GEMA erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Dateitauschdienste
Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat beim Landgericht Köln einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber der Dateitauschdienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com erwirkt. Sie sollen Werke aus dem GEMA-Repertoire rechtswidrig genutzt haben. Die Dienste halten Speicherkapazitäten vor, damit Nutzer Inhalte einspeisen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer sagte gegenüber heise online, die Dienste dürften in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden. Insbesondere verlangt die Gesellschaft von ihnen nun Auskunft darüber, wie viele Werke aus dem GEMA-Repertoire vorgehalten werden
....
Den Rest auch noch lesen... (http://www.heise.de/newsticker/meldung/83897)
Danke an Farin18 für den Link. ;)
Kennt ihr diesen armen Kerl?
(http://static.flickr.com/27/63276543_43d3e77a1c_m.jpg)
,,Und den Sisyphus sah ich, von schrecklicher Mühe gefoltert,
Einen schweren Marmor, mit grosser Gewalt fortheben.
Angestemmt arbeitet' er stark mit Händen und Füssen,
Ihn von der Au aufwälzend zum Berge. Doch glaubt' er ihn jetzo
Auf den Gipfel zu drehen, da mit einmal stürzte die Last um;
Hurtig mit Donnergepolter entrollte der tückische Marmor."
Tja ich glaube in diesem Teufelskreis wird sich auch unsere liebe GEMA in Zukunft drehen. Haben noch nicht mal die BÖSEN Raubkopierer in den Emule und Torrent Netzwerken den Gar aus gemacht, da nehmen Sie sich schon die nächsten Schwerverbrecher vor. '15 Millionen' GEMA verdächtige Dateien allein bei rapidshare. Dabei scheinen die noch nicht zu wissen, dass es mehr als einen solcher Dienste gibt. Vielleicht sollten wir denen unseren Freehoster Diskusiionsthread (http://www.kill-them-all.de/smf/index.php?topic=6674.0) mal schicken, um ihnen die Arbeit zu erleichtern. ???
Auf Youtube hat man ja nun mitlerweile auch schon ein Auge geworfen. Naja wenn man daran denke wieviel Lizenzgebühren der armen GEMA und der Rechteinhaberin Courtney Love (http://www.courtneylove.com/) durch das Millionenfache 'Schwarzsehen' des "Smells like teen spirit" - Videoclips (http://www.youtube.com/watch?v=_1Qdcdw22Sw) , durch die Lappen gegangen sind, kann man doch sicherlich deren Unmut über diesen schönen Dienst doch sicherlich verstehen.
Naja was kommt da wohl als nächstes auf die GEMA zu? Werden in Zukunft alle USB Sticks, mit denen man ruckzuck Dateien tauschen kann, verboten? Werden die kleinen Hip Hop Idioten in der Strassenbahn verklagt, weil sie mit ihren Musikhandys GEMA geschütze Musik öffentlich verbreiten? Darf ich dann auch keine Songs mehr mitsingen, wenn ich MP3s höre?
Zitat von: BastaBunt am 19. Januar 2007, 10:59:21
[...] Darf ich dann auch keine Songs mehr mitsingen, wenn ich MP3s höre?
Wahnsinn, aber völlig korrekt! (zumindest in Australien)
Quelle: www.heise.de - den genauen Beitrag müsste ich aber erst noch einmal raussuchen. Ging darum ob man noch öffentlich "Happy Birthday" singen darf, ohne copyrights zu verletzen.
Zitat von: sabrewulf am 19. Januar 2007, 11:12:42
Wahnsinn, aber völlig korrekt! (zumindest in Australien)
Quelle: www.heise.de - den genauen Beitrag müsste ich aber erst noch einmal raussuchen. Ging darum ob man noch öffentlich "Happy Birthday" singen darf, ohne copyrights zu verletzen.
ich hab sowas schon immer geahnt... :'( tja bei geld hört die freundschaft auf...
spassmodus an ;D
nicht von mir , ist kopiert
Wien.
Der Sprecher der Kriminalpolizei Wien hat heute den Verkehrsbetrieben
Ostregion den weiteren Betrieb der öffentlichen Verkehrsmittel Bus,
Bahn und Schnellzüge untersagt. Mehrere Nutzer der Verkehrsmittel
haben laut GIS/GEMA in besagten Einrichtungen mittels mitgebrachter
MP3-Player urheberrechtlich geschützte aber illegal verfielfältigte
Werke gehört. Auch zum Austausch von Datenträgern sei es gekommen.
Manch einer habe gar ein Lied mitgesungen und so illegal verbreitet!
Der Sprecher des Verkehrsverbundes stammelte entrüstet, man könne die
Player der Kunden nicht kontrollieren und wolle das auch nicht.
Trotzdem gab das Gericht der einstweiligen Verfügung statt, keinen
öffentlichen Nahverkehr mehr zuzulassen, bis geeignete Massnahmen
ergriffen worden seien. Angedacht sei die Zwangsknebelung der
Fahrgäste sowie die per Wachskugeln zu verstopfenden Ohren.
