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Indizierung

Begonnen von soylent_gelb, 19. Dezember 2018, 17:56:49

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Gabumon

#40
Zitat von: doc_fan am 20. Dezember 2018, 20:14:37
Ausserdem müssten dann ja aucb alle USB-Sticks durchgesehen werden und wer will das schon  ;D ;D

Prag und Wien müsste das sein  ;D

Ich weiss zwar wie man einen Antrag stellt (langwierig) aber "Anregung" hab ich noch nie gehört. Nicht das ich denen jetzt eine gegeben hab  ;D Erfahr ich dann beim nächsten mal, hab nachgefragt wie man eine Anregung stellt.

Es ist wohl de facto das der Seitenhirsch als Indiziert gelten müsste
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

doc_fan

Gabu,

ich glaube Du hast mindestens zehn Boxen gekauft und wenn Du sie indiziert hast, verkaufst Du sie höchstbietend an Ü18-Menschen  ;D ;D ;D ;D
20-11-15-HB
13-08-24-HB, 13-08-10-B, 12-11-01-OL
12-07-03 - H, 12-05-22- HB, 11-12-20 – DO
11-04-26 – OHZ, 09-06-17 – HH
07-11-30 – HB, 04-07-30 - OL
03-12-17 - HB, 03-03-05 - LER
97-05-24 - HH, 96-05-27 - OL
95-11-19 - HB, 95-10-03 - HB
95-04-07 - HB, 94-04-26/28 - HB
93-11-03 - HB, 88-05-24 - DEL

Gabumon

#42
Zitat von: AshleyWilliams am 20. Dezember 2018, 22:13:55
Weiß man denn nun relativ sicher ab welcher VÖ endlich das digitale Zeitalter bei Zwerg-Zwarg angefangen hat? Die "13" ist digital?

Bei Le Frisur hab ich kein Knacksen mehr gehört. Vielleicht haben die aber da nur ne gute Vinyl erwischt... Aber bin echt gespannt was die BPJM dann zu "Ritt auf dem Schmetterling" meint, bzw die Vorsitzende. Dürfte dann ja bald rechtliche Klarheit zu herrschen
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

dodo

#43
Zitat von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 20:16:23
Ich weiss zwar wie man einen Antrag stellt (langwierig) aber "Anregung" hab ich noch nie gehört. Nicht das ich denen jetzt eine gegeben hab  ;D Erfahr ich dann beim nächsten mal, hab nachgefragt wie man eine Anregung stellt.

Es ist wohl de facto das der Seitenhirsch als Indiziert gelten müsste

Gehörst du denn überhaupt mittelbar zu den antragsberechtigten Gruppen?

Der Ritt ist nicht Inhaltsgleich mit Geschwisterliebe. Höchstens ,,in wesentlichen Teilen" und hierbei spielt die Form der Darbietung eine erhebliche Rolle. Da müsste man mal in die Begründung zur Indizierung schauen ob es hierbei darauf ankam. Einfach so indiziert ist der Hirsch nicht.

doc_fan

Zur Diskussion von Gabu,
hier mal die Entscheidung - leider wurden die Namen der Entscheider entfernt  >:( >:(


https://www.pornoanwalt.de/wp-content/uploads/2012/12/geschwisterliebe-die-aerzte-2778.pdf
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doc_fan

#45
Übringens wurde die Maxi-CD "Fantastisches Fest" der "Die Fantastischen Vier" am 29.10.2018 vom Index genommen und somit von der Liste jugendgefährdender Medien gestrichen.
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Tigi

Zitat von: doc_fan am 20. Dezember 2018, 23:15:34
Übringens wurde die Maxi-CD "Fantastisches Fest" der "Die Fantastischen Vier" am 29.10.2018 vom Index genommen und somit von der Liste jugendgefährdender Medien gestrichen.

Verstehe leider nicht den Bezug zu den vorherigen Beiträgen. ::)

soylent_gelb

Was versprichst du dir von einer Indizierung des Hirschen? Wer hat da was davon? Soll das den Hirsch jetzt aufwerten oder was oder wie?

doc_fan

Zitat von: Tigi am 20. Dezember 2018, 23:27:52
Verstehe leider nicht den Bezug zu den vorherigen Beiträgen. ::)


Einfach nur zur Info für Fanta 4-Fans  :) :) und das die Index-Stelle zumindest ab und zu ein Herz hat  ;D ;D
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Gabumon

#49
Zitat von: dodo am 20. Dezember 2018, 22:55:21
Gehörst du denn überhaupt mittelbar zu den antragsberechtigten Gruppen?

