauso gut auch die Studio-Version des Songs nehmen.
Noot noot!

supere10

Am besten wäre eine Wahl zwischen zensiert und unzensierter Box gewesen. FSK 18 mit PostIdent und alles ist tutti. Aber irgendwie lassen sich alle Bands dann immer davon abhalten indizierten Kram zu veröffentlichen, obwohl das ja nicht verboten ist.

Sascha89

Dann wäre die nicht indizierte Version aber ein Ladenhüter geworden.
Man hätte das Box-Set "einfach" nur an Personen über 18 Jahre verkaufen können
Wollte bzw. will man aber nicht, da so nicht jeder Fan sie kaufen könnte.

Man könnte jedoch eben die CD bzw. (vermutlich zwei) CDs auf denen sich '...liebe (instrumental)' befinden wird in einer FSK18-Version pressen auf der dann 'Geschwisterliebe' remastert drauf ist und diese dann in einer Tausch-Aktion (z.B. über Hot Action Records oder Kill-Them-All :P) und Altersnachweis des Box-Käufers umtauschen.

Traumdenken...
That's your moral compass but what good is it to me?

Café Central Weinheim
- Die nächsten Termine:
22.11. The Undertones / 23.11. Terror+Nasty (Speyer, Halle 101)
28.11. Ignite+Slapshot / 29.11. Retrogott & Hulk Hodn
30.11. League Of Distortion / 06.12. Deaf Devils + Monkeys On XTC + more

Gabumon

#5
Zitat von: supere10 am 11. November 2018, 11:48:10
Am besten wäre eine Wahl zwischen zensiert und unzensierter Box gewesen. FSK 18 mit PostIdent und alles ist tutti. Aber irgendwie lassen sich alle Bands dann immer davon abhalten indizierten Kram zu veröffentlichen, obwohl das ja nicht verboten ist.

Du darfst Indizierte Songs nicht per Onlinebestellformular verkaufen, Das wäre bewerben von indiziertem Material. Das geht NUR überaus Ausland, und da macht sich der Anbieter nach deutschem Recht strafbar. Was dem aber egal sein kann. Rechtlich OK wäre nur das unter der Ladentheke

Zitat von: Bobby die Bürste am 11. November 2018, 10:50:51
Vielleicht wollte man zwischen die Studio-Tracks keine Liveaufnahme setzen. Außerdem wäre dann der Text zu hören gewesen, und wenn der Text kein Problem ist, dann könnte man genauso gut auch die Studio-Version des Songs nehmen.

Auch die Fassung mit dem vom Publikum gesungenen Text müsste Indiziert sein wegen Inhaltsgleichheit. Der Text IST ja das Indizierte. Ob die Band oder das Publikum den singt ist dabei völlig egal

Ritt auf dem Schmetterling wurd vermutlich nur nicht indiziert weil das eh nur in der ersten Auflage dabei war und deswegen keiner einen Antrag stellte...
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

supere10

Man kann auf einer Website einen FSK 18 Bereich einrichten, wo solch Zeug dann verkauft wird. Man muss es nur wollen.

Gabumon

Zitat von: supere10 am 11. November 2018, 13:27:50
Man kann auf einer Website einen FSK 18 Bereich einrichten, wo solch Zeug dann verkauft wird. Man muss es nur wollen.

Ist nicht zulässig weil Indizierte Titel nicht beworben werden dürfen, hat nichts mit wollen zu tun sondern mit dürfen
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

supere10

Doch, einen FSK 18 Bereich darf man mit indizierten Titeln anbieten.
Man muss nur durch Sicherheitsvorkehrungen dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zutritt zu diesen Bereich haben (Kopie des Ausweises, Post Ident... whatever).
In einem solchen Bereich, der von Kindern nicht betreten werden kann, ist das absolut legal.

z.B. Pornos sind auch immer sofort indiziert. Die sind trotzdem in jedem Sex-Shop kaufbar. Und das liegt daran, dass Kinder und Jugendliche in solchen Shops keinen Zutritt haben.

Das ist alles sehr wohl möglich. Aber mit Aufwand verbunden. Und da hat nie eine Band bock drauf.

Hase

Geht diese Diskussion wieder hier los  ::)

Sephirod

Zitat von: Hase am 11. November 2018, 16:45:13
Geht diese Diskussion wieder hier los  ::)

Hier geht es oft um das Gleiche, aber bin froh das der Hirsch das Forum aus dem Scheintod geholt hat. :D

Tigi

Um etwas Licht in die Diskussion bzgl. des Verkaufs jugendgefährdender Medien zu bringen, hier die Rechtslage:

Trägermedien, die in die Liste jugendgefährdender Medien eingetragen sind, dürfen im Handel nicht öffentlich ausgelegt und nur an Kunden ab 18 Jahren auf Nachfrage nach dem entsprechenden Titel abgegeben werden (,,unter dem Ladentisch") und es ist jede Form von Werbung verboten (s. § 15 JuSchG).

Dies gilt nicht nur für den Einzelhandel, sondern auch für den Versandhandel. Das Jugendschutzgesetzgesetz hat Versandhandel in § 1 Abs. 4 JuSchG wie folgt definiert:
Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.

Ein Versandhandel im jugendschutzrechtlichen Sinne liegt also nicht vor, wenn der Versandhändler durch geeignete technische oder sonstige Vorkehrungen sicherstellt, dass Kinder oder Jugendliche die jugendgefährdenden Trägermedien nicht erhalten können.

