Der BFH (Bundesfinanzhof) hat gestern eine Entscheidung veröffentlicht, dass der Weiterverkauf einer Karte fürs Championsleague-Finale einkommensteuerpflichtig ist. Im vorliegenden Fall wurde ein Ticket (offz. Kaufpreis 330 EUR) nach Abzug der Systemgebühren für EUR 2907 verkauft, es blieben also mehr als 2500 EUR Gewinn. Hierfür müssen also Steuern gezahlt werden...
Wo da die Grenze gezogen werden soll, weiß ich nicht, wie das Thema beim FA behandelt wird habe ich mich schon öfter gefragt. mE ist das die erste Entscheidung in diese Richtung und in gewisser Weise auch korrekt.
Wer es nachlesen mag:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/822681/.
Korrekt, stimme ich Dir zu.
Der Geschäftemacher hat die Anschaffung und Veräußerung von zwei Tickets für das Finale der UEFA Champions League 2015 in Berlin in seiner Einkommensteuererklärung angegeben, da er von der Steuerfreiheit des Veräußerungsgeschäfts ausgegangen ist und erklärte in der eingereichten Einkommensteuererklärung ausdrücklich einen Gewinn in Höhe von 0 €.
Im Normalfall wird der An- und gewinnbringende Verkauf nicht in der Steuererklärung angegeben werden und nach dieser Entscheidung wohl noch weniger.
Das Risiko, vom Finanzamt bei Nichtangabe über eine (stichprobenartige) Kontoprüfung entdeckt zu werden, kann ganz vermieden werden, wenn der Verkauf nicht über eine Ticketplattform erfolgt, sondern per Übergabe mit Barzahlung.