Der Ritt ist nicht Inhaltsgleich mit Geschwisterliebe. Höchstens ,,in wesentlichen Teilen" und hierbei spielt die Form der Darbietung eine erhebliche Rolle. Da müsste man mal in die Begründung zur Indizierung schauen ob es hierbei darauf ankam. Einfach so indiziert ist der Hirsch nicht.

Natürlich ist die Fassung wesentlich Inhaltsgleich.

Der Text ist drin, dabei ist es belanglos wer diesen Vorträgt. Das ding muss nicht 100% der gleiche Song sein. Inhaltsgleich ist er trotzdem. Und durchaus, ja könnte man einen Antrag stellen. ABer man braucht nicht mal einen Antrag, eine Anregung(!) reicht schon. Im Grunde könnte man der BPJM den Tipp geben. "Eh da ist ne Werkschau die ein wesentlich Inhaltsgleichen Titel enthält". Mal sehen was die BPJM mir sagt wer "Anregungsberechtigt" ist. Theoretisch müsste das jeder sein. Und dann entscheidet die Vorsitzende Alleine.

Diverse VHS wurden als Inhaltsgleich Indiziert, DVDs ebenso. Obwohl das andere Schnittfassungen waren...

Da der komplette Text dort Vorgetregen wird besteht meiner ansicht nach nicht nur eine wesentliche Inhaltsgleichheit sondern eine absolute. Sonst könnte man ja einfach eine neue Version davon einspielen die dann nicht mehr indiziert wär... 

Die Bundesprüfstelle hat den Song 2012 auch nicht vom Index gestrichen, ich sehe daher keine Gründe warum "Der Ritt" nicht automatisch Indiziert sein sollte. Die Form der Darbietung war nicht das Problem sondern das Inzest ein Straftatbestand ist und es bis heute ist. Da ist es Egal ob jetzt Jan Vetter das singt. Elke Maier oder Heinz Otto....

Wie mir der Seitenhirsch egal ist, ich will eigentlich eher wissen warum Geschwisterliebe aufm Index steht, der Ritt aber nicht. Das hätte die Plattenfirma abklären müssen, taten sie nicht. Tja blöd. Zumal, wenn der Ritt für die BPJM in Ordnung wäre (Wo ich akute zweifel habe, aber wir werden sehen ) kann man den bei KTA wieder anbieten
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

dodo

#50
Zitat von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 23:38:09
Natürlich ist die Fassung wesentlich Inhaltsgleich.

Der Text ist drin, dabei ist es belanglos wer diesen Vorträgt. Das ding muss nicht 100% der gleiche Song sein. Inhaltsgleich ist er trotzdem. Und durchaus, ja könnte man einen Antrag stellen. ABer man braucht nicht mal einen Antrag, eine Anregung(!) reicht schon. Im Grunde könnte man der BPJM den Tipp geben. "Eh da ist ne Werkschau die ein wesentlich Inhaltsgleichen Titel enthält". Mal sehen was die BPJM mir sagt wer "Anregungsberechtigt" ist. Theoretisch müsste das jeder sein. Und dann entscheidet die Vorsitzende Alleine.

Da der komplette Text dort Vorgetregen wird besteht meiner ansicht nach nicht nur eine wesentliche Inhaltsgleichheit sondern eine absolute. Sonst könnte man ja einfach eine neue Version davon einspielen die dann nicht mehr indiziert wär... 

Die Bundesprüfstelle hat den Song 2012 auch nicht vom Index gestrichen, ich sehe daher keine Gründe warum "Der Ritt" nicht automatisch Indiziert sein sollte. Die Form der Darbietung war nicht das Problem sondern das Inzest ein Straftatbestand ist und es bis heute ist. Da ist es Egal ob jetzt Jan Vetter das singt. Elke Maier oder Heinz Otto....

