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Neuer Jugendschutz

Begonnen von Badetuch, 09. Dezember 2010, 22:33:19

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Elkes Mom

Hi,
mein Urteil, im grunde eine gute Sache.
Seiten die Content für gewisse Altersgruppen anbieten mussten auch bisher schon vor den Zugriff regeln, wie man hier ja zu gut weiß ;-)
Durch den neuen Staatsvertrag gibt es nun eine Möglichkeit diese Seiten einfach zu kennzeichnen.
2 sachen gibt es zu bemängeln:
1. man hätte sich erst um den technischen Standard für die Kennzeichnung kümmern sollen,
2. man hätte die Unklarheiten bzgl. der Altersstufen 6 und 12 Jahre ausschließen sollen in dem man diese beiden stufen als freiwillige Einstufung ausklammern hätte sollen.

Für KTA bedeutet das zum Beispiel das die Ab 18-Downloads irgendwann wieder veröffentlicht werden können, in dem es eine Unterseite mit entsprechenden Meta-Tag geben könnte.

Sascha89

Aber wie will man überprüfen ob der Besucher der Seite wirklich 12, 16 oder 18 ist?
That's your moral compass but what good is it to me?

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22.06. Dezperadoz / 26.06. Crowbar / 27.06. Dying Fetus
28.06. The O'Reillys and the Paddyhats / 04.07. Deez Nuts
06.07. Elis Paprika & The Black Pilgrims / 08.07. Sabbat + Gruesome

Stievo

Zitat von: Sascha89 am 09. Dezember 2010, 23:03:53Aber wie will man überprüfen ob der Besucher der Seite wirklich 12, 16 oder 18 ist?

Das sollte ja mit dem nPA dann kein Problem mehr darstellen ;)

Elkes Mom

Hi,
das ist dann nicht mehr Sache des Betreibers, sondern des Nutzers, durch Kennzeichnung des Inhaltes ist es wie bei anderen Medien Sache der Erziehungsberechtigten etc. die Einhaltung zu kontrollieren.
Also müssen die Eltern eine Jugendschutzsoftware installieren, oder den Zugangsprovider veranlassen diese Seiten zu sperren.

Sascha89

@ Stievo:
Mein Personalausweis läuft noch bis Okt. '11.
Und selbst mit dem neuen, ich könnt den nich einlesen ...

Aber wenn's dann Sache der Eltern is, wie Elkes Mom schreibt, kann's mir ja egal sein, ich bin alt genug und hab keine Kinder.
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Gabumon

Die Software müssen die Eltern installieren und Konfigurieren

Mein alter Perso läuft übrigens bis 2020
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Sascha89

Die Eltern müssen die Software installieren und konfigurieren?
Na viel Spass, ich wohn seit 3 Jahren allein. Deshalb hab ich auch geschrieben dass es mir dann egal sein kann.
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betty

#8
Das kapiere ich nicht. :D
Wenn ich ein Blog hätte, müsste ich jeden einzelnen Beitrag durchgehen, "raten" und dann das Blog nach dem höchsten Rating klassifizieren. Und dann? Sperren lassen etc.? Einen Jugendschutzbeauftragen erwähnen, z.B. mich selbst? Betreibe zwar weder ein privates noch ein kommzerzielles Blog, aber das interessiert mich brennend ;)

Und vor allem bin ich froh, dass ich zumindest hier in Deutschland schon volljährig bin. Ich glaube, meine Eltern wären heillos überfordert auch nur irgendwas Jugendschutz-mäßiges einzurichten. ;)

Mein Perso läuft übrigens noch ewig, habe erst letztes Jahr einen neuen beantragt, weil mir meine Geldbörse gestohlen wurde (ausgerechnet in Monaco ;D).

derfrank

#9
wenn du ein blog hättest, das nicht geeignete inhalte anbietet, zB softporno (das ist irgendwie das gängige beispiel), dann musstest du bis jetzt auch schon eine sendezeitenregel oder ein identifikationsverfahren für die nutzer anbieten (wenn dein standort in Deutschland ist).

hinzu kommt jetzt die möglichkeit, dass du das blog mit meta-daten labeln kannst.

es liegt dann an den eltern, kinderschutzsoftware zu installieren, die diese meta-daten auslesen kann und dem kind, den einstellungen entsprechend, keinen zugang zu seiten mit 12-, 16-, und/oder 18-label erlaubt.

das ist aber entscheidend kritikwürdig, meiner meinung nach: wer das label hat, nehmen wir zum beispiel einen kommerziellen pornoanbieter, der kann seine seite 24 stunden lang online haben und darauf vertrauen, dass die eltern die kinderschutzsoftware installiert und korrekt konfiguriert haben. eine software, die die geplanten metadaten auslesen kann, existiert übrigens noch nicht. es gehen gerüchte, dass ab mitte 2011 eine (!) auf den markt kommen soll.