GEMA-Sprecher K. Einhirn sieht diese Entscheidungen auch für den
künftigen Umgang mit "Personenbeförderungs-Diensten" wie Bus und Bahn
von großer Bedeutung. Sie zeigen laut K. Einhirn, "dass die bloße
Abwälzung der Nutzungshandlungen auf die Nutzer und die angebliche
Unkontrollierbarkeit der Inhalte den Dienstbetreiber nicht von seiner
urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für die Innerhalb seiner
Betriebsstätten verfügbaren Inhalte entheben".
spassmodus aus.
Zitat von: sabrewulf am 19. Januar 2007, 11:12:42
Wahnsinn, aber völlig korrekt! (zumindest in Australien)
Quelle: www.heise.de - den genauen Beitrag müsste ich aber erst noch einmal raussuchen. Ging darum ob man noch öffentlich "Happy Birthday" singen darf, ohne copyrights zu verletzen.
mitlerweile sind die in australien auch wieder zurückgerudert. haben gemerkt, wie übertrieben das war.
ich bin mal gespannt wie das mit rapidshare ausgeht. aber gibt ja zum glück noch genügend andere 1-click-hoster.
Zitat von: jt182 am 19. Januar 2007, 11:57:58
ich bin mal gespannt wie das mit rapidshare ausgeht. aber gibt ja zum glück noch genügend andere 1-click-hoster.
die werden sich auf ihre agb und die diversen tdg berufen.
aber interessant wird es schon , im falle es zu einem prozess und urteil kommen sollte.
da die gema ja zur zeit an allen fronten mobil macht..... my space , youtube usw haben sie sich ja für 2007 viel vorgenommen ;D
Zitat
RapidShare wehrt sich gegen Einstweilige Verfügung ohne Anhörung
Cham (ots) - Der Betreiber des Webhosting-Dienstes RapidShare.com
wurde auf Antrag der GEMA vom Landgericht Köln durch einstweilige
Verfügungen verpflichtet es zu unterlassen, einige spezifisch
bezeichnete Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen.
Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein auf
Grundlage einer Antragsschrift der GEMA erlassen wurde, zeigt sich
die für den Betrieb von Rapidshare.com verantwortliche RapidShare AG
(Schweiz) überrascht, aber zugleich zuversichtlich, im Rahmen eines
Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung
erwirken zu können. "Das Gericht verbietet uns, Musikwerke öffentlich
zugänglich zu machen - dabei findet eine solche öffentliche
Zugänglichmachung durch uns überhaupt nicht statt", so der
Geschäftsführer des Schweizer Webhosters, Herr Bobby Chang.
Bemerkenswert sei darüber hinaus, dass das Gericht sich mit der
Haftungsprivilegierung für Webhoster (§ 11 TDG) nicht auseinander
gesetzt habe.
Entgegen den ersten Reaktionen seitens der GEMA sieht die
RapidShare AG dem weiteren Fortgang des Rechtsstreits gelassen
entgegen. "Der Beschluss des Landgerichts Köln zeigt in
bemerkenswerter Weise, wie leicht es gelingt, deutsche Gerichte durch
einseitige Sachverhaltsdarstellungen zu beeinflussen", so Chang. "Wir
löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber
hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern
ein. Damit leisten wir zur Bekämpfung von Raubkopien bereits mehr als
die sonstigen Webhosting-Provider."
Seinen Angaben zufolge wird RapidShare daher Rechtsmittel gegen
den Beschluss einlegen. "Wir gehen davon aus, dass die für ihr
aggressives Vorgehen bekannte GEMA dem Gericht den Sachverhalt nicht
nur einseitig, sondern auch unvollständig dargelegt hat. Wir sehen es
daher nunmehr als unsere Aufgabe an, diesen Fehler aus der Welt zu
schaffen. Vielleicht gelingt es uns damit ja auch, in Deutschland
wieder Rechtssicherheit für Webhosting-Provider herzustellen."
Zugleich betonte Herr Chang, dass der Beschluss natürlich nicht
das Ende von RapidShare sein werde. "Die Webhosting-Branche wird sich
mit Sicherheit nicht durch eine gerichtliche Fehlentscheidung dazu
zwingen lassen, alle Server in Deutschland abzustellen oder die
Internet-Leitungen nach Deutschland zu kappen."
Rapidshare hat seinen sitz in der schweiz... von daher können die leute von der gema sich genausogut am sack kratzen (sofern sie denn welche haben) ...
Zitat von: Gabumon am 19. Januar 2007, 22:31:31
Rapidshare hat seinen sitz in der schweiz... von daher können die leute von der gema sich genausogut am sack kratzen (sofern sie denn welche haben) ...
