Kill-Them-All

Die Ärzte => Veröffentlichungen => Thema gestartet von: soylent_gelb am 19. Dezember 2018, 17:56:49

Titel: Indizierung
Beitrag von: soylent_gelb am 19. Dezember 2018, 17:56:49
Wie konnte Der Ritt Auf Dem Schmetterling eigentlich dem Index entgehen? Der Text ist ja bekanntlich eigentlich indiziert, es ist exakt derselbe Text, nur wird der (1 A zu verstehn...) halt aus ein paar Kehlen mehr als auf der Originalversion gesungen. Reicht da der Trick, den Song anders zu nennen, und dann entdeckt das (auch in den folgenden 3 Jahrzehnten) keiner?    :)
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: supere10 am 19. Dezember 2018, 18:07:37
Theoretisch müsste der wegen Inhaltsgleichheit folgeindiziert werden. Aber das hat anscheinend nie jemand bemerkt und jetzt interessiert es vermutlich niemanden mehr.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Geschwisterlieber am 19. Dezember 2018, 18:09:28
Zitat von: soylent_gelb am 19. Dezember 2018, 17:56:49
Wie konnte Der Ritt Auf Dem Schmetterling eigentlich dem Index entgehen? Der Text ist ja bekanntlich eigentlich indiziert, es ist exakt derselbe Text, nur wird der (1 A zu verstehn...) halt aus ein paar Kehlen mehr als auf der Originalversion gesungen. Reicht da der Trick, den Song anders zu nennen, und dann entdeckt das (auch in den folgenden 3 Jahrzehnten) keiner?    :)
Ja, aber nicht von Die Ärzte ;D

@Hase: ich hätte es keinesfalls besser gemacht. Ich bin nur der Meinung dass meine Rips FÜR MICH besser klingen als auf der Box. Evtl. stehe ich da in der Minderheit, über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten.

(Sauberes und neuwertiges) Vinyl klingt in der Regel wärmer als kaltes, steriles digitales Material. Ist halt leider auch ein fehlerbehaftetes Medium mit Grundrauschen/rumpeln und eben Knacksern. Aber selbst das "besser klingen" liegt immer noch im äh... Ohr des Zuhörers ;D

Doch, ich würde durchaus gerne wissen wollen, warum Vinyls benutzt wurden :P Ist doch sehr interessant zu erfahren, welche Gründe dahinter stecken. Wieso und warum diese Entscheidungen getroffen wurden. Allerdings rechne ich mit keiner zufriedenstellenden Antwort bzw. bezweifle ich fast, dass wir überhaupt eine (wahrheitsgemäße) Antwort darauf bekommen werden. Wäre aber schön.

Und ich gebe sadan und supere10 nochmals recht. Das sollte man in der Tat berücksichtigen, dass es NICHT Bear Family ist. Das könnte eine gewichtige Rolle spielen.

Sagen wir es doch mal so: mit einigen Cracks hier HÄTTE das ganze besser werden KÖNNEN...

Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 18:45:41
Ich hätte es besser gemacht...

Warum "Der Ritt" nicht Indiziert wurde ist ganz einfach. Es hat keiner einen Antrag gestellt. Damals gabs die Inhaltsgleichheit noch nicht. Jetzt ist das Problem das es z.b. eine DVD gibt wo der drauf ist. Die hat blöderweise ein FSK Siegel. Die DVD kann also nicht mehr ohne weiteres Indiziert werden. Dazu müsste das FSK Siegel erst weg...

Theoretisch könnte man jetzt aber die Box zur Indizierung beantragen ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Sascha89 am 19. Dezember 2018, 18:56:58
Zitat von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 18:45:41
(...)
Theoretisch könnte man jetzt aber die Box zur Indizierung beantragen ;D

Wenn das Ding indiziert wird haben wir einen Namen wer dafür verantwortlich ist   ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 18:58:17
Zitat von: Sascha89 am 19. Dezember 2018, 18:56:58
Wenn das Ding indiziert wird haben wir einen Namen wer dafür verantwortlich ist   ;D

Wenn das nicht soviel Aufwand wäre.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Bobby die Bürste am 19. Dezember 2018, 19:02:17
Zitat von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 18:58:17
Wenn das nicht soviel Aufwand wäre.

Ein kollektives Aufatmen von Band und Plattenfirma ist zu hören.
;)
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 19:04:03
Zitat von: Bobby die Bürste am 19. Dezember 2018, 19:02:17
Ein kollektives Aufatmen von Band und Plattenfirma ist zu hören.
;)

In der Theorie müsste man nicht mal einen Antrag stellen, wenn die Bundesprüfstelle von einer "Inhaltsgleichheit" kenntnis bekommt
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Bobby die Bürste am 19. Dezember 2018, 19:09:33
Aber auf welcher Grundlage würde einem Indizierungsantrag stattgegeben werden? Eine Jugendgefährdung durch "Der Ritt auf dem Schmetterling" wurde nun wiederholt nicht festgestellt. Zumal die FSK für das DVD Re-Release der VHS eine Freigabe erteilt hat. Oder könnte man argumentieren, dass der eine Fall Video und der andere Audio wäre?
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 19:17:07
Die Audiofassung hat ja erstmal keine FSK Freigabe.

Die kann also problemlos Indiziert werden. Danach wirds interessant. Dann müsste die FSK das Siegel zurücknehmen, denn es ist zu unrecht erteilt worden. Und dann könnte die BPJM das ganze Indizieren (sowohl DVD als auch VHS)
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Bobby die Bürste am 19. Dezember 2018, 19:18:50
Klingt nach sehr viel bürokratischem Aufwand - und damit entsprechend unwahrscheinlich. ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 19:22:19
Zitat von: Bobby die Bürste am 19. Dezember 2018, 19:18:50
Klingt nach sehr viel bürokratischem Aufwand - und damit entsprechend unwahrscheinlich. ;D

Ich frag mal die BPJM was die davon hält
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 19:41:49
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 1986 wurde der Die Ärzte Titel ,,Geschwisterliebe" Indiziert. Auf den Tonträgern ,,Die Ärzte" und ,,Ab 18".

Im Jahr 1987 und 1988 spielte die Band diesen Song Live und lies das Publikum diesen singen, eine  Version hier von wurde in der Erstauflage des Albums ,,Live – Nach uns die Sintflut" unter dem Titel ,,Der Ritt auf dem Schmetterling" veröffentlicht. In dieser Fassung ist ebenfalls der komplette indizierte Text enthalten. Nur eben von den Fans gesungen.

Auch auf VHS erschien dieser Titel und wurde von der FSK im Jahr 1989 ab 16 Jahren freigegeben. Von dieser VHS erschien im Jahr 2008 eine DVD die ebenfalls ab 16 Jahren freigegeben wurde. Trotz des indizierten Songtextes von Geschwisterliebe.

Jetzt ist auf dem neusten Machwerk von Die Ärzte, dem sogenannten ,,Seitenhirsch" ebenfalls wieder dieser Song vertreten. (Disc 9 – Track 16). Ebenfalls mit kompletten Text. Hier liegt meiner Ansicht nach eine absolute Inhaltsgleichheit vor die automatisch Indiziert sein müsste.

Mit freundlichen Grüßen


und verschickt
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Bobby die Bürste am 19. Dezember 2018, 19:44:34
Wenn der "Ritt" hierbei endgültig als nicht jugendgefährdend eingestuft wird, darf der Track in den entsprechenden Liveaufnahmen auf der Startseite zum Download angeboten werden?
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 19:47:34
Zitat von: Bobby die Bürste am 19. Dezember 2018, 19:44:34
Wenn der "Ritt" hierbei endgültig als nicht jugendgefährdend eingestuft wird, darf der Track in den entsprechenden Liveaufnahmen auf der Startseite zum Download angeboten werden?

Praktisch schon, dann wär er ja nicht Indiziert.

