Man braucht diese Plakette doch nur falls Umweltalarm ist.
Grundsätzlich gilt auch im Großraum Straßburg eine sporadische Umweltzone, in der bei längerem Überschreiten der vorgegebenen Schadstoffgrenzwerte Fahrverbote gelten.
Ab dem zweiten Tag der Luftverschmutzungsspitze gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen in der Metropolregion Straßburg eine um 20 km/h reduzierte Geschwindigkeitsbeschränkung. Diese Reduzierung der Geschwindigkeitsbeschränkung wird am dritten Tag der Luftverschmutzungsspitze auf alle weiteren Straßen im Großraum ausgedehnt.
Ab dem vierten Tag der Luftverschmutzungsspitze dürfen in dem gesamten betroffenen Bereich nur noch Kraftfahrzeuge fahren, die mit einer Crit‘Air-Vignette der Klassen 0, 1, 2 und 3 ausgestattet sind. Fahrzeuge ohne Crit’Air-Vignette oder mit einer solchen der Klassen 4 und 5 dürfen dann nicht mehr fahren. Je nach örtlichen Gegebenheiten und dem konkreten Luftverschmutzungsniveau können die Beschränkungen gegebenenfalls ausgeweitet werden.
Quelle ADAC