Genauer gesagt im Kanton Zug -
der Topadresse für Grauzonengeschäftemacherei in der Schweiz. ;D
Rapidshare will gegen einstweilige Verfügung vorgehen
Die Betreiber der "Webhosting-Dienste" Rapidshare.de und Rapidshare.com wollen gegen eine von der Verwertungsgesellschaft GEMA erwirkte einstweilige Verfügung vorgehen. Das Landgericht Köln hatte den Unternehmen mit der Verfügung untersagt, einige spezifisch bezeichnete Musikwerke weiter öffentlich zugänglich zu machen. Die für den Betrieb von Rapidshare.com verantwortliche Rapidshare AG zeigte sich in einer Mitteilung zuversichtlich, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der Verfügung erwirken zu können. Der Geschäftsführer der in der Schweiz beheimateten Aktiengesellschaft, Bobby Chang, erklärte, das Unternehmen biete selbst keine geschützten Werke öffentlich an.
Doch finden sich im Internet zahlreiche Links zu Rapidshare-Dateien, die Filme oder Musik enthalten. Chang bestreitet nicht, dass auf Rapidshare unter Umständen auch urheberrechtlich geschützte Daten zu finden sind, beziffert deren Anteil aber auf einen niedrigen einstelligen Prozentsatz. Er weist darauf hin, dass sein Unternehmen selbst diese Daten nicht veröffentlicht oder indiziert, sondern die Nutzer dafür die Verantwortung tragen. "Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein", erklärte Chang.
Die GEMA sieht das anders. Rapidshare versuche sich mit dem Hinweis auf die Unkenntnis der von Nutzern hochgeladenen Daten nur der rechtlichen Verantwortung zu entziehen. Dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, ändere rechtlich nichts seiner Haftung für mögliche Urheberrechtsverletzungen, heißt es in einer Mitteilung der Rechteverwerter. Für die GEMA ist der "Doppelschlag" gegen die Rapidsharer auch wegweisend für den Umgang mit anderen Netz-Angeboten. "Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web-2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung", erklärte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Die GEMA fordert von Youtube-Eigner Google Lizenzgebühren für Musikinhalte.
Auf den beiden Rapidshare-Plattformen können Nutzer beliebige Daten auf die Server der Anbieter laden und dort ablegen. Über einen spezifischen Download-Link lassen sich die Datenpakete dann wieder abrufen. Damit können die Daten auch anderen Nutzern zugänglich gemacht werden. Gegen Gebühr, die nach Unternehmensangaben einzige Einnahmequelle, erhalten die Nutzer gewisse Privilegien. Das deutsche Unternehmen Rapidshare.de wurde 2001 von Christian Schmid gegründet. Auch bei dem Schweizer Betreiber von Rapidshare.com, der erst im Oktober 2006 eingetragenen AG, ist Schmid als Mitglied eingetragen. Chang und Schmid weisen jedoch darauf hin, dass es sich um getrennte Unternehmen handelt. Zur Größe der Unternehmen, ihrem Datenaufkommen und erwirtschafteten Umsätzen wollten sich die beiden nicht äußern.
quelle: www.heise.de
die Gema fordert von Youtube? können die lange, die sitzen in den USA, und Google hat soviel geld, die könnten die GEMA kaufen.. ;D
Zitat von: Gabumon am 20. Januar 2007, 16:43:32
die Gema fordert von Youtube? können die lange, die sitzen in den USA, und Google hat soviel geld, die könnten die GEMA kaufen.. ;D
und sie danach im klo runterspülen, und google würds keinen kratzer aussmachen
Der Sitz von Rapidshare.de war in Deutschland und man kann jetzt nichts mehr dort uppen, wegen der ganzen Rechtsfrage. Bei Rapidshare.com ist der Sitz in der Schweiz. Die nehmen das nicht so eng mit der Copyright-Geschichte...
nur die server stehen weiterhin in deutschland, da ist es egal ob die firma in der schweiz oder timbuktu sitzt. sollte die gema erfolg haben (wovon ich aber nicht ausgehe), sind die server in deutschland futsch
das is doch alles so ein Müll. Für sollchen Mist haben die Leute Zeit. Wenn das so weitergeht, können die das Internet ganz dicht machen, man darf ja garnix mehr. Willkommen in der Steinzeit. >:(
Zitat von: jt182 am 22. Januar 2007, 17:32:59
nur die server stehen weiterhin in deutschland, da ist es egal ob die firma in der schweiz oder timbuktu sitzt. sollte die gema erfolg haben (wovon ich aber nicht ausgehe), sind die server in deutschland futsch
dürfte wenig arbeit machen die server in die schweiz zu stellen.. also wieder pech
so einfach ist das garnicht. erstmal brauchen sie nen rechenzentrum mit entsprechenden freien kapazitäten. das hätten sie sonst auch sicher schon gemacht
und wenn die server erstmal beschlagt namt sind, sind sie eh weg (wobei ich wie gesagt nicht denke, dass es soweit kommen wird)
dafür müsste die GEMA erstmal beweise liefern das Rapidshare nicht alles tut um den zustand abzustellen, und das wird gelinde gesagt schwer..
das kann sonst sehr teuer für die GEMA werden, denn in dem fall würde Rapidshare schadensersatz fordern..
die gema macht munter weiter. neustes "opfer" usenext:
GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT (http://www.heise.de/newsticker/meldung/84226)
die argumentation in dem fall find ich ganz interessant. es wird nicht der dienst an sich angeprangert, sondern die art und weise, wie dafür geworben wird: leicht versteckt aber doch recht offensichtlich für die illegalen inhalte; und auch, dass der zugang zu diesen durch die art der suche erleichtert wird
nach der 3 zensur hier
Usenext ist kein Opfer, sondern defintiv Täter.. die werben schon mir raubkopien, genauso wie Firstload..