Aber die BPJM hat ja gerade 2012 abgelehnt den vom Index zu nehmen, da kann man nicht sagen "ist nicht Inhaltsgleich"
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: soylent_gelb am 19. Dezember 2018, 19:49:30
Kann dann die Indizierungsstreichung von "Geschwisterliebe" beantragt werden, weil dieser Song inhaltsgleich zum nicht beanstandeten Ritt ist?   :)
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 19:52:33
Zitat von: soylent_gelb am 19. Dezember 2018, 19:49:30
Kann dann die Indizierungsstreichung von "Geschwisterliebe" beantragt werden, weil dieser Song inhaltsgleich zum nicht beanstandeten Ritt ist?   :)

Gute Frage, wär ein interessantes rechtliches Konstrukt. Was es ja schon so ist. Da Bilddatenträger mit FSK Siegel eigentlich nicht indiziert werden können. Das die FSK/USK inkompetent ist, ist nix neues

2012 hatte Sony ja eine Streichung beantragt, wurd abgelehnt
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Bobby die Bürste am 19. Dezember 2018, 19:52:55
Zitat von: soylent_gelb am 19. Dezember 2018, 19:49:30
Kann dann die Indizierungsstreichung von "Geschwisterliebe" beantragt werden, weil dieser Song inhaltsgleich zum nicht beanstandeten Ritt ist?   :)

Wenn das geschehen sollte, dann wird wahrscheinlich Gabumon eine signierte Box mit Grußkarte bekommen. ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Metabolit am 19. Dezember 2018, 20:05:28
Oder die Box wird indiziert und Gabu kriegt nen arschtritt von DÄ😜
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: erwin schmecken kinder am 19. Dezember 2018, 20:08:35
Zitat von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 19:41:49
und verschickt

Nichts für ungut Gabumon, aber was soll denn der Scheiß?

Ich verstehe auch nicht, warum du (im Gegensatz z.B. zu Ashley) persönlich vom "Seitenhirsch" so angepisst bist?
So wie ich kaufst du ihn doch gar nicht, sondern nur die "Schrott", und die ist (außer das die "Fleisch-EP" nicht vollständig ist) von der Zusammenstellung/Preis her vollkommen in Ordnung.
Die Kritikpunkte der Box sind, angesichts des Preises, auch für mich vollkommen gerechtfertigt, aber wie gesagt, wir beide haben die Box doch gar nicht gekauft, bzw werden sie auch gar nicht kaufen, daher verstehe ich deine geradezu verbittert geführte Vendetta nicht so ganz.

Und genau das finde ich an DÄ wieder mal gut: Sie geben denen, die das ganze offizielle Zeugs schon zuhause im Regal haben und nur an den unveröffentl. Sachen interessiert sind, die Möglichkeit nur Letzteres zu kaufen.
Das finde ich einen feinen Zug, es gibt andere Bsp. wo eben genau das nicht passiert.  ;)
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Bobby die Bürste am 19. Dezember 2018, 20:08:44
Zitat von: Metabolit am 19. Dezember 2018, 20:05:28
Oder die Box wird indiziert und Gabu kriegt nen arschtritt von DÄ😜

Aber die street cred als die "verbotene Band" wird durch die Decke gehen, wie vor dreißig Jahren. ;)
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 20:12:24
Zitat von: Metabolit am 19. Dezember 2018, 20:05:28
Oder die Box wird indiziert und Gabu kriegt nen arschtritt von DÄ😜

Wenn man es genau nimmt müsste diese Indiziert werdern, genau wie die VHS und die DVD gleich mit... hey dann wird die sicher Wertvoller  ;D

Wenn die BPJM sagt "Da ist nichts inhaltsgleich" können wir hier ja Geschwisterliebe wieder verteilen, solange die Band nicht singt  ;D Schauen wir mal was die Juristen der BPJM sagen. Jugendschutzfachkräfte (hab 3 gefragt) sagen "Ja natürlich müsste das..."
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Bobby die Bürste am 19. Dezember 2018, 20:19:13
Zitat von: erwin schmecken kinder am 19. Dezember 2018, 20:08:35
Nichts für ungut Gabumon, aber was soll denn der Scheiß?

Lass ihn doch, so haben wir bald hoffentlich Klarheit über die Rechtslage.

Zitat von: erwin schmecken kinder am 19. Dezember 2018, 20:08:35Und genau das finde ich an DÄ wieder mal gut: Sie geben denen, die das ganze offizielle Zeugs schon zuhause im Regal haben und nur an den unveröffentl. Sachen interessiert sind, die Möglichkeit nur Letzteres zu kaufen.
Das finde ich einen feinen Zug, es gibt andere Bsp. wo eben genau das nicht passiert.  ;)

Geplant vier Monate nach dem Release des deutlich teureren Box-Sets. Mir kann keiner erzählen, dass das keine zur Gewinnmaximierung getroffene Entscheidung ist, damit Leute jetzt schon zugreifen. Wobei das eine Entscheidung vom Label und nicht von DÄ gewesen sein dürfte. "Berliner Schule" gab es auch ohne das Herzensangelegenheits-Gesamtwerk vom FURT.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: erwin schmecken kinder am 19. Dezember 2018, 20:37:26
Zitat von: Bobby die Bürste am 19. Dezember 2018, 20:19:13
Lass ihn doch, so haben wir bald hoffentlich Klarheit über die Rechtslage.

Ich bin ja auch für Klarheit.
Aber so wie ich dieses Behörde einschätze droht eventl. nun die Indizierung der Box!
Mich juckts ja selber nicht, aber das wäre schon ein blödes Tor für andere Fans, die eben gerne die Box kaufen möchten.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 20:39:07
Zitat von: erwin schmecken kinder am 19. Dezember 2018, 20:37:26
Ich bin ja auch für Klarheit.
Aber so wie ich dieses Behörde einschätze droht eventl. nun die Indizierung der Box!
Mich juckts ja selber nicht, aber das wäre schon ein blödes Tor für andere Fans, die eben gerne die Box kaufen möchten.

Die Bundesprüfstelle kann von alleine keine Indizierung anleiern. Es kann nur sein das die sagen "Yep ist inhaltsgleich" dann ist die Box eh automatisch Indiziert. Das hätte die Plattenfirma überprüfen müssen

Und wenn die mir sagen das ein Antrag gestellt werden muss.... Ich hab noch nie einen geschrieben, mal gucken ob ich das kann  ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Penunze am 19. Dezember 2018, 21:20:55
Zitat von: erwin schmecken kinder am 19. Dezember 2018, 20:08:35
Nichts für ungut Gabumon, aber was soll denn der Scheiß?

Das frage ich mich auch gerade. Wahrscheinlich ist Gabumon in Wahrheit eine Frau, heißt Elke und hat mit dÄ noch ein Hühnchen zu rupfen.  ::)

Aber ohne Witz:
Ich finde Gabumons Aktion auch echt arschig, nur weil der auf nem Hass-Feldzug ist, müssen wir seitenweise sein Geschwurbel über die Box erdulden und jetzt auch noch das? Fans und Band bedanken sich herzlich, du Held.

Edit:
Zum Thread-Thema:
Ich habe in die Box mittlerweile auch mal reingehört und könnte mich über die Qualität nicht beklagen, habe aber auch kein besonders audiophiles Gehör. Ich freue mich über die Sammlung der Songs, die mir noch gefehlt haben, freue mich über das unveröffentlichte Zeugs (und dass einige das Zeug schon von Bootlegs haben, ist ja nicht das Problem von dÄ) und ich freue mich, dass in der Box noch ein paar cm Luft für ein finales, letztes Buch sind.

Dass die die Songs von Vinyl gezogen haben, verstehe ich zwar auch nicht. Aber 1. stört es mich nicht und 2. warte ich erst einmal die Erklärung der Macher auf Ash's Nachfrage ab.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Hase am 19. Dezember 2018, 21:23:26
Zitat von: Penunze am 19. Dezember 2018, 21:20:55
Das frage ich mich auch gerade. Wahrscheinlich ist Gabumon in Wahrheit eine Frau, heißt Elke und hat mit dÄ noch ein Hühnchen zu rupfen.  ::)

Aber ohne Witz:
Ich finde Gabumons Aktion auch echt arschig, nur weil der auf nem Hass-Feldzug ist, müssen wir seitenweise sein Geschwurbel über die Box erdulden und jetzt auch noch das? Fans und Band bedanken sich herzlich, du Held.

Die Aktion ist nicht arschig, die ist einfach nur lächerlich aber von feinster Sahne...  ::) Da fehlen ein die Worte...

