Kill-Them-All

Der Rest => 42 => Thema gestartet von: Bravo_Punk am 02. Dezember 2009, 19:18:23

Titel: Zivildienst Frage
Beitrag von: Bravo_Punk am 02. Dezember 2009, 19:18:23
hi,
ich hab da mal ne (rechtliche) Frage. Und zwar mache ich jetzt Zivildienst in Sachen Umwelt-und Landschaftsschutz. Zwischen Weihnachten und Neujahr haben wir nix zu tun. Das heißt Urlaub nehmen. Nur kann es aber passieren, das wenn es schneit wir rausrücken und schnee schieben müssen. Das heißt eigentlich hätte ich Bereitschaft. Aber Bereitschaft und Urlaub zugleich passt ja nicht zusammen oder? Oder wenn das doch irgendwie geht, bekomm ich dann für jeden Tag wo ich arbeiten war, den Urlaub erstattet?
Titel: Re: Zivildienst Frage
Beitrag von: Zitronenmord am 02. Dezember 2009, 19:25:34
entweder du hast bereitschaft oder du hast urlaub. wenn du ausrücken musst, falls es nötig wird, hast du bereitschaft.  ;)
Titel: Re: Zivildienst Frage
Beitrag von: Weirdoz am 02. Dezember 2009, 19:26:57
Normalerweise ja, wobei du doch einen Zivildienstbeauftragten haben müsstest, der dir das genau sagen kann.
Titel: Re: Zivildienst Frage
Beitrag von: Bravo_Punk am 02. Dezember 2009, 19:33:28
Zitat von: Zitronenmord am 02. Dezember 2009, 19:25:34entweder du hast bereitschaft oder du hast urlaub. wenn du ausrücken musst, falls es nötig wird, hast du bereitschaft.  ;)

ja so kenne ich das ja auch... nur ist das eben bei uns so wie ich es geschrieben habe... den urlaubstage sind ja erholungstage die mir zustehen, wo sich nichts dran ändern kann!
hat da jemand vielleicht nen gesetz was ich mal so ausdrucken kann, damit ich dem das am Freitag unter die Nase halten kann!?
Titel: Re: Zivildienst Frage
Beitrag von: Gabumon am 02. Dezember 2009, 19:34:33
krankmeldungen rulez
Titel: Re: Zivildienst Frage
Beitrag von: Bravo_Punk am 02. Dezember 2009, 19:36:43
Zitat von: Gabumon am 02. Dezember 2009, 19:34:33krankmeldungen rulez

Naja das wäre dann wirklich das einfachste... Aber sowas mag ich eigentlich nicht sonderlich!

€dit: Es geht mir ja auch nicht darum das ich da gar nicht arbeiten will, ich sehe es nur nicht ein Urlaub zu nehmen und dann vielleicht im ungünstigstem fall jeden tag auszurücken!
Titel: Re: Zivildienst Frage
Beitrag von: Gabumon am 02. Dezember 2009, 19:38:40
hab ich immer so gemacht wenn ich keinen bock hatte oder auf ein konzert wollte

naja die sache ist halt, arbeitsrecht zählt da nicht wirklich, das haben die recht geschickt ausgehebelt..
Titel: Zivildienst Frage
Beitrag von: Schnoofy am 02. Dezember 2009, 21:13:49
Zitat von: zivildienst.deErholungsurlaub
Urlaub ist die Erlaubnis, mindestens einen vollen Tag dem Dienst fernbleiben zu dürfen.

zivildienst.de - Urlaub > Erholungsurlaub - eine Seite, die man sich als Zivildienstleistender zu Gemuete fuehren sollte

Desweiteren gibt es fuer jeden Bezirk einen Ansprechpartner; einfach mal Googlen oder - noch besser - erfragen. Der wird Dir Deine Frage genau erlaeutern koennen. Ansonsten hast Du natuerlich noch die Moeglichkeit direkt beim BFZ in Koeln anzurufen: Kontakt
Titel: Re: Zivildienst Frage
Beitrag von: Gabumon am 02. Dezember 2009, 21:14:54
da hab ich auch mal angerufen, und keiner war zuständig oder hatte ahnung, oder wüsste wer zuständig ist oder ahnung hätte..

son typisches amt ist das
Titel: Re: Zivildienst Frage
Beitrag von: Badetuch am 02. Dezember 2009, 21:21:02
Kannst du das denn nicht mit deiner Dienststelle klären? Bei mir haben die das damals nicht so eng gesehen, sprich, wenn ich Urlaub eingereicht hatte und dennoch hin musste, habe ich den Tag halt wiederbekommen.
Titel: Re: Zivildienst Frage
Beitrag von: Zitronenmord am 03. Dezember 2009, 01:26:25
du kannst, wenn du ganz normal urlaubstage hast, nicht rangezogen werden zum arbeiten. du hast schließlich urlaub und kannst im zweifelsfall immer sagen, dass du grad verreist bist oder sonstwas...
bei mir stand das mit der (telefon-)bereitschaft mal zur diskussion. das wäre als 1/8 arbeitszeit angerechnet worden.

urlaub ist urlaub, fertig aus.  ;)

würde es dir nichts ausmachen, könnte man das ja wie erwähnt auch unter der hand mit extra urlaub regeln, aber zwingen kann dich keiner.
Titel: Re: Zivildienst Frage
Beitrag von: Elkes Mom am 03. Dezember 2009, 12:17:25
Hi,
Grundsätzlich ist es so das eine Rufbereitschaft auch während der Zivildienstzeit vorher vereinbart werden muss.
Des weiteren darf diese Rufbereitschaft nicht in der Urlaubszeit erfolgen, siehe: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2001/2001_03_29.php
Hatte nämlich ein ähnliches Problem, habe meinen Kompletten Urlaub (sowie hunderte Überstunden) am Ende meiner Zivildienstzeit genommen, und meine Chefin wurde aus der Zentrale angewiesen mir für die verbleibende Urlaubszeit dann die Rufbereitschaft zu geben.
Denen hat es wohl nicht gepasst das ich bereits nach 4,5 Monaten meinen Zivildienst wegen der vielen Überstunden beendet habe ;-)