Zitat von: Gabumon am 24. Januar 2007, 22:51:03
nach der 3 zensur hier
Usenext ist kein Opfer, sondern defintiv Täter.. die werben schon mir raubkopien, genauso wie Firstload..
Die Sache mit Usenext wuerde ich aber auch schon fast unterschreiben. Hab schon oft genug Werbungen fuer Raubkopien gesehen. Wie es um Firstload steht, weiss ich allerdings nicht.
Zitat von: Schnoofy am 25. Januar 2007, 12:42:43
Die Sache mit Usenext wuerde ich aber auch schon fast unterschreiben. Hab schon oft genug Werbungen fuer Raubkopien gesehen. Wie es um Firstload steht, weiss ich allerdings nicht.
Firstload ist soweit eigentlich das gleiche.
Ich glaube, dass Firstload auch das Usenet zum kommerziellen Verbreiten von Warez verwendet.
Und jep, das unterschreib ich auch, dass beide Täter sind. ;)
Zitat
GEMA vs. Rapidshare Ein alter Bekannter steht mit dahinter
Für die GVU hat Oliver Dierks schon undercover ermittelt, ob auch erfolgreich, läßt sich trefflich streiten. Im Fall der Einstweiligen Verfügungen der GEMA, die gegen den Filehoster Rapidshare erwirkt wurden, scheint Dierks jedoch seinen Anteil gehabt zu haben. Seine Aussage: bis Juni letzten Jahres soll die GEMA noch nie von One-Click-Hostern gehört haben. Informationen erhielt sie von Dierks, den die GEMA eigentlich wegen Informationen im Fall Eselfilme kontaktierte.
Gegen www.rapidshare.de und www.rapidshare.com konnte die GEMA einstweilige Verfügungen vor dem Landgericht Köln erwirken. Warum ausgerechnet die GEMA gegen Rapidshare vorgeht, bleibt unklar - Schwerpunkt der Verwertergesellschaft ist die "öffentliche Aufführung" von Musik, wenngleich sie auch die Vervielfältigungsrechte für Texter und Autoren wahrnimmt. Schon im Fall mp3flat.com, bei der von "öffentlicher Aufführung" eingeschränkt die Rede sein konnte, blieb die GEMA bislang erfolglos, ob dies bei Rapidshare anders wird, kann man bezweifeln. Begonnen hat der jetzige Vorstoß der GEMA offenbar mit einem alten Bekannten.
Bei seinen Ermittlungen für die GVU hatte Dierks ausgiebig mit Betreibern von eDonkey-Sites zu tun: unter anderem Eselfilme. Die GEMA war Dierks zufolge an Informationen über Eselfilme interessiert und lud ihn zu einem Gespräch nach München ein. Dierks gab zwei Mitgliedern der damals im Aufbau befindlichen "Abteilung für Internetpiraterie" der GEMA Informationen zu Eselfilme sowie eine Liste von Sites, die auf Rapidshare Files uppten.
Was offenbar auf Interesse stieß, da das Phänomen der GEMA nicht bekannt zu sein schien. Dierks:
"Bis zu diesem Tag hatten die noch nie etwas von One-Klick-Hostern gehört... nicht einmal die Anwälte wusten etwas von denen."
Nach dem ersten Treffen folgten weitere Gespräche mit der GEMA, Dierks gab an, für die Verwertergesellschaft zahlreiche Adressen von Sites übergeben zu haben, die Musik auf Rapidshare luden.
Gesprochen wurde über einen möglichen Auftrag zur Beweissicherung von Musikfiles und das Auffinden von Servern, auf denen sich illegale Musikdateien befinden. Laut Aussage der GEMA reichten für eine Klage keine vereinzelten Files aus, vielmehr müssen ein paar hundert Stücke gesichert werden, damit eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Was verwundert, denn zur Klageeinreichung ist normal der Download einiger weniger Files - gerichtstauglich belegt - ausreichend, wie die Filesharingklagen der IFPI zeigten.
Beim ersten Gespräch im Juni übergab Dierks der GEMA 10 URLs zu Sites, die über Rapidshare Files anboten, darunter 3.dl.am und alben.to. Ende September folgte eine längere Liste mit insgesamt 513 URLs.
Seitdem sei der Kontakt zur GEMA abgebrochen. Dierks geht davon aus, dass seitdem durch die GEMA die notwendige Zahl von Files geladen und protokolliert wurde.
