War gerade auf meinen Youtube Konto und hab da folgendes gesehen
(https://abload.de/img/unbenannttykjq.png)
Jemand eine Ahnung was diese Remastered Version sein soll? Das Original wurde nie remastered, Elke Live ist auch kein Remaster?
Seitenhirsch war dich angeblich remastered.
Könnte sich das vielleicht darauf beziehen? http://www.youtube.com/watch?v=sguybmg_Fd4&ab_channel=Tankwart-Topic
Zitat von: dermitderbrille am 23. Dezember 2020, 13:28:05
Könnte sich das vielleicht darauf beziehen? http://www.youtube.com/watch?v=sguybmg_Fd4&ab_channel=Tankwart-Topic
Aber das ist ja auch nur eine Coverversion, wenn man den hochläd müsste der trotzdem aufs original verweisen
Zitat von: Gabumon am 23. Dezember 2020, 17:34:09
Aber das ist ja auch nur eine Coverversion, wenn man den hochläd müsste der trotzdem aufs original verweisen
Das würde natürlich mehr Sinn machen.
Wenn man mal nach dem Urherberrechtsinhaber sucht, findet man einige Beiträge zu ungerechtfertigten Copyright Claims. Ich hab mir auch spaßeshalber mal angeschaut, wie man bei Youtube einen Urheberrechtsverstoß melden kann. Wenn ich melden möchte, dass unerlaubt eines meiner Lieder genutzt wird, kann ich in einem Freitextfeld den Songtitel eintragen. Man könnte dort also einfach einen Fantasietitel eintragen.
Der Copyright inhaber ist aber der gleiche wie bei teilen der Ärzte songs. Das passt auch schon. Nur das remastered find ich komisch. Spontan ist das Remastered das einzige was ich bei den Copyright Claims als Remastered habe.
War bei mir auch mal so. Hab mit einer Band einen Song gespielt, der Teile einer Melodie eines 70er Jahre Schlagers replizierte (bewusst). Hab das Musikvideo damals dann auf YouTube gestellt, mit der Option erst an einen gewissen Tag öffentlich zu gehen (Also vorher nur mit dem eigenen Profil sichtbar).
Selbst da claimte der Logarithmus bereits vor Veröffentlichung den Copyright. War uns im den Fall egal, da wir sowieso kein Geld damit verdienen wollten. Das Video ist ja weiterhin sicher.
Und hier ist meines Erachtens der Knackpunkt.
Meines Wissens nach ist die Live-Aufführung von Song kein Copyright-Problem.
Werden Aufnahmen aber dann monetär verwendet (wie die YouTube-Werbung in deinem Fall *), ist das nicht mehr so einfach.
*Wie rechtlich die Lage auf den USB-Sticks der 12er/13er-Touren wäre würde mich auch interessieren. Da waren ja auch Cover-Ausschnitte dabei. Und ich bezweifle, dass dazu die Managements angefragt wurden.
Zitat von: Cermets am 25. Dezember 2020, 15:23:22
*Wie rechtlich die Lage auf den USB-Sticks der 12er/13er-Touren wäre würde mich auch interessieren. Da waren ja auch Cover-Ausschnitte dabei. Und ich bezweifle, dass dazu die Managements angefragt wurden.
Also, für die Aufführung an sich müssen wohl GEMA Abgaben fließen, war ja zB bei Metallica in Köln auch so, als sie Viva Colonia gespielt haben. Wenn ich mich richtig erinnere hing das zum einen mit der Zuschaueranzahl zusammen und den Ticketpreisen. Ob dann pauschal für die verkauften Sticks nochmal ne Abgabe fließen musste, ist dann ne andere Frage