Aber auf der anderen behaupten kann er viel das er es abgeschickt hat, eventuell wieder nur wichtig tun wie immer und wir fallen drauf rein und er freut sich ein ab  ::)
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 21:48:24
Zitat von: Hase am 19. Dezember 2018, 21:23:26
Die Aktion ist nicht arschig, die ist einfach nur lächerlich aber von feinster Sahne...  ::) Da fehlen ein die Worte...

Das hätte das KTA Team vor Jahren schon machen müssen. Schon alleine um Rechtssicherheit bei den Downloads zu haben.


(https://abload.de/thumb/mail2vfot.png) (https://abload.de/image.php?img=mail2vfot.png)
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 22:16:13
Mal zur rechtlichen Situation

Bei Geschwisterliebe ist der Text indiziert worden. (und das Textblatt und das Inlay der ab 18) in welcher Form der Text dargeboten wird (Schriftlich, Gesanglich, von den Fans gesungen, gecovert etc) es wäre Verbreitung von jugendgefährdenden Schriften.

Bei "Der Ritt" ist es wohl so das weder Jugendämter noch die BPJM was davon mitbekommen haben, da die erste Auflage der Sintflut wohl schnell weg war und da die Abverkauft war gabs dann eh keine möglichkeit mehr die im Handel zu kriegen. Dazu kommt das die FSK die Livefassung wohl nicht gesehen/beachtet hat. Das ding ist also Inhaltsgleich nur hat das wohl nie einer mitbekommen. Sinnvoll wäre es gewesen wenn die macher dieses Krempels das mal vorher gecheckt hätten.

Sony war mit der Veröffentlichung der "Live DVD" ja erstmal raus, die hat ein FSK Siegel und kann da nicht so einfach indiziert werden. Vermutlich hat die FSK gar nicht neu geprüft sondern das Siegel von Anno 1989 übernommen...

Das ist eine Jugendschutzrechtlich sehr interessante Situation zu der nur die BPJM was sagen kann was nun sache ist, also fragt man halt die. Wenn die sagen "Alles ok, Ritt ist nicht Indiziert" kann man den ja bei KTA anbieten. Dankt mir später  ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Geschwisterlieber am 19. Dezember 2018, 22:18:49
Kann es sein, dass bei der zweiten und allen späteren Auflagen der Sintflut der Schmetterling am Ende mit drauf war oder täusche ich mich?
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 19. Dezember 2018, 22:19:49
Zitat von: Geschwisterlieber am 19. Dezember 2018, 22:18:49
Kann es sein, dass bei der zweiten und allen späteren Auflagen der Sintflut der Schmetterling am Ende mit drauf war oder täusche ich mich?

Nein, abseits von der Bonussingle war das nie mehr mit drauf...

Auf der VHS (Teil 2) und der DVD ist es drauf

(Und klingt nebenbei auf Seitenhirsch grottig...)

Wo ich hier gerade ein BPJM Aktuell liegen hab, wusstet ihr das Corel Draw 6 beschlagnahmt wurde  ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 17:06:11
Kann mal jemand bitte in der Wikipedia ändern das es einen Mitschnitt aus Kleve gibt?

Das Jugendamt hat damals einen gemacht, der ist aber vernichtet worden
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Sascha89 am 20. Dezember 2018, 17:07:22
Zitat von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 17:06:11
Kann mal jemand bitte in der Wikipedia ändern das es einen Mitschnitt aus Kleve gibt?

Das Jugendamt hat damals einen gemacht, der ist aber vernichtet worden

Wo?
"in der Wikipedia" ist jetzt leider nicht so genau...
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 17:15:15
Zitat von: Sascha89 am 20. Dezember 2018, 17:07:22
Wo?
"in der Wikipedia" ist jetzt leider nicht so genau...

https://de.wikipedia.org/wiki/Die_%C3%84rzte

unter 1986-1988
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Sascha89 am 20. Dezember 2018, 17:33:56
Das kannst du selbst ändern... Wikipedia hat nichts mit KTA zu tun  ;)
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 17:38:39
Zitat von: Sascha89 am 20. Dezember 2018, 17:33:56
Das kannst du selbst ändern... Wikipedia hat nichts mit KTA zu tun  ;)

Hab ich, son idiot hats zurückeditiert ... Wikipedia ist halt scheisse,...
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Sascha89 am 20. Dezember 2018, 17:40:52
Dann nutz es nicht...
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 17:41:21
Zitat von: Sascha89 am 20. Dezember 2018, 17:40:52
Dann nutz es nicht...

Falsch ausgedrückt, Wikipedia ist ok, nur die meisten Autoren sind scheisse  ;D Ich änder das mal wieder. Mal sehen wann der nächste Depp es zurück Editiert. Ich hab das sogar verifiziert, entsprechende Mitarbeiter sind heute noch da... allerdings nicht mehr lange
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 19:43:10
Ich hab eine Antwort der Bundesprüfstelle bekommen

Livedarbietungen selbst fallen nicht unter die Indizierung. Dafür sind die Jugendämter vor Ort zuständig.

ABER wenn diese Livedarbietung auf Tonträger gespeichert und verkauft wird kann diese durch ihre wesentliche inhaltsgleichheit auf Anregung oder Antrag in die Liste der Jugendgefährdenen Medien aufgenommen werden. Bisher liegt keine Anregung oder Antrag vor.

Wieso die FSK das Ab 16 frei gibt entzieht sich der Kenntniss.

Bei "Inhaltsgleichheit" wirds Interessant

Zitat
Den Beschränkungen des § 15 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterliegen auch Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht worden ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf.

Wird der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein solches Medium vorgelegt und steht für die/den Vorsitzende/n der BPjM fest, dass es ohne Zweifel mit einem bereits indizierten Trägermedium inhaltsgleich ist, entscheidet sie/er ohne die Beteiligung von 3er- bzw. 12er-Gremium. Erscheint die Inhaltsgleichheit dagegen als zweifelhaft, führt die/der Vorsitzende eine Entscheidung der Gremien über die Inhaltsgleichheit herbei.

Sprich §15 Abs 1. JuSchG greift bereits bei "Der Ritt auf dem Schmetterling" das ding ist Inhaltsgleich, der Indizierte Text ist vollständig enthalten, entsprechend ist der Seitenhirsch indiziert ohne das es einer Bekanntmachung bedarf? Mehr als wesentlicher als das jetzt gehts ja nicht
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: doc_fan am 20. Dezember 2018, 20:14:37
"ABER wenn diese Livedarbietung auf Tonträger gespeichert und verkauft wird kann diese durch ihre wesentliche inhaltsgleichheit auf Anregung oder Antrag in die Liste der Jugendgefährdenen Medien aufgenommen werden. Bisher liegt keine Anregung oder Antrag vor."


Gabu bitte keinen Antrag / Anregung stellen - die meisten hier sind Ü18 und kennen das Stück auswendig und für die U18 wäre es echt ein Verlust  ;D ;D Ausserdem müssten dann ja aucb alle USB-Sticks durchgesehen werden und wer will das schon  ;D ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 20:16:23
Zitat von: doc_fan am 20. Dezember 2018, 20:14:37
Ausserdem müssten dann ja aucb alle USB-Sticks durchgesehen werden und wer will das schon  ;D ;D

Prag und Wien müsste das sein  ;D

Ich weiss zwar wie man einen Antrag stellt (langwierig) aber "Anregung" hab ich noch nie gehört. Nicht das ich denen jetzt eine gegeben hab  ;D Erfahr ich dann beim nächsten mal, hab nachgefragt wie man eine Anregung stellt.

Es ist wohl de facto das der Seitenhirsch als Indiziert gelten müsste
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: doc_fan am 20. Dezember 2018, 20:40:10
Gabu,

ich glaube Du hast mindestens zehn Boxen gekauft und wenn Du sie indiziert hast, verkaufst Du sie höchstbietend an Ü18-Menschen  ;D ;D ;D ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 22:17:23
Zitat von: AshleyWilliams am 20. Dezember 2018, 22:13:55
Weiß man denn nun relativ sicher ab welcher VÖ endlich das digitale Zeitalter bei Zwerg-Zwarg angefangen hat? Die "13" ist digital?