Dennoch bleibt offen, warum sich die Gesellschaft nun ausgerechnet auf Rapidshare eingeschossen hat: von einer öffentlichen Aufführung kann in Bezug auf bei RS hochgeladenen Files bekanntlich keine Rede sein. Bereits während seiner Zeit bei der GVU habe Dierks auch in Sachen Rapidshare ermittelt, ein Vorgehen gegen den Hoster konnte auch damals trotz Beweisen für Verstöße gegen das Urheberrechtgesetz nicht eingeleitet werden.
Dass der Gesellschaft die Filehoster bis Sommer letzten Jahres völlig unbekannt waren, mag erklären, dass die Vorgehensweise von Anfang an in nichts an die Strategien anderer Anti-Piraterieorganisationen erinnert. Über ein halbes Jahr später bleibt das Vorgehen der GEMA nach wie vor verwirrend. Rapidshare hat inzwischen angekündigt, gegen die EVs vorzugehen.
Zitat von: okay am 27. Januar 2007, 10:31:46
Dennoch bleibt offen, warum sich die Gesellschaft nun ausgerechnet auf Rapidshare eingeschossen hat: von einer öffentlichen Aufführung kann in Bezug auf bei RS hochgeladenen Files bekanntlich keine Rede sein. Bereits während seiner Zeit bei der GVU habe Dierks auch in Sachen Rapidshare ermittelt, ein Vorgehen gegen den Hoster konnte auch damals trotz Beweisen für Verstöße gegen das Urheberrechtgesetz nicht eingeleitet werden.
Mir faellt da nur ein Grund ein und zwar, dass rapidshare ein ziemlich beliebter und weit verbreiteter Filehoster ist. Zumindestens besser (Upload \ Download) als manch andere One-Klick-Hoster.
lustigerweise gehörte Eselfilme auch dem dem Usenext gehört, Freiherr von (gekaufter titel!) Gravenreuth.. selbsternannter raubkopierer jäger aus den 80ern, erfolglos übrigens,... standartmasche von dem war zu inserierern mit dem beftreff disketten zu tauschen, hat man angefragt und seine liste mitgeschickt kam ne abmahnung.. leute die Usenext oder Firstload benutzen geben dem also quasi freiwillig ihre daten..
dieser Freiherr von Gravenreuth war ein konkruent von Oliver Dierks in den 80ern .. ;D
Zitat von: Gabumon am 27. Januar 2007, 13:57:40
lustigerweise gehörte Eselfilme auch dem dem Usenext gehört, Freiherr von (gekaufter titel!) Gravenreuth.. selbsternannter raubkopierer jäger aus den 80ern, erfolglos übrigens,... standartmasche von dem war zu inserierern mit dem beftreff disketten zu tauschen, hat man angefragt und seine liste mitgeschickt kam ne abmahnung.. leute die Usenext oder Firstload benutzen geben dem also quasi freiwillig ihre daten..
dieser Freiherr von Gravenreuth war ein konkruent von Oliver Dierks in den 80ern .. ;D
Bemüh dir mal ein besseres Deutsch an. Einmal Korrekturlesen wird dir auch keine wertvolle Zeit kosten. ;)
Zitat von: Bullensohn am 27. Januar 2007, 14:37:27
Bemüh dir mal ein besseres Deutsch an. Einmal Korrekturlesen wird dir auch keine wertvolle Zeit kosten. ;)
immer noch besser als das deutsch was hier einige andere user schreiben.
Zitat von: Bullensohn am 27. Januar 2007, 14:37:27
Bemüh dir mal ein besseres Deutsch an. Einmal Korrekturlesen wird dir auch keine wertvolle Zeit kosten. ;)
im gegensatz zu dir hab ich auch gearbeitet... 7 überstunden, plus die von Mittwoch, Donnerstag und Freitag.. macht jetzt schon 14...
Tolle Sache Gabu, wobei ich von Schwarzarbeit nicht viel halte - oder lebst du inzwischen nimmer vom Staat und hast das schmarotzen aufgegeben?
Ich hab die Woche >40h gearbeitet und schau schon während dem schreiben, ob irgendwo schwerwiegende Fehler sind.. ::)
Zitat von: Gabumon am 27. Januar 2007, 17:52:13
im gegensatz zu dir hab ich auch gearbeitet... 7 überstunden, plus die von Mittwoch, Donnerstag und Freitag.. macht jetzt schon 14...
Also ist jeder Mensch, der arbeitet, sonst stinkend faul? ::)
Back to topic, bitte...
Zitat von: Bullensohn am 27. Januar 2007, 10:19:50
Firstload ist soweit eigentlich das gleiche.
Ich glaube, dass Firstload auch das Usenet zum kommerziellen Verbreiten von Warez verwendet.
Und jep, das unterschreib ich auch, dass beide Täter sind. ;)
Im Prinzip sind es nur Dienste, die den Zugriff auf die Newsgroup alt.binaries ermöglichen, was in Deutschland so nicht möglich ist. Bis dahin eine saubere Sache,
aber die GEMA hat in so weit Recht, dass die Werbung schon sehr an der Grenze ist...
