Kill-Them-All

Der Rest => 42 => Thema gestartet von: Fox am 05. Oktober 2009, 10:22:59

Titel: Arbeitsrecht Bindung an AG
Beitrag von: Fox am 05. Oktober 2009, 10:22:59
Ich hab mal ne Frage. Ich schreib das mal hier rein, weils dringend ist und ich mich nicht bei x Rechtsforen anmelden möchte. aber vielleicht weis es hier jemand.

Und zwar folgende Situation: Ich habe 6 Monate in Dresden gearbeitet als Bauing., habe aber 70km entfernt gewohnt weshalb ich immer pendeln musste. Vor paar wochen habe ich dann hier daheim eine ähnliche Anstellung gefunden, die aber nach schon paar Wochen unerträglich ist (Firmenklima, Gehaltsprobleme etc.). Daraufhin habe ich mit meinem alten Chef gesprochen, der mich problemlos wieder einstellen würde, mich aber verständlicherweise aber für eine gewisse Zeit binden würde.

Nun meine Frage. Darf er in den Vertrag schreiben das er mich mit dem Unterzeichnen mehrere Jahre an ihn bindet und ist das dann rechtskräftig? Rein menschlich gesehen seh ich das vollkommen ein, er steckt ja in der Einarbeitungszeit einiges rein bis ich für ihn dann gewinnbringend arbeite. Zudem besteht für ihn sicher das risiko, das ich wieder weggehe sobald ich eine Anstellung im Wohnort finde. Denoch würde ich gern mal wissen ob er mich so binden kann und ob ich die Möglichkeit habe zu wechseln, wenn es erforderlich oder möglich ist.

An eine Schulung oder andere Ausbildungen wo zusätzliche Kosten entstehen wäre das nicht gebunden. Da ist eine gewisse Bindung ja so geregelt, das man die entstandenen Kosten zum Teil selbst zahlen muss, wenn man vorzeitig kündigt.
Titel: Re: Arbeitsrecht Bindung an AG
Beitrag von: benny20 am 05. Oktober 2009, 11:43:45
Also ich kenne mich rechtlich da nicht zu 100 % genau aus, aber soweit ich weiß, ist das ganz normal, dass man vertraglich gebunden werden kann. Meist gibt es dann Ausstiegsklauseln, dass du zu bestimmten Konditionen aussteigen kannst. Meist ist das allerdings mit einer Zahlung einer nicht geringen Summe gebunden...
Das ist nur meine Erfahrung und kein Fakt, also wenns jemand genau weiß, bitte...:)
Titel: Re: Arbeitsrecht Bindung an AG
Beitrag von: Entenpunk am 06. Oktober 2009, 09:30:29
Hallo Fox,

schau mal ins Teilzeit- und Befristungsgesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/index.html

Dort steht sowas drin. Ansonsten die Rechtssprechung, wobei mein Arbeitsrechtler keine Urteil spontan da hatte.
Titel: Re: Arbeitsrecht Bindung an AG
Beitrag von: Fox am 06. Oktober 2009, 11:17:11
vielen Dank. Da werd ich mir das mal durchlesen. Gestern war Gespräch mit dem Dresdner Chef und da hat er zum Glück nix mehr von Bindung gesagt.
Titel: Re: Arbeitsrecht Bindung an AG
Beitrag von: pazi am 06. Oktober 2009, 12:05:30
Dresden ist übrigens auch eine sehr schöne Stadt ;).
Titel: Re: Arbeitsrecht Bindung an AG
Beitrag von: Zitronenmord am 06. Oktober 2009, 13:10:53
Zitat von: pazi am 06. Oktober 2009, 12:05:30Dresden ist übrigens auch eine sehr schöne Stadt ;).

die aussage erinnert mich grad an volker pispers:
ich hab nichts gegen amerika! die usa sind ein wunderschönes land...das problem sind die menschen. ;D
Titel: Re: Arbeitsrecht Bindung an AG
Beitrag von: Fox am 06. Oktober 2009, 20:30:28
*ggg* na Dresden ist wirklich ganz okay. Und dämliche Menschen gibts in jeder Stadt. Nur 150km am Tag fahren macht sich bemerkbar im Geldbeutel