Bei Le Frisur hab ich kein Knacksen mehr gehört. Vielleicht haben die aber da nur ne gute Vinyl erwischt... Aber bin echt gespannt was die BPJM dann zu "Ritt auf dem Schmetterling" meint, bzw die Vorsitzende. Dürfte dann ja bald rechtliche Klarheit zu herrschen
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: dodo am 20. Dezember 2018, 22:55:21
Zitat von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 20:16:23
Ich weiss zwar wie man einen Antrag stellt (langwierig) aber "Anregung" hab ich noch nie gehört. Nicht das ich denen jetzt eine gegeben hab  ;D Erfahr ich dann beim nächsten mal, hab nachgefragt wie man eine Anregung stellt.

Es ist wohl de facto das der Seitenhirsch als Indiziert gelten müsste

Gehörst du denn überhaupt mittelbar zu den antragsberechtigten Gruppen?

Der Ritt ist nicht Inhaltsgleich mit Geschwisterliebe. Höchstens ,,in wesentlichen Teilen" und hierbei spielt die Form der Darbietung eine erhebliche Rolle. Da müsste man mal in die Begründung zur Indizierung schauen ob es hierbei darauf ankam. Einfach so indiziert ist der Hirsch nicht.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: doc_fan am 20. Dezember 2018, 23:12:16
Zur Diskussion von Gabu,
hier mal die Entscheidung - leider wurden die Namen der Entscheider entfernt  >:( >:(


https://www.pornoanwalt.de/wp-content/uploads/2012/12/geschwisterliebe-die-aerzte-2778.pdf
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: doc_fan am 20. Dezember 2018, 23:15:34
Übringens wurde die Maxi-CD "Fantastisches Fest" der "Die Fantastischen Vier" am 29.10.2018 vom Index genommen und somit von der Liste jugendgefährdender Medien gestrichen.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Tigi am 20. Dezember 2018, 23:27:52
Zitat von: doc_fan am 20. Dezember 2018, 23:15:34
Übringens wurde die Maxi-CD "Fantastisches Fest" der "Die Fantastischen Vier" am 29.10.2018 vom Index genommen und somit von der Liste jugendgefährdender Medien gestrichen.

Verstehe leider nicht den Bezug zu den vorherigen Beiträgen. ::)
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: soylent_gelb am 20. Dezember 2018, 23:31:08
Was versprichst du dir von einer Indizierung des Hirschen? Wer hat da was davon? Soll das den Hirsch jetzt aufwerten oder was oder wie?
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: doc_fan am 20. Dezember 2018, 23:32:38
Zitat von: Tigi am 20. Dezember 2018, 23:27:52
Verstehe leider nicht den Bezug zu den vorherigen Beiträgen. ::)


Einfach nur zur Info für Fanta 4-Fans  :) :) und das die Index-Stelle zumindest ab und zu ein Herz hat  ;D ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 23:38:09
Zitat von: dodo am 20. Dezember 2018, 22:55:21
Gehörst du denn überhaupt mittelbar zu den antragsberechtigten Gruppen?

Der Ritt ist nicht Inhaltsgleich mit Geschwisterliebe. Höchstens ,,in wesentlichen Teilen" und hierbei spielt die Form der Darbietung eine erhebliche Rolle. Da müsste man mal in die Begründung zur Indizierung schauen ob es hierbei darauf ankam. Einfach so indiziert ist der Hirsch nicht.

Natürlich ist die Fassung wesentlich Inhaltsgleich.

Der Text ist drin, dabei ist es belanglos wer diesen Vorträgt. Das ding muss nicht 100% der gleiche Song sein. Inhaltsgleich ist er trotzdem. Und durchaus, ja könnte man einen Antrag stellen. ABer man braucht nicht mal einen Antrag, eine Anregung(!) reicht schon. Im Grunde könnte man der BPJM den Tipp geben. "Eh da ist ne Werkschau die ein wesentlich Inhaltsgleichen Titel enthält". Mal sehen was die BPJM mir sagt wer "Anregungsberechtigt" ist. Theoretisch müsste das jeder sein. Und dann entscheidet die Vorsitzende Alleine.

Diverse VHS wurden als Inhaltsgleich Indiziert, DVDs ebenso. Obwohl das andere Schnittfassungen waren...

Da der komplette Text dort Vorgetregen wird besteht meiner ansicht nach nicht nur eine wesentliche Inhaltsgleichheit sondern eine absolute. Sonst könnte man ja einfach eine neue Version davon einspielen die dann nicht mehr indiziert wär... 

Die Bundesprüfstelle hat den Song 2012 auch nicht vom Index gestrichen, ich sehe daher keine Gründe warum "Der Ritt" nicht automatisch Indiziert sein sollte. Die Form der Darbietung war nicht das Problem sondern das Inzest ein Straftatbestand ist und es bis heute ist. Da ist es Egal ob jetzt Jan Vetter das singt. Elke Maier oder Heinz Otto....

Wie mir der Seitenhirsch egal ist, ich will eigentlich eher wissen warum Geschwisterliebe aufm Index steht, der Ritt aber nicht. Das hätte die Plattenfirma abklären müssen, taten sie nicht. Tja blöd. Zumal, wenn der Ritt für die BPJM in Ordnung wäre (Wo ich akute zweifel habe, aber wir werden sehen ) kann man den bei KTA wieder anbieten
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: dodo am 20. Dezember 2018, 23:58:52
Zitat von: Gabumon am 20. Dezember 2018, 23:38:09
Natürlich ist die Fassung wesentlich Inhaltsgleich.

Der Text ist drin, dabei ist es belanglos wer diesen Vorträgt. Das ding muss nicht 100% der gleiche Song sein. Inhaltsgleich ist er trotzdem. Und durchaus, ja könnte man einen Antrag stellen. ABer man braucht nicht mal einen Antrag, eine Anregung(!) reicht schon. Im Grunde könnte man der BPJM den Tipp geben. "Eh da ist ne Werkschau die ein wesentlich Inhaltsgleichen Titel enthält". Mal sehen was die BPJM mir sagt wer "Anregungsberechtigt" ist. Theoretisch müsste das jeder sein. Und dann entscheidet die Vorsitzende Alleine.

Da der komplette Text dort Vorgetregen wird besteht meiner ansicht nach nicht nur eine wesentliche Inhaltsgleichheit sondern eine absolute. Sonst könnte man ja einfach eine neue Version davon einspielen die dann nicht mehr indiziert wär... 

Die Bundesprüfstelle hat den Song 2012 auch nicht vom Index gestrichen, ich sehe daher keine Gründe warum "Der Ritt" nicht automatisch Indiziert sein sollte. Die Form der Darbietung war nicht das Problem sondern das Inzest ein Straftatbestand ist und es bis heute ist. Da ist es Egal ob jetzt Jan Vetter das singt. Elke Maier oder Heinz Otto....

Wie mir der Seitenhirsch egal ist, ich will eigentlich eher wissen warum Geschwisterliebe aufm Index steht, der Ritt aber nicht. Das hätte die Plattenfirma abklären müssen, taten sie nicht. Tja blöd. Zumal, wenn der Ritt für die BPJM in Ordnung wäre (Wo ich akute zweifel habe, aber wir werden sehen ) kann man den bei KTA wieder anbieten

Da irrst Du Dich leider. § 21 JuSchG.
Absatz 1 - Wird ,,in der Regel" auf Antrag tätig. Heisst, dass ein anderes Verfahren die Ausnahme ist. In Absatz 2 stehen die antragsberechtigen Personen. Da gehörst Du als Privatperson eh schonmal nicht rein. Enttäuschte Fans gibts da nämlich nicht. Hoffen kannst du auf ,,von Amts wegen" aus Absatz 5. Würde bedeuten, dass wenn der oder die Vorsitzende des Gremiums Kenntnis von diesem Sachverhalt erlangt evtl. geprüft werden muss. Wie gesagt, dieses Verfahren wäre die Ausnahme zum Regelverfahren nach Absatz 1.
Schonmal viel Erfolg dabei. Hast du ja sicher eh gewusst...