Zu der Sache mit dem Herrn von Gravenreuth bleibt eigentlich nichts zu sagen... ::)
Doch ich verteh immer noch nicht, warum die GEMA rumzickt und nicht die IFPI (oder so ähnlich^^)...
also ich hab auch mit nem freien "newsreader" zugriff auf die alt.binarys...
ist ja nicht so das es nur kostenpflichtige gibt
Das Problem ist ja auch rein gar nicht der Newsreader sondern der Provider für die binarys-Newsgroups. Viele Standard-Provider haben diese Gruppen nämlich nicht.
Zitat von: Bullensohn am 27. Januar 2007, 14:37:27
Bemüh dir mal ein besseres Deutsch an. Einmal Korrekturlesen wird dir auch keine wertvolle Zeit kosten. ;)
Ich denke, wenn man schon solche Sätze schreibt, sollte man auch korrekt schreiben.
Nach 'kosten' folgt m.E. 'dich' anstatt 'dir'. Und das Verb An-bemühen gibt es m.E. gar nicht, anlegen wäre wahrscheinlich passender.
On-topic:
Also ich glaube, dass rapidshare gesetzlich rein gar nichts anzulasten ist, wenn dann vielleicht den entsprechenden Uploadern und das dürfte nachverfolgbar sein. Das Gericht könnte rapidshare vielleicht dazu verdonnern, die IP-Adressen der Uploader bereitzustellen.
Zitat von: pazi am 28. Januar 2007, 22:23:07
[...]
On-topic:
Also ich glaube, dass rapidshare gesetzlich rein gar nichts anzulasten ist, wenn dann vielleicht den entsprechenden Uploadern und das dürfte nachverfolgbar sein. Das Gericht könnte rapidshare vielleicht dazu verdonnern, die IP-Adressen der Uploader bereitzustellen.
Naja, pazi, aber wer bietet hier denn den Webspace an?
Der User oder rapidshare?
Im Umkehrschluss muesste man dann allerdings jegliche One-Klick-Hoster verbieten.
Zitat von: pazi am 28. Januar 2007, 22:23:07
[...]
Das Gericht könnte rapidshare vielleicht dazu verdonnern, die IP-Adressen der Uploader bereitzustellen.
Was soll das Gericht mit den belanglosen IPs dann machen? ;)
btw: Schön, dass du mir in Deutsch hilfst, obwohl 'bemüh dir ... an' schon scheisse klingt. ;D
Zitat von: Bullensohn am 29. Januar 2007, 17:28:08
Was soll das Gericht mit den belanglosen IPs dann machen? ;)
...
sich dann an die dsl-provider wenden und sich die nutzerdaten herausgeben lassen.
ohne richterliche verfügung? na viel glück wenn man nicht gerade bei 1&1 anfragt..
Zitat von: Zugereister am 29. Januar 2007, 18:18:38
sich dann an die dsl-provider wenden und sich die nutzerdaten herausgeben lassen.
Haben die 'DSL-Provider' dann noch die Zusammenhänge zwischen IP und Kunden?
Das hat nicht mehr jeder Provider, da es bei einer Flatrate ja auch nicht mehr erforderlich ist.
(Wie es da rechtlich aussieht, weiß ich jetzt nicht, aber T-Online hat wohl eine Unterlassungsklage oder so.)
wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt, müssen sie die Daten nen halbes Jahr lang speichern
heute wurde die einstweilige verfügung vom lg köln bestätigt. bin mal auf die reaktion von rapidshare gespannt
Rapidshare muss künftige Verletzungen des GEMA-Repertoires verhindern
Das Landgericht Köln hat mit einem Urteil vom 21. März die von der GEMA im Januar erwirkten einstweiligen Verfügungen gegen den Dateitauschdienst Rapidshare bestätigt. Dies berichtet die Musikverwertungsgesellschaft in einer aktuellen Mitteilung. Der Anbieter kann demnach der Auffassung des Gerichts zufolge für ausgemachte Urheberrechtsverletzungen im Rahmen seines Dienstes zur Verantwortung gezogen werden. Den unter den Adressen www.rapidshare.de und www.rapidshare.com auftretenden Share-Hostern haben die Richter gemäß der GEMA zudem vorsorgliche Prüfpflichten auferlegt. Sie müssten ihren Dienst fortan "umfassend auf künftige Verletzungen ihm bekannter Weise illegal genutzter Werke des GEMA-Repertoires hin kontrollieren".