Wenn du ein Blog hast, das in der hauptsache nicht-beeinträchtigend ist und ein beitrag nach deiner einschätzung höher gelabelt sein müsste, dann musst du nicht dein ganzes blog labeln (so wie ich das verstanden habe, alles ohne gewär, hier wird's wackelig). wichtig ist der kontext, analogie zum film: eine fsk-wertung wird ja auch nicht ab 16 angebracht, wenn in einer harmlosen komödie eine sex-szene vorkommt. es kommt bei gewaltdarstellungen ja z.B. auch darauf an, ob diese glorifiziert oder implizit kritisiert wird etc.

außerdem gibt es auch noch mal unterschiede zwischen kommerziellen und privaten, nicht-kommerziellen angeboten.
das mit dem jugendschutzbeauftragten gilt, glaub ich, theoretisch für alle websites, die ohnehin schon impressumspflicht hatten.
hier nur noch selten unterwegs.
eher hier: Discogs https://www.discogs.com/seller/akkordarbeiter/profile

Badetuch

Zitat von: derfrank am 11. Dezember 2010, 15:16:59Wenn du ein Blog hast, das in der hauptsache nicht-beeinträchtigend ist und ein beitrag nach deiner einschätzung höher gelabelt sein müsste, dann musst du nicht dein ganzes blog labeln (so wie ich das verstanden habe, alles ohne gewär, hier wird's wackelig).

ZitatFerner gilt das Gesetz auch für ältere Inhalte, wie z.B. bisher veröffentlichte Blogbeiträge oder angelegte Webseiten. Wer sich für die Kennzeichnung entscheidet, hat also die Wahl entweder alle seine Inhalte (z.B. Blogartikel) einzeln rückwirkend durchzugehen und zu kennzeichnen oder sie pauschal mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Sollte im letzteren Fall ein Inhalt ,,ab 18" darunter vermutet werden, muss die Einstufung insgesamt ,,ab 18" lauten.

Quelle: http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/1/

Dann müsstest du aber alle Einträge des Blogs durchgehen...
Ein Forum ist ein Forum, nur mit ernstgemeinten Todeswünschen
Plattenschrank | Augen Auf | Kill-Them-All

derfrank

#11
ja, den t3n-text kenne ich auch. mir wurde dann aber von personen, die es wissen müssen, erklärt, dass die t3n-argumentation nicht hinhaut.

der fehler liegt, glaube ich, im detail. man "muss" gar nichts, weil es keine kennzeichnungspflicht gibt. (ich hab oben auch "müssen" verwendet, mea culpa, mein fehler.)

wie dann aber in der praxis aussehen soll, darüber rätselt ja auch immer noch das halbe deutschsprachige internet. es ist ja nicht realistisch, dass die KJM mit ihrer belegschaft ab 1. januar sämtliche blogs nach einzelnen jugendgefährdenden artikeln durchforstet.

letztlich, das ist der tenor, den ich aus den meisten diskussionen mitgenommen habe, ist der staatsvertrag einfach murks, weil uneindeutig und in der praxis (teilweise noch) nicht umsetzbar.

Weitere Leseempfehlungen:
Interview mit RA Udo Vetter zum JMStV

Eine FAQ zum JMStV von Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter: fsm.de/de/jmstv-2011


EDIT: Nochmal zu dem Punkt mit den einzelnen Blog-Beiträgen aus der FSM-FAQ

ZitatMeine Website besteht aus sehr vielen Seiten. Muss jede einzelne extra bewerten?

Nein, müssen Sie nicht. Sie können aber.

Die Idee ist, dass jeder Anbieter selbst entscheiden kann, wie "kleinteilig" die Kennzeichnung geschieht. Hat er Inhalte, die er kennzeichnen möchte oder muss, kann er die komplette Website einheitlich kennzeichen. Er kann aber auch für einzelne Bereiche abweichende Kennzeichen vergeben. Schließlich steht es ihm frei, jedes Einzeldokument mit einer individuellen Altersstufe zu kennzeichnen.
hier nur noch selten unterwegs.
eher hier: Discogs https://www.discogs.com/seller/akkordarbeiter/profile

Gabumon

dieses "Sie müssen nicht, Sie können aber" ist richtig goldig..

nach dem Motto "bitte bitte tun sie es, weil wir uns mit dem bullshit keine arbeit machen wollen"
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Gabumon

NRW stimmt wohl geschlossen dagegen, das ding ist damit erstmal vom tisch
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