Du darfst aber ,,Inhaltsgleich" und ,,wesentlich Inhaltsgleich" nicht einfach so durcheinander werfen. Bei der absoluten Inhaltsgleichheit wäre die Sachlage eindeutig, weil damit gewährleistet werden soll, dass das gleiche Werke auf verschiedenen Medien ohne große Prüfung einer Indizierung gleich stehen. Die wesentliche Inhaltsgleichheit muss aber erstmal festgestellt werden, weil das eben nicht so eindeutig ist.
Und auf die Darbietungsform kommt es sehr wohl an. Vielleicht nicht vorliegend. Müsste man genauer prüfen. Aber Du machst es Dir da ein bisschen einfach mit Deinen Behauptungen.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 00:07:30
Es ist überhaupt kein Problem für mich einen Indizierungsantrag zu schreiben... Im Grunde muss ich sogar nur den von Geschwisterliebe nehmen und auf "Der Ritt auf dem Schmetterling" ändern. Dann kommen da 2 Unterschriften drauf, eine Kopie des Songs und fertig ist das ganze. Ich könnte den sogar selbst hinbringen. Allerdings hab ich da wenig lust zu. Glück für die Band  ;D

Ich weiss SEHR WOHL wer Antragsberechtigt ist. Aber nicht wer Anregungsberechtigt ist. Aber ich Diskutiere das lieber mit der Bundesprüfstelle aus, die wissen das sicher besser als du. Zudem die Vorsitzende dürfte davon ja jetzt eh in Kenntnis gesetzt sein.

Und natürlich ist das ding schon sehr viel wesentlich Inhaltsgleich. Es ist sogar auf nem Album der gleichen Band drauf. Der Text ist Inhaltsgleich, die "Darbietung" spielte bei der Indizierung keine Rolle, es geht um die Strafbarkeit des Vorganges der "Geschwisterliebe" darauf basiert die komplette Indizierungsbegründung. Wäre Inzest nicht strafbar wäre der Song nicht Indiziert. DÄ wurden dafür sogar Verurteilt das der Song dargeboten wurde. Selbst ein Gericht sieht also das hier ein Indizierter Song vorgetragen wurde.

Mal sehen was die Bundesprüfstelle sagt.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Geschwisterlieber am 21. Dezember 2018, 00:09:55
Gab es nicht damals mal das Argument, man könne ja nicht das ganze Publikum dass da mitsingt, indizieren?  ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 00:11:47
Zitat von: Geschwisterlieber am 21. Dezember 2018, 00:09:55
Gab es nicht damals mal das Argument, man könne ja nicht das ganze Publikum dass da mitsingt, indizieren?  ;D

Naja im Grunde hätte sich jeder über 18 jährige Strafbar gemacht wenn minderjährige im Raum wären. Da ein Konzert eine öffentliche Vorführung ist. Die Band wurd dafür trotzdem verurteilt.

Die Goldbären dingskirchen hätte das AUF JEDEN FALL mal abchecken sollen ob der Song nicht auch Indiziert ist/kann/wird. Taten sie nicht, die BPJM hatte von dem Song keine Kenntnis wenn ich die e-Mail richtig deute. Kann ja meine Schallplatte mit in den Urlaub nehmen. Dann leihe ich die der BPJM mal aus  ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Zugereister am 21. Dezember 2018, 00:15:09
Selbst wenn die den Inzest jetzt außer acht lassen bei Geschwisterliebe, wie sieht's da mit dem Sex mit Minderjährigen aus? Sie ist laut Text 14, dazu kommt noch, dass es die Aufsichtsperson ist.

Edit: Die hätten einfach ein reines Instrumental nehmen sollen.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 00:19:20
Zitat von: Zugereister am 21. Dezember 2018, 00:15:09
Selbst wenn die den Inzest jetzt außer acht lassen bei Geschwisterliebe, wie sieht's da mit dem Sex mit Minderjährigen aus? Sie ist laut Text 14, dazu kommt noch, dass es die Aufsichtsperson ist.

Aus dem Text wird nicht ganz klar wie alt der andere Teilnehmer ist. Aber selbst abseits des Inzest besteht ja dann ein Abhängigkeitsverhältnis. Ganz sauber wäre der Song selbst ohne die Schwester nicht, aber dann auch schwerer zu Indizieren. Aber der Inzest ist der Hauptgrund, siehe Indizierung.

Ich gehe auch davon aus das, der Grund warum der nie Beantragt wurde ist (Hallo Stadtjugendamt Essen), weil einfach niemand bemerkt hat das der als Single dabei war. Die war ja relativ schnell wieder raus und wenn etwas nicht (mehr) Verkauft wird, kann es sein dass sowas durchrutscht. Es ist nie ein Antrag eingegangen
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Geschwisterlieber am 21. Dezember 2018, 00:22:48
Ich frage mich bis heute, was da in Herrn Vetters Hirn vorgegangen ist... er rechtfertigt sich ja damit, dass er den Song als 15-jähriger geschrieben hat.

Ihr glaubt ja nicht was in meinem Kopf vor geht wenn ich ihn in Interviews sagen höre, dass nur seine Schwester mit ihm in Urlaub fahren darf ;D

Aber gut, lassen wir das. Ich fand den Song als 13-jähriger total geil weil der so was provokatives und böses und verbotenes hatte und überhaupt... eben dieser ho ho-Effekt :-X
Und ein geiler Song ist es allemal, besonders die Melodie. Okay, nicht die Eso-Orgel oder das Gebrülle der Fans, das mag ich beides nicht so gerne.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 00:24:08
Der Song hat Die Ärzte berühmt gemacht, und Reich ;D

Also nach einigen Jahren

Wie gesagt, wenn die vorsitzende kenntnis von eventuell Inhaltsgleichen songs bekommt kann die BPJM wohl von alleine tätig werden. Die kann dann sogar alleine entscheiden   ;D

Bin mal gespannt wer Anregungsberechtigt sein soll. Mit dem Begriff konnte jetzt keiner was Anfangen
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: dodo am 21. Dezember 2018, 00:37:52
Zitat von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 00:07:30
Es ist überhaupt kein Problem für mich einen Indizierungsantrag zu schreiben... Im Grunde muss ich sogar nur den von Geschwisterliebe nehmen und auf "Der Ritt auf dem Schmetterling" ändern.

Das merken die bestimmt nie. Du Fuchs!

Zitat von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 00:07:30
Ich weiss SEHR WOHL wer Antragsberechtigt ist. Aber nicht wer Anregungsberechtigt ist. Aber ich Diskutiere das lieber mit der Bundesprüfstelle aus, die wissen das sicher besser als du. Zudem die Vorsitzende dürfte davon ja jetzt eh in Kenntnis gesetzt sein.

Und warum schreibst du den scheiss dann in ein Internetforum, wenn du sobald man dich bei der unsauberen Argumentation ertappt die Diskussion ablehnst?

Und im Zweifel sind Anregungsbefugt die gleichen Gruppen. Woher stammt überhaupt diese Quelle mit der Anregung? Im JuSchG steht das nicht.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 00:41:36
Aus der Antwortmail der Bundesprüfstelle ...  ::)

Die "Ritt auf dem Schmetterling" jetzt kennen, da ich in meiner Antwort schrieb wo der song drauf ist. Der Bundesprüfstelle reicht laut der Antwort "wesentlich Inhaltsgleich" auch aus. Und die wissen ein bisschen mehr davon als du. Doof wenn man Gesetze zwar liest aber nicht versteht
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: dodo am 21. Dezember 2018, 00:50:19
Zitat von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 00:41:36
Aus der Antwortmail der Bundesprüfstelle ...  ::)

Die "Ritt auf dem Schmetterling" jetzt kennen, da ich in meiner Antwort schrieb wo der song drauf ist. Der Bundesprüfstelle reicht laut der Antwort "wesentlich Inhaltsgleich" auch aus. Und die wissen ein bisschen mehr davon als du. Doof wenn man Gesetze zwar liest aber nicht versteht

Und woher bist du dir da so sicher?
Ich würde mal behaupten, dass ich als Volljurist mit Gesetzen ganz gut klarkomme. Bei der Auslegung von Gesetzestexten bin ich glaub ich ganz gut aufgestellt.
Nur weil dir das Ergebnis nicht passt und du mit deinen verkorksten Laienansichten unbedingt Recht haben willst, heisst das noch lange nicht, dass dein Gegenüber den Gesetzestext nicht versteht.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Tigi am 21. Dezember 2018, 01:02:04
an die beiden Nachwuchsjuristen:

Antragsberechtigt sind nach § 21 Abs. 2 JuSchG u.a. die Jugendämter, aber nicht Privatpersonen. Gabumon, der ja beim Jugendamt tätig ist, müsste also den/die Leiter/-in des Jugendamtes überzeugen, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Zitat von: dodo am 21. Dezember 2018, 00:37:52
(...) Woher stammt überhaupt diese Quelle mit der Anregung? Im JuSchG steht das nicht.

