Ich hab da mal 'ne Frage in die Runde, vielleicht weiss das ja jemand hier und ich muss mich nicht im Netz in das Thema rein lesen.
Ein guter Freund und ich haben geplant nächstes Jahr (wenn er mit seinem Studium im Norden fertig ist) zusammen in eine Wohnung zu ziehen (also 'ne WG zu gründen).
Hin und wieder schau ich schonmal nach Wohnung ... da steht immer noch was von der Maklergebühr für den Mieter.
Ich bin aber der Meinung, dass die deutsche Regierung das geändert hat / ändert wird und zukünftig der Vermieter die Maklergebühren übernehmen muss.
Die Frage ist nun, wann tritt dieses Gesetz Kraft? Also ab wann muss der Vermieter und nicht mehr der (künftige) Mieter den Makler bezahlen?
Das Gesetz soll 2015 in Kraft treten.
Frage beantwortet ??
Als Mitglied des KTA-Teams muss man nicht antworten/danken, sondern nur fragen, gell ::)
Mach mal bitte halb lang.
Auch wenn ich zwar den ganzen Abend als online angezeigt werde, ich sitz nicht die ganze Zeit vor'm Rechner und aktualisiere das Forum. Somit bekomm ich einen Beitrag auch nicht immer gleich mit.
Die Frage ist erstmal beantwortet, ja. Danke dir für deine Zeit ... immerhin gleich drei Beiträge hintereinander ... HATTRICK!
Zitat von: Tigi am 04. August 2014, 23:38:44
Als Mitglied des KTA-Teams muss man nicht antworten/danken, sondern nur fragen, gell ::)
Was ist denn hier los? ::)
Es ist schon sehr frech, 15 Minuten nach der Antwort noch nicht geantwortet zu haben! ;)
Zitat von: Tigi am 04. August 2014, 22:46:09
Das Gesetz soll 2015 in Kraft treten.
Sehr interessant. Normal ist es aktuell, das der Mieter die Courtage zahlt. bzw. der Preis geteilt wird. Beim Immobilienkauf ist es oft so, das 4% des Kaufwertes vom Käufer und 4% vom Verkäufer gezahlt werden.
...Makler müsste man sein.
Hi,
ZitatSehr interessant. Normal ist es aktuell, das der Mieter die Courtage zahlt. bzw. der Preis geteilt wird. Beim Immobilienkauf ist es oft so, das 4% des Kaufwertes vom Käufer und 4% vom Verkäufer gezahlt werden.
naja dafür macht er ja auch ne Menge, Fotos ins Internet setzen, und falls sich was anbahnt einen vorgefertigten Vertrag aus der Schublade ziehen der er auch noch auf Kosten der Kunden vom Notar geprüft wird ;-)
Zitat...Makler müsste man sein.
Die einzigeste Vorraussetzung die du erfülen musst ist in "geordneten Vermögensverhältnissen" zu leben, auf gut deutsch keine Insolvenzverfahren am Arsch zu haben. Als auf zum Gewerbeamt und Makler werden ;-)