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Rote Ampel überfahren.

Begonnen von MxaaxM, 30. Mai 2009, 23:19:02

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Fisherman

Mal ne Frage, zwar nicht zu überfahrenen roten Ampeln, aber zu Geschwindigkeitsüberscheitungen.

Mit ~ 85km/h innerorts geblitzt worden, 9 Tage vor Ablauf der Probezeit. Jaja, selber Schuld und so weiter.

Führerschein ist somit komplett weg und man muss einen neuen Kurs + Prüfung machen, oder? Gibt es auch
noch eine Sperre für eine gewisse Zeit und ein Bußgeld?

ramshity

@ MxaaxM: Wie ging das ganze eigentlich aus? Würde mich schon interessieren.

Zitronenmord

wenn ich mal auf mein antikes wissen von meiner probezeit zurückgreife, so ist die nachschulung ab 1 punkt (und der wird blühen, selbst wenn man vom tachowert noch 3 abzieht und die noch großzügig 5 abziehen) unumgänglich.
für fahrverbot ist es grenzwertig, muss man sehen was am ende rauskommt. (aber deinen führerschein kannst du natürlich behalten  ;) )

was bleibt ist die arschteure nachschulung sowie die 2 jahre zusätzlich probezeit.....dumm gelaufen...
du solltest jeden tag zu dem gott deiner wahl beten, dass das ding nicht funktioniert hat oder die das verschlampen.

...oder du bezahlst nen sümmchen an mich und ich sage, ich bin gefahren...  ;D ...das wäre ne nette win-win-situation.  8)

pazi

@Fisherman: Hat es zufällig geregnet oder ähnliches? Ansonsten kannste auch sagen, dass du nicht gefahren bist oder so (ich glaube natürlich auch nicht, dass du gefahren bist, denn du würdest sowas ja bestimmt niemals machen). Dann musste einfach Fahrtenbuch führen in Zukunft.
Am Kraterrand, wo grün es thront, da hockt der kleine Frosch im Mond.

Fisherman

Vorab schon mal vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Aber natürlich bin ich nicht der Fahrer, das ganze ist ein fiktives Beispiel.

Nehmen wir an die Person aus meinem Beispiel hatte eine Baseball Cap auf dem Kopf und er der Vorfall ereignete sich gegen 19 Uhr, also bereits in der Dunkelheit.
Das Auto mit dem die Person fuhr ist aus Versicherungsgründen auf den Vater des "Opfers" zugelassen. Gesetzteslücken o.ä.?

ZitatSie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 33 km/h zu schnell gefahren.
 
Das wird Sie voraussichtlich 160 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
 
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
 
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.


http://www.bussgeldkataloge.de/ -> Bußgeldrechner

Da bleibt der Person aus meinem Beispiel nur noch die Hoffnung, dass es weniger als 31km/h zuviel waren, dann wären es "nur" 100€ Strafe und kein Fahrverbot.

Elkes Mom

Hi,
Achtung was jetzt kommt ist Halbwissen, wenn der Führerschein wirklich sehr wichtig ist, sollte dir ein Fachanwalt helfen sobald du den Bescheid hast:
ZitatDas Auto mit dem die Person fuhr ist aus Versicherungsgründen auf den Vater des "Opfers" zugelassen. Gesetzteslücken o.ä.?
Erstmal wird der Bußgeldbescheid voraussichtlich an den Fahrzeughalter geschickt. Wenn der Fahrzeugführer auf dem Bild nicht zu erkennen ist (bei Cappy und Dunkelheit auf jeden Fall möglich), könnte der Halter nun sagen (und dies muss er nachweisen) das er nicht mehr nachvollziehen kann wer den Wagen gefahren hat. Er muss dann aber z.B. nachweisen das der Schlüssel offen in der Garage hängt und X Personen den Wagen ohne nachfrage benutzen können.
So ist es zumindest bei einer Firma gewesen bei welcher ich gearbeitet habe und der Juniorchef mit seinem Privatwagen geblitzt wurde. Es wurde schnell gesagt das alle Mitarbeiter den Wagen nutzen, und er ist damit vor Gericht durchgekommen. Allerdings mussten wir nach diesem Vorfall bei jedem Wagen ein Fahrtenbuch führen.

pazi

@Elkes Mom: Das mit dem Schlüssel muss imho nicht mal nachgewiesen werden. Und der Fahrzeughalter muss imho nur nachweisen können, dass er zu dem Zeitpunkt nicht mit diesem Fahrzeug gefahren ist. Je nach dem, ob es sich für die Behörde lohnt, fragen die munter weiter die anderen Familienmitglieder bzw. Mitbewohner und bei Ergebnislosigkeit (und wenn es finanziell wirklich lohnenswert war) muss dann womöglich ein Fahrtenbuch für dieses Fahrzeug geführt werden.

Zusätzlich könnte man durch andere Umstände wie Regen oder Ähnliches die Genauigkeit des Blitzgerätes anfechten, was bei einer solch großen Geschwindigkeitsüberschreitung aber nicht so einfach wäre.

Und ja, auch das ist alles bloßes Halbwissen. Anwalt würde ich in diesem Fall aber für überzogen halten.
Am Kraterrand, wo grün es thront, da hockt der kleine Frosch im Mond.

Zitronenmord

Zitat von: Fisherman am 05. Februar 2010, 11:13:28Nehmen wir an die Person aus meinem Beispiel hatte eine Baseball Cap auf dem Kopf und er der Vorfall ereignete sich gegen 19 Uhr, also bereits in der Dunkelheit.
Das Auto mit dem die Person fuhr ist aus Versicherungsgründen auf den Vater des "Opfers" zugelassen. Gesetzteslücken o.ä.?

dunkelheit nützt nichts.;)
aber wenn das auto auf den vater zugelassen ist, sehe ich das problem nicht. die post wird an den halter gehen, der dafür haftbar gemacht wird (woher sollen die wissen wie vater und sohn aussehen?).
dann könnte man mit ihm vielleicht einen deal machen, wenns kein fahrverbot gibt (oder er nicht drauf angeweisen in dem monat).

ZitatDa bleibt der Person aus meinem Beispiel nur noch die Hoffnung, dass es weniger als 31km/h zuviel waren, dann wären es "nur" 100€ Strafe und kein Fahrverbot.

den punkt gibts auch bei weniger als 30km/h, d.h. für jemanden in der probezeit ist das defintiv ein großes problem, falls er dafür verantwortlich gemacht wird.

Gabumon

Zitat von: pazi am 05. Februar 2010, 14:08:36muss dann womöglich ein Fahrtenbuch für dieses Fahrzeug geführt werden.


und selbst da kommt man raus, auto abmelden und neu anmelden, ist zwar teuer aber firmen können sich sowas leisten
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.