Doch in § 21 Abs. 4 JuSchG: Anregungsbefugt sind in § 21 Abs. 2 JuSchG nicht genannte Behörden oder ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
Dies können Polizeibehörden, Zoll-, Finanz- und Ordnungsämter sowie Schulen sein. Anregungsberechtigte Träger der freien Jugendhilfe können beispielsweise Bildungs- und Jugendeinrichtungen sein.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: jenzi am 21. Dezember 2018, 03:15:57
Hallo Forum,

ich möchte zu dem Thema auch mal was beitragen, da ich mich hobbymäßig mit dem Thema Jugendschutz, Medienzensur usw. beschäftige. Das kommt übrigens auch daher, dass ich Ärzte-Fan bin, ich denke damit hat es angefangen, inzwischen aber vorallem im Filmbereich. Das ganze ist in Deutschland ein sehr komplexes Thema, sodass bei bestimmten Fragen sogar Experten sicht nicht sicher sind, wie genau die Gesetzeslage zu verstehen ist.  ;D

Also fangen wir mal an, 1987 wurde indiziert:

Ärzte, Die
CBS Schallplatten, Frankfurt
BAnz. Nr. 21 vom 31.01.1987

Ärzte ab 18, Die
Sony Music Entertainment, Frankfurt
CBS Schallplatten, Frankfurt
BAnz. Nr. 205 vom 31.10.1987

Ärzte - Ab 18, Die
Schallplattenhülle
CBS Schallplatten, Frankfurt
BAnz. Nr. 244 vom 31.12.1987

Es wurde damals auch die Debil indiziert, aber da diese ja gestrichen wurde, lasse ich das mal weg. Die Indizierung der Ab 18 wurde nur aufgrund von Geschwisterliebe und den damals zur Indizierung von Debil führenden Songs Claudia hat nen Schäferhund und Schlaflied durchgeführt, in der Entscheidung von damals steht "Es kann daher hier dahingestellt bleiben, ob die weiteren auf der Schallplatte befindlichen Lieder "Sie kratzt, sie stinkt, sie klebt", "Helmut Kohl" und "Sweet Sweet Gwendolyne" jugendgefährdend sind."

Damals war es tatsächlich so, dass jedes Medium explizit auf die Liste aufgenommen werden musste, damit die Indizierung wirksam war.

Der nächste Punkt ist dann die Veröffentlichung des Live-Albums Nach uns die Sintflut. Hier war ja zumindest anfangs Der Ritt auf dem Schmetterling als 7" Single oder 3" CD beigelegt, bei späteren Auflagen aber nicht mehr. Man kann hierzu ein bisschen was im Meerschwein auf Seite 128 lesen.
Ich schätze mal das man hier damals die Plattenfirma über eine geplante Indizierung informiert hat, diese dann versichert hat die Verbreitung mit der Single Ritt auf dem Schmetterling einzustellen und dadurch eine explizite Aufnahme auf die Liste verhindern konnte.

Weiter geht es mit den Live-Videos Die Beste Band der Welt (...und zwar Live!) Teil I und II. Auf dem ersten Teil sind ja die harmlosen Lieder drauf, auf Teil II ist Ritt auf dem Schmetterling enthalten. Von beiden Videos gibt es 2 Auflagen, die sich dadurch unterscheiden das auf dem Tapeaufkleber statt CMV SMV als Label draufsteht. Desweiteren ist bei meiner SMV-Auflage von Teil I das Label auch direkt mit einer FSK-Freigabe (FSK 0) bedruckt, im Gegensatz zur Erstauflage. Auf der Webseite von b-17-jetter ist das Label der SMV-Auflage von Teil II abgebildet, hier ist keine FSK-Freigabe aufgedruckt.
Im Internet habe ich Bilder vom zweiten Teil gefunden die mit Stickern "FSK 16", "FSK 18" oder "Keine Vermietung oder Verkauf an Kinder und Jugendliche" bestickert waren; letzteres war damals die übliche Bezeichung für ungeprüfte Medien. Ob oder welche Freigabe das Video damals erhalten hat, ist also unklar.

Seit der Reform des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 verlieren Indizierungen ihre Wirkung nach 25 Jahren, es sei denn, die BPjM hält das Medium weiter für jugendgefährdend und spricht eine Folgeindizierung aus. Dies ist dann bei Die Ärzte und Ab 18 passiert:

Ärzte, Die
der Gruppe ,,Die Ärzte"
CBS Schallplatten GmbH, Nachfolger: Die Ärzte GbR c/o Hot Actions Records GmbH, Berlin
BAnz. Nr. 197 vom 30.12.2011 [A]

Ärzte ab 18, Die
Schallplatte
CBS Schallplatten GmbH, Nachfolger: Columbia Records c/o Sony Music Entertainment Germany GmbH, München
BAnz AT 28.09.2012 [A]

Zu dem [A]: Seit der Reform des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 teilt die Bundesprüfstelle Trägermedien bei Aufnahme in zwei Listen ein. In Liste A werden die Medien aufgenommen, die nach Sicht der BPjM jugendgefährdend sind. In Liste B landen Medien die darüberhinaus nach Sicht der BPjM gegen Strafgesetze verstoßen, diese werden dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergereicht und es kommt evtl. zu einer Beschlagnahme, was ein Verbreitungsverbot darstellt.

Im November 2012 wurde dann die Ab 18 Schallplattenhülle von Index gestrichen, was aber egal ist, da das Album ja sowieso schon indiziert ist.

Bevor es weitergeht der Hinweis das irgendwann in den 90ern die Gesetze so geändert wurden, dass jedes Medium, dass mit einem auf der Indexliste aufgenommenen "im Wesentlichen inhaltsgleich" ist, als automatisch indiziert gilt. Im Wesentlichen inhaltsgleich bedeutet hierbei, dass die die Indizierung begründenden relevanten Szenen, Bilder, Texte oder was auch immer enthalten sind.

Im Jahr 2008 wurden die beiden Live-Videos Die Beste Band der Welt (...und zwar Live!) dann zusammen als DVD veröffentlicht, mit einer FSK 16 Freigabe. Hierzu muss man aber wissen, dass der Rechteinhaber in seinem Freigabeantrag an die FSK unterschreibt, dass das eingereichte Medium nicht indiziert ist und auch kein Indizierungsverfahren läuft. Leider ist das Formular nicht mehr online aufrufbar.
Es ist also nicht Aufgabe der FSK, zu prüfen ob das eingereichte Medium indiziert ist.
Im Filmbereich ist es auch schon vorgekommen, dass ein Label nicht wusste dass der eingereichte Film indiziert ist, eine FSK 16 Freigabe erhalten hat und später als der Fehler bekannt wurde musste die Auflage vom Markt genommen werden.

Zusammengefasst ist also folgendes explizit indiziert:

- Die LP "Die Ärzte"
- Die LP "Ab 18"

Was kann nach meiner Auffassung als automatisch indiziert angesehen werden?

- sämtliche Auflagen des Albums "Die Ärzte" auf anderen Medien
- sämtliche Auflagen des Albums "Ab 18" auf anderen Medien
- sämtliche Auflagen des Live-Albums "Nach uns die Sintflut", sofern "Der Ritt auf dem Schmetterling" enthalten ist
- Die Singles und 3" CDs von "Der Ritt auf dem Schmetterling" selbst
- Das Live-Video "Die Beste Band der Welt (...und zwar Live!) Teil II"
- Die Live-DVD "Die Beste Band der Welt (...und zwar Live!)"
- Der Seitenhirsch

Wie gesagt das ist nur meine Meinung, aber ich bin mir ziemlich sicher.