Wie mir der Seitenhirsch egal ist, ich will eigentlich eher wissen warum Geschwisterliebe aufm Index steht, der Ritt aber nicht. Das hätte die Plattenfirma abklären müssen, taten sie nicht. Tja blöd. Zumal, wenn der Ritt für die BPJM in Ordnung wäre (Wo ich akute zweifel habe, aber wir werden sehen ) kann man den bei KTA wieder anbieten

Da irrst Du Dich leider. § 21 JuSchG.
Absatz 1 - Wird ,,in der Regel" auf Antrag tätig. Heisst, dass ein anderes Verfahren die Ausnahme ist. In Absatz 2 stehen die antragsberechtigen Personen. Da gehörst Du als Privatperson eh schonmal nicht rein. Enttäuschte Fans gibts da nämlich nicht. Hoffen kannst du auf ,,von Amts wegen" aus Absatz 5. Würde bedeuten, dass wenn der oder die Vorsitzende des Gremiums Kenntnis von diesem Sachverhalt erlangt evtl. geprüft werden muss. Wie gesagt, dieses Verfahren wäre die Ausnahme zum Regelverfahren nach Absatz 1.
Schonmal viel Erfolg dabei. Hast du ja sicher eh gewusst...

Du darfst aber ,,Inhaltsgleich" und ,,wesentlich Inhaltsgleich" nicht einfach so durcheinander werfen. Bei der absoluten Inhaltsgleichheit wäre die Sachlage eindeutig, weil damit gewährleistet werden soll, dass das gleiche Werke auf verschiedenen Medien ohne große Prüfung einer Indizierung gleich stehen. Die wesentliche Inhaltsgleichheit muss aber erstmal festgestellt werden, weil das eben nicht so eindeutig ist.
Und auf die Darbietungsform kommt es sehr wohl an. Vielleicht nicht vorliegend. Müsste man genauer prüfen. Aber Du machst es Dir da ein bisschen einfach mit Deinen Behauptungen.

Gabumon

#51
Es ist überhaupt kein Problem für mich einen Indizierungsantrag zu schreiben... Im Grunde muss ich sogar nur den von Geschwisterliebe nehmen und auf "Der Ritt auf dem Schmetterling" ändern. Dann kommen da 2 Unterschriften drauf, eine Kopie des Songs und fertig ist das ganze. Ich könnte den sogar selbst hinbringen. Allerdings hab ich da wenig lust zu. Glück für die Band  ;D

Ich weiss SEHR WOHL wer Antragsberechtigt ist. Aber nicht wer Anregungsberechtigt ist. Aber ich Diskutiere das lieber mit der Bundesprüfstelle aus, die wissen das sicher besser als du. Zudem die Vorsitzende dürfte davon ja jetzt eh in Kenntnis gesetzt sein.

Und natürlich ist das ding schon sehr viel wesentlich Inhaltsgleich. Es ist sogar auf nem Album der gleichen Band drauf. Der Text ist Inhaltsgleich, die "Darbietung" spielte bei der Indizierung keine Rolle, es geht um die Strafbarkeit des Vorganges der "Geschwisterliebe" darauf basiert die komplette Indizierungsbegründung. Wäre Inzest nicht strafbar wäre der Song nicht Indiziert. DÄ wurden dafür sogar Verurteilt das der Song dargeboten wurde. Selbst ein Gericht sieht also das hier ein Indizierter Song vorgetragen wurde.

Mal sehen was die Bundesprüfstelle sagt.
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Geschwisterlieber

Gab es nicht damals mal das Argument, man könne ja nicht das ganze Publikum dass da mitsingt, indizieren?  ;D
"Gute Nacht, wir sind die Ärsche..." Farin Urlaub, live 02.09.1984 Berlin, Freibad Plötzensee (Open Water Festival)

Gabumon

#53
Zitat von: Geschwisterlieber am 21. Dezember 2018, 00:09:55
Gab es nicht damals mal das Argument, man könne ja nicht das ganze Publikum dass da mitsingt, indizieren?  ;D

Naja im Grunde hätte sich jeder über 18 jährige Strafbar gemacht wenn minderjährige im Raum wären. Da ein Konzert eine öffentliche Vorführung ist. Die Band wurd dafür trotzdem verurteilt.

Die Goldbären dingskirchen hätte das AUF JEDEN FALL mal abchecken sollen ob der Song nicht auch Indiziert ist/kann/wird. Taten sie nicht, die BPJM hatte von dem Song keine Kenntnis wenn ich die e-Mail richtig deute. Kann ja meine Schallplatte mit in den Urlaub nehmen. Dann leihe ich die der BPJM mal aus  ;D
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Zugereister

#54
Selbst wenn die den Inzest jetzt außer acht lassen bei Geschwisterliebe, wie sieht's da mit dem Sex mit Minderjährigen aus? Sie ist laut Text 14, dazu kommt noch, dass es die Aufsichtsperson ist.