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Die Verwertungsgesellschaft feiert das Urteil als wichtige Grundsatzentscheidung für die Rechteinhaber. "Das Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung, dass es nicht Aufgabe der Rechteinhaber sein kann, auf eigene Kosten fortgesetzt Dienste zu kontrollieren, die mit der illegalen Nutzung ihrer Werke wirtschaftlichen Profit erzielen", freut sich der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Es sei klargestellt worden, dass es Dienstbetreibern ab Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen durchaus zumutbar sei, auf sich abzeichnende Wiederholungen oder Fortsetzungen zu achten und diese zu unterbinden. Somit gehe von der Entscheidung "eine bedeutende Signalwirkung" an alle Dienste aus, welche "einzelne Nutzer dafür einspannen, ein umfassendes illegales Angebot zu schaffen um am Ende mit diesem Angebot für sich Einnahmen zu generieren." Im Visier hat die GEMA damit anscheinend vor allem auch "Web-2.0-Plattformen" wie YouTube oder MySpace. Die GEMA fordert von Youtube-Eigner Google bereits Lizenzgebühren für Musikinhalte.
Die hinter Rapidshare.com stehende Rapidshare AG hatte sich nach den einstweiligen Verfügungen noch zuversichtlich gezeigt, im Rahmen eines Widerspruchverfahrens juristisch die Oberhand zu behalten. Der Geschäftsführer der in der Schweiz beheimateten Aktiengesellschaft, Bobby Chang, erklärte damals, das Unternehmen biete selbst keine geschützten Werke öffentlich an. Der Anteil der urheberrechtlich geschützten Dateien auf den beiden Plattformen bewege sich im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Zudem habe man Software-Filter zum Erkennen von Urhebererchtsverletzungen im Einsatz und lösche bekannt werdende Raubkopien. Beim Betreiber von Rapidshare.de soll es sich nach Angaben der Schweizer um eine unabhängige Unternehmung handeln.
Das Urteil dürfte generell auch die Debatte um die Haftung von Host-Providern wieder neu beleben. Branchenverbände wie der Bitkom oder eco sowie Einrichtungen wie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) hatten im Vorfeld der Verabschiedung des umstrittenen Telemediendienstegestz (TMG) Klarstellungen zu den Verantwortlichkeiten der Provider gefordert und sich gegen vorauseilende Überwachungspflichten ausgesprochen. Die Anbieter seien nach wie vor einer erheblichen Rechtsunsicherheit ausgesetzt, wenn etwa ein vermeintlicher Rechteinhaber eine angebliche Rechtsverletzung geltend mache, ohne diese näher zu belegen. Der Bundestag verschob eine Neuregelung aufgrund von Zeitdruck auf eine bereits geplante TMG-Novelle.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/87445
tag der entscheidungen was ?
bgh urteil für forenbetreiber und eventuelle haftung ist auch raus.
kurz gefasst ----> ab kenntnis
http://www.heise.de/newsticker/meldung/87462
jou, da bleibt ja zum glück alles beim alten
quelle heise online
RapidShare geht im Streit mit der GEMA in Berufung
Der Dateitauschdienst Rapidshare will gegen das Urteil des Kölner Landgerichts im Streit mit der Musikverwertungsgesellschaft GEMA Rechtsmittel eingehen. "Die RapidShare AG ist als Betreiber des Webhosting-Dienstes ihren Prüfungspflichten nicht nur in vollem Umfang, sondern über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus nachgekommen", heißt es in einer Mitteilung der Schweizer Betreiberfirma von www.rapidshare.com. Man werde daher in Berufung gehen. Laut Bobby Chang, dem Geschäftsführer RapidShare AG, hat es das Landgericht "abgelehnt, sich in der notwendigen Tiefe mit dem Details des Sachverhalts auseinander zu setzen". Man baue daher darauf, die Lage in zweiter Instanz verdeutlichen zu können.
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Die GEMA hatte im Januar einstweilige Verfügungen gegen die RapidShare AG sowie RapidTec, den im baden-württembergischen Kenzingen angesidelten Betreiber des ähnlich ausgerichteten Dienstes www.rapidshare.de, erwirkt. Diese bestätigten die Kölner Richter im Rechtsschutzverfahren mit einem Urteil. Die beiden Diensteanbieter können demnach für ausgemachte Urheberrechtsverletzungen auf den beiden Plattformen unter bestimmten Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Sie müssen ihre Angebote zudem auf künftige Verletzungen von bekannter Weise illegal genutzten Werken des GEMA-Repertoires hin kontrollieren.
Der Knackpunkt an dem Urteil sei, dass sich dieses auf die Verhinderung der Verbreitung geschützter musikalischer "Werke" beziehe, führte Chang gegenüber heise online aus. Bei RapidShare würden aber nur mit beliebigen Namen versehene Dateien bereit gehalten, aus denen man zunächst keine Rückschlüsse auf eventuell dahinter stehende Musikstücke ziehen könne. Laut Chang hat das Gericht aber auch deutlich darauf hingewiesen, dass eine Haftung von RapidShare für Urheberrechtsverletzungen nur in Betracht kommt, wenn der Anbieter selbst schuldhaft gegen Verpflichtungen verstößt. Ob das der Fall sei, müsse gesondert geklärt werden. Die Materie sei viel komplexer, als für viele auf den ersten Blick ersichtlich. Gerade deshalb brauche die Branche Rechtssicherheit und eine Entscheidung, "die Innovationen Rechnung trägt".