Ciao
jenzi
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 08:02:00
Zitat von: jenzi am 21. Dezember 2018, 03:15:57
Zusammengefasst ist also folgendes explizit indiziert:

- Die LP "Die Ärzte"
- Die LP "Ab 18"

Was kann nach meiner Auffassung als automatisch indiziert angesehen werden?

- sämtliche Auflagen des Albums "Die Ärzte" auf anderen Medien
- sämtliche Auflagen des Albums "Ab 18" auf anderen Medien
- sämtliche Auflagen des Live-Albums "Nach uns die Sintflut", sofern "Der Ritt auf dem Schmetterling" enthalten ist
- Die Singles und 3" CDs von "Der Ritt auf dem Schmetterling" selbst
- Das Live-Video "Die Beste Band der Welt (...und zwar Live!) Teil II"
- Die Live-DVD "Die Beste Band der Welt (...und zwar Live!)"
- Der Seitenhirsch

Wie gesagt das ist nur meine Meinung, aber ich bin mir ziemlich sicher.

Ciao
jenzi

Fast, würde man "Die Ärzte" ohne Geschwisterliebe neu herausbringen würde das ganze nicht mehr Indiziert sein. Die BPJM kann nur ganze Werke Indizieren, nicht teile daraus. Wenn also ein Titel beanstandet wird. Ist das Gesamtwerk betroffen. Wenn dem Fall aber abgeholfen wird (entfernen des Titels) dann ist kein Indizierungsgrund mehr gegeben.

Rammstein hat das durch. Daher ist auch Schlachtrufe BRD 2 ohne WIZO verkäuflich etc...

Sonst stimm ich dir zu. Der Ritt auf dem Schmetterling ist nicht nur weitestgehend Inhaltsgleich, er ist Inhaltsgleich. Der Indizierungsbericht lässt sich 1:1 übertragen egal wer singt.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: soylent_gelb am 21. Dezember 2018, 08:30:52
Dann ist der Seitenhirsch also bereits indiziert. Würd mir aber glaub ich keiner glauben, wenn ich das heute irgendwo erzählen würde.

Und so soll nun also eine arme hilflose Berliner Band, die glaubte, den Schmarrn endlich hinter sich zu haben, in den Abgrund getrieben werden, weil ein Gabumon, dem grad langweilig ist, Rechtssicherheit haben will.   :)
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Sascha89 am 21. Dezember 2018, 08:31:41
@ Gabumon:
Hast du in deinen Mails an die BPjM den vor kurzem veröffentlichten "Seitenhirsch" erwähnt?
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 08:54:23
Zitat von: Sascha89 am 21. Dezember 2018, 08:31:41
@ Gabumon:
Hast du in deinen Mails an die BPjM den vor kurzem veröffentlichten "Seitenhirsch" erwähnt?

Ja sicher, musste ich ja, da der Song eben auch dadrauf ist. Genau wie die Live 88 DVD und das Livealbum. Sonst wüssten die nicht worum es geht  ???

Ein Song der seit 30 Jahren nicht erhältlich ist hat eher weniger relevanz

Zudem kann die BPJM durchaus Google bedienen
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: supere10 am 21. Dezember 2018, 09:04:35
Zitat von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 08:54:23
Ja sicher, musste ich ja, da der Song eben auch dadrauf ist. Genau wie die Live 88 DVD und das Livealbum. Sonst wüssten die nicht worum es geht  ???

Ein Song der seit 30 Jahren nicht erhältlich ist hat eher weniger relevanz
Du hast so viele Jahre Zeit gehabt, dich darüber zu beschweren. Warum jetzt?
Ich finde die Aktion von dir ziemlich affig... was hast du davon, wenn die Box aus den Regalen verschwindet? Falls es überhaupt so weit kommen sollte.
Wen interessiert die rechtliche Lage? Man kann KTA auch einfach auf einem Server im Ausland parken und Ende.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Jocke am 21. Dezember 2018, 09:19:15
Wahrscheinlich muss Gabumon in Wirklichkeit extrem kämpfen, um der Versuchung des Seitenhirsch-Kaufes zu widerstehen. Da ist es die einzig logische Schlussfolgerung, dafür zu sorgen, dass der Hirsch gar nicht mehr in den Läden steht und nicht mehr gekauft werden kann  :D ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Sascha89 am 21. Dezember 2018, 09:21:01
Ein Dienst für die Allgemeinheit leistet du damit aber nicht.
Und da 'Der Ritt auf dem Schmetterling' in den letzten 30 Jahren wohl keinen Jugendlichen dazu gebracht hat seine Schwester zu ficken hätte man das Thema auch einfach ruhen lassen können.

Selbst wenn der Song in dieser Version nun auch indiziert wird wirst DU und die BPjM es nicht verhindern können, dass Personen unter 18 Jahren den Track hören.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 09:25:18
Zitat von: supere10 am 21. Dezember 2018, 09:04:35
Wen interessiert die rechtliche Lage? Man kann KTA auch einfach auf einem Server im Ausland parken und Ende.

Da sieht man mal wieder das du keine Ahnung hast

Die Admins sind soweit ich weiss deutsche Staatsbürger (jedenfalls teilweise) selbst wenn der Server auf den St. Vincent Inseln steht, die Inhaber sind immer noch Deutsche und können belangt werden. Was glaubst du wohl warum es hier kein Ritt auf dem Schmetterling gibt  ::)

Zitat von: Sascha89 am 21. Dezember 2018, 09:21:01
Selbst wenn der Song in dieser Version nun auch indiziert wird wirst DU und die BPjM es nicht verhindern können, dass Personen unter 18 Jahren den Track hören.

Nu, wenn es nicht Indiziert wird kann man den auf KTA packen  ;D Zudem wäre es Job der Plattenfirma gewesen das Prüfen zu lassen. Vor allem gehts mir um das rechtliche Konstrukt dahinter das ein Inhaltsgleicher Song nicht Indiziert ist, jedenfalls nicht auf der Liste steht. Aber eigentlich automatisch Indiziert sein müsste. Aber trotzdem ein FSK16 hat.

Übrigens ist das Siegel hinfällig wenn die BPJM Feststellt das dort ein indiziertes Stück drauf ist und die FSK gepennt hat
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: supere10 am 21. Dezember 2018, 09:29:39
Achso, dann bilde ich mir das ein, dass z.B. Schnittberichte.com genau so verfahren sind, weil die ja auch über indizierte Filme informieren.

Aber zum Glück haben wir dich ja hier. Du weiß alles, kannst alles und bist sowieso der beste in allem. Wir sind gesegnet, dich hier zu haben!
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 09:31:57
Zitat von: supere10 am 21. Dezember 2018, 09:29:39
Achso, dann bilde ich mir das ein, dass z.B. Schnittberichte.com genau so verfahren sind, weil die ja auch über indizierte Filme informieren.

Schnittberichte.com gehört ja auch einem Österreicher... und auch die hatten schon ärger mit der BPJM, eine Fetischcommunity in den USA übrigens auch. Der Arm der BPJM ist nicht so kurz wie man glaubt.

Bei KTA will sich aus verständlichen gründen(!) keiner in die Nesseln setzen
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Metabolit am 21. Dezember 2018, 09:32:23
Wenn der Hirsch indiziert würde, hätten wir eine limitierte erste auflage :D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 09:33:17
Zitat von: Metabolit am 21. Dezember 2018, 09:32:23
Wenn der Hirsch indiziert würde, hätten wir eine limitierte erste auflage :D

Das würde einigen hier doch passen das man den vielleicht Gewinnbringend verkaufen kann  ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Sascha89 am 21. Dezember 2018, 09:34:02
Zitat von: Sascha89 am 21. Dezember 2018, 09:21:01

Selbst wenn der Song in dieser Version nun auch indiziert wird wirst DU und die BPjM es nicht verhindern können, dass Personen unter 18 Jahren den Track hören.

Zitat von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 09:25:18
(...)
Nu, wenn es nicht Indiziert wird kann man den auf KTA packen  ;D
(...)