Hierfür ist ein zweistufiges Altersverifikationsverfahren erforderlich. Der Versandhändler muss im Rahmen der Bestellung eine zuverlässige altersbedingte Identitätskontrolle durchführen (z.B.  POSTID) und sicherstellen, dass die Ware ausschließlich an den legitimierten volljährigen Besteller übergeben wird (z.B.  Versand als Einschreiben eigenhändig oder persönliche Übergabe per DHL).

Aufgrund des Werbeverbots muss sichergestellt sein, dass die jugendgefährdenden Trägermedien für Personen unter 18 Jahren nicht einsehbar sind. Es ist also vorab jede Werbung hinsichtlich dieser Medien verboten, d.h. es ist zunächst eine zuverlässige  Altersüberprüfung notwendig, damit unter 18 Jahre alte Personen keinen Zugang zum Angebot haben und diese Medien nicht bestellen können. Danach ist sicherzustellen, dass die versandte Ware nur persönlich vom volljährigen Besteller und nicht von einem Minderjährigen in Empfang genommen werden kann.

Dieses zweistufige Verfahren ist jedoch sehr aufwendig und kostenintensiv sowie wegen des Werbeverbots in der Praxis nicht sehr interessant, da ja nicht einmal damit geworben werden darf, dass es hier jugendgefährdende Medien gibt, geschweige dürfen sie genannt werden.

Das vorgenannte Verfahren ist nicht mit dem FSK 18-Angebot der Online-Händler zu verwechseln, die sich den Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe zwar auch extra honorieren lassen (z.B. 5 € bei amazon), aber die FSK 18-Medien mit Bildern und Texten bewerben dürfen.

Ich hoffe, dass es verständlich und erhellend war ;D



Zugereister

Ja mein Gott, warum wird dann nicht über Sexshops der Seitenhirsch verkauft. Das wäre doch typisch DÄ. Die Shops gibt's bundesweit und kaum ein sechzehn oder siebzehnjähriger wird über 300€ für eine Albensammlung ausgeben.
Rod lügt. Bela auch. Farin erst recht.

Gabumon

Zitat von: Zugereister am 11. November 2018, 18:04:20
Ja mein Gott, warum wird dann nicht über Sexshops der Seitenhirsch verkauft. Das wäre doch typisch DÄ. Die Shops gibt's bundesweit und kaum ein sechzehn oder siebzehnjähriger wird über 300€ für eine Albensammlung ausgeben.

Die gibts doch fast gar nicht mehr  ;D

Ist halt das Problem, man dürfte einen Shop der Indiziertes verkauft nicht Bewerben, selbst ein "Hey hier gibts Indiziertes" auf der Website wäre das schon
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Geschwisterlieber

Zitat von: Bobby die Bürste am 11. November 2018, 10:50:51
Vielleicht wollte man zwischen die Studio-Tracks keine Liveaufnahme setzen.
Sehr guter Standpunkt, Bobby. So könnte es durchaus sein.

Wer weiß, vielleicht kommt die Verzögerung auch zustande, weil jemand DOCH das originale "Geschwisterliebe" auf die Box drauf gepackt hat?  ;D

Ich frage mich, warum die den nicht vom Index bekommen - könnte doch genauso gut mit der Begründung "Satire" herunter genommen werden, oder?
Gut, manchmal frage ich mich ob FU den Titel nicht doch ernst gemeint hat - schließlich ist sie die einzige, die mit ihm in Urlaub fahren darf  ;D :P

Und ja, dank dem Hirsch scheint hier mal wieder Leben in der Bude zu sein. Wenn ich mir so anschaue, was in den letzten Monaten und Jahren gepostet wurde... aber gut, es gab ja auch nichts  großartiges zu berichten.
"Gute Nacht, wir sind die Ärsche..." Farin Urlaub, live 02.09.1984 Berlin, Freibad Plötzensee (Open Water Festival)

Gabumon

Zitat von: Geschwisterlieber am 11. November 2018, 20:05:00
Ich frage mich, warum die den nicht vom Index bekommen - könnte doch genauso gut mit der Begründung "Satire" herunter genommen werden, oder?

Weil ficken mit der Schwester ein Straftatbestand ist und an dem Song keine Satire erkennbar ist...
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Morgoth42x

Zitat von: Gabumon am 07. November 2018, 10:14:02
Als echter Fan wüsste man das

Müsste es nicht heißen "Als echter Fan hat man die"?  ;D

Tigi

Zitat von: Morgoth42x am 11. November 2018, 21:30:11
Müsste es nicht heißen "Als echter Fan hat man die"?  ;D

Was soll das? Verstehe ich nicht, sorry  ::)

Tigi

Zitat von: Gabumon am 11. November 2018, 21:16:28
Weil ficken mit der Schwester ein Straftatbestand ist und an dem Song keine Satire erkennbar ist...

Etwas bodenständig formuliert, aber zutreffend ;D
Entscheidend ist, wie der Text von einem objektiven Hörer verstanden wird, der die DÄ (eigentlich FU) und deren Ironie nicht kennt

supere10

Zitat von: Morgoth42x am 11. November 2018, 21:30:11
Müsste es nicht heißen "Als echter Fan hat man die"?  ;D
Habe ich. Kenne ich trotzdem nicht auswendig. Und jetzt?