Nach geltendem Recht mit den Haftungsregeln aus dem umstrittenen Telemediengesetz (TMG) sieht sich das Unternehmen "weder generell verpflichtet, auf seinem Server befindliche fremde Angebote zu überwachen, noch nach rechtswidrigen Inhalten zu forschen". Als Webhosting-Provider sei man für fremde Inhalte nur dann verantwortlich, wenn man sie kenne. Prüfpflichten zur Verhinderung künftiger Rechtsverletzungen bestünden nur im technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Rahmen. Würde dieses Rechtsverständnis in Frage gestellt, hätte das Chang zufolge "für unsere Branche und damit für die Bereitstellung von Kommunikationsinfrastruktur weit reichende Konsequenzen".
RapidShare biete allgemein Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten könnten über einen dedizierten Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Diesen Verweis mache man "nur demjenigen zugänglich, der die Daten gespeichert hat". Dieser könne den Link aber natürlich auch an Bekannte weitergeben. Ob RapidTec für Rapidshare.de ebenfalls in Berufung gehen wird, ist noch unklar. Der Chef der Unternehmung sitzt zwar im Verwaltungsrat der RapidShare AG, aber ansonsten betonen beide Firmen ihre Unabhängigkeit.
jaja unabhängig, aber auch nur steuertechnisch ;D
das ganze ist sogar recht wichtig, je nachdem wie die entscheidung ausfällt sind davon nicht nur one klick hoster betroffen, sondern auch firmen wie Hansenet, deren kunden ja pro person irgendwie 7 MB speicher pro AOL Namen haben. Die AOL ja z.b. auch nicht kontrolliert und per NUB die verantwortung jedem user selbst überlässt..
Zitat[...] Darf ich dann auch keine Songs mehr mitsingen, wenn ich MP3s höre?
Wahnsinn, aber völlig korrekt! (zumindest in Australien)
Quelle: www.heise.de - den genauen Beitrag müsste ich aber erst noch einmal raussuchen. Ging darum ob man noch öffentlich "Happy Birthday" singen darf, ohne copyrights zu verletzen.
pfffff...dann land ich halt im Gefängnis...*lol*... blöder gehts ja wohl nicht...daran hält sich doch sowieso niemand...naja...zumindest ich nicht...ich halt mich nur an verbote, die ich sinnvoll halte egal obs von GEMA, ner Plattefirma oder der hochgelobten HAR oder sonst was ist
bei Musik hört für mich der Spaß auf >:(
^^
Zitat von: BastaBunt am 19. Januar 2007, 10:59:21...Freehoster Diskusiionsthread (http://www.kill-them-all.de/smf/index.php?topic=6674.0) ...
Gibts den noch? Finde ihn nirgends
Hey Leutz,
ich hoffe, es gibt noch keinen Thread zu diesem Thema!
Aber schaut selbst:
GEMA gewinnt weiteren Prozess gegen RapidShare
München - Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 23. Januar die Haftung des Internet-Dienstes RapidShare für Urheberrechtsverletzungen bestätigt, meldet die GEMA. Der Dienst ermöglicht seinen Nutzern verschiedene Inhalte, darunter auch Musiktitel, anonym abzuspeichern und unbegrenzt abzurufen. Bislang hatte sich RapidShare darauf berufen, dass allein die Nutzer für illegale Inhalte haftbar gemacht werden könnten.
Dem hat nun das Landgericht Düsseldorf widersprochen. Wie bereits zuvor die Landgerichte Köln und München erlegt nun auch das Düsseldorfer Landgericht umfassende Handlungspflichten auf. So ist RapidShare nach dem aktuellen Urteil dazu verpflichtet "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss." Das Gericht begründet dies insbesondere damit, dass der Dienst "nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt" werde, für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte "besonders gut geeignet" sei und gerade hieraus "in nicht unerheblicher Weise" ein finanzieller Vorteil gezogen werde.
Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Diese Entscheidung ist ein Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung unseres Repertoires. Sie setzt ein klares Signal, dass Dienste, die von unrechtmäßigen Nutzungen unserer Werke finanziell profitieren, umfassende Maßnahmen zum Schutz der Rechteinhaber ergreifen müssen und sich einer Haftung nicht einfach durch Verweis auf das Handeln der einzelnen Nutzer entziehen können. Mit dieser Grundsatzentscheidung ist der Weg für ein Vorgehen gegen weitere vergleichbare Dienste geebnet."
und? hat keinerlei auswirkungen
Rapidshare hat sicher schon pläne in der schublade mit den servern ins ausland zu gehen
Was ich nicht verstehen kann ist, warum die GEMA hinter so einen kleinen Fisch hinterher ist!
Ich hab vor kurzem eine Statistik gelesen und da stand, dass Direct Download Links (DDL), wozu auch Rapidshare gehört, 4,57% des Internettraffics ausmachen, wo hingegen P2P-Netzwerke 73,5% einnehmen.
weil die GEMA weiss das sie bei P2P chancenlos ist..