Was aber letztendlich nicht du entscheidest   ;)
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: supere10 am 21. Dezember 2018, 09:37:52
Du verstehst aber nicht, dass es, so scheint es den Kommentaren nach, hier niemand interessiert und das nur eine Ego-Tour von dir ist.
Vermutlich nur, um allen wieder alles schlecht zu machen, was ja das Einzige ist, was du kannst.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 09:39:14
Ich finde vor allem halt die rechtliche Situation interessant. Da hilft eben nur die BPJM. Ob ich dann später einen Antrag oder Anregung schreibe entscheide ich dann  :P
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Elkes Mom am 21. Dezember 2018, 10:11:42
Zitat von: Metabolit am 21. Dezember 2018, 09:32:23
Wenn der Hirsch indiziert würde, hätten wir eine limitierte erste auflage :D
Das würde für viele hier wohl bedeuten das Sie dann auch noch die 2. Auflage kaufen müssten um alles zu haben, bestimmt alles vom Managment geplant ;)
Zitat von: supere10 am 21. Dezember 2018, 09:29:39
Achso, dann bilde ich mir das ein, dass z.B. Schnittberichte.com genau so verfahren sind, weil die ja auch über indizierte Filme informieren.
Natürlich wird es für die Behörden schwieriger Recht durchzusetzen wenn Daten im Ausland gehostet sind, das ändert aber nichts an der Rechtslage.
Zitat von: supere10 am 21. Dezember 2018, 09:37:52
Du verstehst aber nicht, dass es, so scheint es den Kommentaren nach, hier niemand interessiert und das nur eine Ego-Tour von dir ist.
Ich finde das Thema übrigens sehr Interesant, und wie du an den Zahlreichen Kommentaren hier siehst wohl auch einige andere. Entweder war das ein kalkuliertes Risiko (und im Worst-Case gibt es kostenlose Promo und einen PlanB für die Vermarktung), oder es hat sich echt keiner Gedanken gemacht.
Wenn man sich den Rest der Veröffentlichung anschaut ist vermutlich echt zweiteres der Fall.
Zitat von: supere10 am 21. Dezember 2018, 09:56:54
Gabumon findet sein Leben und Job halt scheiße. Deswegen muss man im Internet den Prollo raushängen lassen, anderen den Spaß an Dingen verhageln und generell immer alles schlecht reden, egal von wem es kommt. Ist ja alles kacke.

Lern doch mal Spaß im Leben zu haben... naja, den hast du ja, indem du halt immer mies gelaunt bist und anderen ALLES madig redest. Völlig egal was.
Durch die Lange Ärzte Pause sind hier wohl echt viele Gabus Stil nicht mehr gewohnt, soviel gejammere über ihn gabs hier schon lange nicht mehr, aber sowas muss wirklich nicht sein.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Pantophobie am 21. Dezember 2018, 10:42:16
Ich glaube ja, hier mitzulesen war für mich teilweise schädigender als die Tatsache, dass ich damals schon U-18 Geschwisterliebe gehört habe...  ::) ;D
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Locborg am 21. Dezember 2018, 10:44:01
Ich muss auch noch einmal darauf hinweisen, dass damals als die anonyme Sau Kill Them All wegen des Unplugged Schlafliedes angezeigt hatte auch nur eine Mail an die BPJM gereicht hatte, um Ermittlungen des Staatsanwalts einzuleiten. Das geht super fix und schon ist der Hirsch wieder aus den Regalen...
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 21. Dezember 2018, 10:50:15
Laut Bundesprüfstelle reicht es in den Antrag/Anregung zu schreiben das man der Meinung ist das der Titel Inhaltsgleich zum entsprechenden Indizierten Original ist.

Falls der BPJM das selbst auffällt braucht diese nicht mal einen Antrag.

Eine Livedarbietung würde da im Regelfall drunterfallen müsste aber durchaus einmal angehört werden.

Die haben jetzt erstmal Weihnachten  ;D

Titel: Indizierung
Beitrag von: Zugereister am 21. Dezember 2018, 22:58:39
Ich sehe es wie Elkes Mom. Ich denke auch, dass es ein kalkuliertes Risiko der Indizierung seitens des Managements gibt, mit der Freude über die Publicity sofern sie denn über den Hirsch verhängt wird.
Ansonsten hätte man auch eine reine Instrumentalfassung ohne Gesang von wem auch immer gewählt, oder eine Konzertaufnahme, bei der das Publikum so gut wie nicht zu verstehen ist (entsprechende Abmischung des Audience-Mikrofons).

Aber lieber Gabu: Statt Deines Schnellschusses hätte ich gewartet, bis wir beide uns den Hirsch für einen Aktionspreis bei einem der Elektronikriesen gekauft hätten. Momentan braucht der Hirsch noch keine zusätzliche Werbung. Ob er wenn er indiziert ist jemals deutlich rabattiert wird glaube ich kaum. Beworben darf er ja dann nicht mehr.

Gilt es eigentlich schon als Werbung, wenn wie die Ab 18 das indizierte Werk auf der Bandseite in der Diskografie auftaucht, mit direktem Link zum Kauf?
Titel: Indizierung
Beitrag von: Tigi am 21. Dezember 2018, 23:36:57
Zitat von: Zugereister am 21. Dezember 2018, 22:58:39
Gilt es eigentlich schon als Werbung, wenn wie die Ab 18 das indizierte Werk auf der Bandseite in der Diskografie auftaucht, mit direktem Link zum Kauf?

Ja. Aufgrund des Werbeverbots muss sichergestellt sein, dass die jugendgefährdenden Trägermedien für Personen unter 18 Jahren nicht einsehbar sind. Es ist also vorab jede Werbung hinsichtlich dieser Medien verboten, d.h. es ist zunächst eine zuverlässige  Altersüberprüfung notwendig, damit unter 18 Jahre alte Personen keinen Zugang zum Angebot haben und diese Medien nicht bestellen können.

EDIT: Habe mir gerade nochmals die Seite auf bademeister.com angesehen. Dort gibt es keinen direkten Link zum Kauf der "Ab 18", sondern nur zu finetunes.
Titel: Indizierung
Beitrag von: Jocke am 22. Dezember 2018, 00:03:42
D.h. dann also, Gabumon kann die nächste Mail verfassen...  ;)
Titel: Indizierung
Beitrag von: Saretorb am 22. Dezember 2018, 00:24:30
Die Version ist in Ordnung da sie Geschwisterliebe nicht enthält. Würde man die so noch mal pressen könnte sie auch im Handel stehen ohne Probleme zu verursachen.
Titel: Indizierung
Beitrag von: Gabumon am 22. Dezember 2018, 08:42:29
Zitat von: Saretorb am 22. Dezember 2018, 00:24:30
Die Version ist in Ordnung da sie Geschwisterliebe nicht enthält. Würde man die so noch mal pressen könnte sie auch im Handel stehen ohne Probleme zu verursachen.


Wobei bei der Ab 18 einfach die Songs "Sie kratzt" "Helmut K" und "Claudia 2" nicht mehr geprüft wurden da der Indizerungsgrund bereits durch Claudia 1, Geschwisterliebe und Schlaflied gegeben war
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: StefanH am 02. Januar 2019, 16:04:26
Zitat von: supere10 am 21. Dezember 2018, 09:37:52
Du verstehst aber nicht, dass es, so scheint es den Kommentaren nach, hier niemand interessiert und das nur eine Ego-Tour von dir ist.
Vermutlich nur, um allen wieder alles schlecht zu machen, was ja das Einzige ist, was du kannst.
Würdest Du das ähnlich sehen, wenn Störkraft oder andere rechte Bands (die ja zum Teil nicht mehr existieren), Zuschauergesangsaufnahmen als Live-CD verbreiten würden?

Wie gesagt, ich glaube auch nicht dass durch dieses Lied sich ein normaldenkender Mensch irgendwie genötigt fühlt, nach dem Hören des Liedes seine eigene Schwester zu verführen.
Titel: Indizierung
Beitrag von: supere10 am 02. Januar 2019, 21:04:32
Ein Apfel ist keine Birne.
Titel: Re: Indizierung
Beitrag von: StefanH am 03. Januar 2019, 12:05:35
Es geht doch nur darum, das der textliche Unterschrieb bei Zuschauerversionen nicht vorhanden ist. Warum ein Album nun indiziert wurde (ich spreche nicht von den eingezogenen) kann dabei doch unerheblich sein.