Edit: Die hätten einfach ein reines Instrumental nehmen sollen.
Rod lügt. Bela auch. Farin erst recht.

Gabumon

Zitat von: Zugereister am 21. Dezember 2018, 00:15:09
Selbst wenn die den Inzest jetzt außer acht lassen bei Geschwisterliebe, wie sieht's da mit dem Sex mit Minderjährigen aus? Sie ist laut Text 14, dazu kommt noch, dass es die Aufsichtsperson ist.

Aus dem Text wird nicht ganz klar wie alt der andere Teilnehmer ist. Aber selbst abseits des Inzest besteht ja dann ein Abhängigkeitsverhältnis. Ganz sauber wäre der Song selbst ohne die Schwester nicht, aber dann auch schwerer zu Indizieren. Aber der Inzest ist der Hauptgrund, siehe Indizierung.

Ich gehe auch davon aus das, der Grund warum der nie Beantragt wurde ist (Hallo Stadtjugendamt Essen), weil einfach niemand bemerkt hat das der als Single dabei war. Die war ja relativ schnell wieder raus und wenn etwas nicht (mehr) Verkauft wird, kann es sein dass sowas durchrutscht. Es ist nie ein Antrag eingegangen
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Geschwisterlieber

Ich frage mich bis heute, was da in Herrn Vetters Hirn vorgegangen ist... er rechtfertigt sich ja damit, dass er den Song als 15-jähriger geschrieben hat.

Ihr glaubt ja nicht was in meinem Kopf vor geht wenn ich ihn in Interviews sagen höre, dass nur seine Schwester mit ihm in Urlaub fahren darf ;D

Aber gut, lassen wir das. Ich fand den Song als 13-jähriger total geil weil der so was provokatives und böses und verbotenes hatte und überhaupt... eben dieser ho ho-Effekt :-X
Und ein geiler Song ist es allemal, besonders die Melodie. Okay, nicht die Eso-Orgel oder das Gebrülle der Fans, das mag ich beides nicht so gerne.
"Gute Nacht, wir sind die Ärsche..." Farin Urlaub, live 02.09.1984 Berlin, Freibad Plötzensee (Open Water Festival)

Gabumon

#57
Der Song hat Die Ärzte berühmt gemacht, und Reich ;D

Also nach einigen Jahren

Wie gesagt, wenn die vorsitzende kenntnis von eventuell Inhaltsgleichen songs bekommt kann die BPJM wohl von alleine tätig werden. Die kann dann sogar alleine entscheiden   ;D

Bin mal gespannt wer Anregungsberechtigt sein soll. Mit dem Begriff konnte jetzt keiner was Anfangen
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

dodo

Zitat von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 00:07:30
Es ist überhaupt kein Problem für mich einen Indizierungsantrag zu schreiben... Im Grunde muss ich sogar nur den von Geschwisterliebe nehmen und auf "Der Ritt auf dem Schmetterling" ändern.

Das merken die bestimmt nie. Du Fuchs!

Zitat von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 00:07:30
Ich weiss SEHR WOHL wer Antragsberechtigt ist. Aber nicht wer Anregungsberechtigt ist. Aber ich Diskutiere das lieber mit der Bundesprüfstelle aus, die wissen das sicher besser als du. Zudem die Vorsitzende dürfte davon ja jetzt eh in Kenntnis gesetzt sein.

Und warum schreibst du den scheiss dann in ein Internetforum, wenn du sobald man dich bei der unsauberen Argumentation ertappt die Diskussion ablehnst?

Und im Zweifel sind Anregungsbefugt die gleichen Gruppen. Woher stammt überhaupt diese Quelle mit der Anregung? Im JuSchG steht das nicht.

Gabumon

Aus der Antwortmail der Bundesprüfstelle ...  ::)

Die "Ritt auf dem Schmetterling" jetzt kennen, da ich in meiner Antwort schrieb wo der song drauf ist. Der Bundesprüfstelle reicht laut der Antwort "wesentlich Inhaltsgleich" auch aus. Und die wissen ein bisschen mehr davon als du. Doof wenn man Gesetze zwar liest aber nicht versteht
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