Guten Abend.
Heute, gegen acht Uhr, haben ein Freund und ich auf dem Weg zu einer Party eine Straße bei roter Ampel überfahren, da kein Auto in Sicht war, jedoch haben uns Polizisten, die an einer ca. 200 Metern entfernten Tankstelle standen, beobachtet und festgehalten.
Wir mussten unsere Personalausweise abgeben usw. Der Polizist meinte, dass die Ampel bereits sieben Sekunden rot war, es aber dennoch gut war, dass wir uns umgesehen und kurz gebremst haben. Trotzdem müsse er uns ein Bußgeld von ca. 100€ plus Bearbeitungsgebühr erteilen.
Ist die Angabe so korrekt, oder hat er übertrieben? Was hat mich nun allgemin zu erwarten?
Zur Information: der Vorfall war in Düsseldorf-Stockum, und ich bin siebzehn (mein Freund achtzehn), in anderthalb Wochen achtzehn, Jahre alt.
Max.
Edit: Was hat dieser Vorfall für Konsequenzen für meinen Führerschein, den ich zwar noch nicht begonnen habe, aber es in geraumer Zeit vorhatte?
Also das ist schonmal totaler käse den die grünen dir da aufgetischt haben. 100€ gibt es bei Ampeln nicht. Es gibt 50€/3P wenn es unter einer Sekunde waren. Bei über einer Sekunde, wie bei euch der Fall sind wir schon bei 125€/4P/1Monat fahrverbot. Aaaallerding bin ich mir grad nicht sicher wie es sich mit der Rechtsgültigkeit verhält, 2 Bullen die von weiten euch gesehen haben halte ich schon für sehr wage. Ich hoffe dein Kumpel hat eine Rechtschutzversicherung, wenn da überhaupt was kommt. Ich würde erstmal den Bußgeldbescheid abwarten was da drin steht.
Fakt ist, 100€ Bußgeld OHNE Punkte gibt es nicht, biste dir da sicher?
Wie ist der Sachverhalt überhaupt genau? Habt ihr angehalten, gesehen das keiner kommt und dann bei Rot drüber?
Achja, sollte es wirklich zu einem Bußgeld kommen und deni Freund noch in der Probezeit ist (wovon ich ausgehe) dann muss er nochmal paar hundert Euro (variiert je nach Region) für die Nachschulung einrechnen. Außerdem wird die Probezeit von 2, auf 4 Jahre verlängert. Sollte er in dieser Zeit wieder ein Bußgeld kassieren (egal ob Bitzer, rasen, überholen etc.. )dann ist der Lappen weg. Und mit weg meine ich weg ;)
Zitat von: besserpunk90 am 30. Mai 2009, 23:31:30Also das ist schonmal totaler käse den die grünen dir da aufgetischt haben. 100€ gibt es bei Ampeln nicht. Es gibt 50€/3P wenn es unter einer Sekunde waren. Bei über einer Sekunde, wie bei euch der Fall sind wir schon bei 125€/4P/1Monat fahrverbot. Aaaallerding bin ich mir grad nicht sicher wie es sich mit der Rechtsgültigkeit verhält, 2 Bullen die von weiten euch gesehen haben halte ich schon für sehr wage. Ich hoffe dein Kumpel hat eine Rechtschutzversicherung, wenn da überhaupt was kommt. Ich würde erstmal den Bußgeldbescheid abwarten was da drin steht.
Fakt ist, 100€ Bußgeld OHNE Punkte gibt es nicht, biste dir da sicher?
Wie ist der Sachverhalt überhaupt genau? Habt ihr angehalten, gesehen das keiner kommt und dann bei Rot drüber?
Das war wie folgt:
Wir waren am Freiligrathplatz, einem riesigem Kreisverkehr, der sehr gut zu überblicken ist, und es war absolut kein Auto in Sicht. Wir sind kurz langsamer geworden, bevor wir die Straße überquert haben, haben uns umgesehen und haben sie so überquert (wie üblich), nur das Problem war, dass die Polizei uns von der Tankstelle, ca. 200 Meter hinter uns entfernt, aus beobachtet hat und anscheinend die Sekunden gezählt hat, die die Ampel schon rot war. Ich vermute, die haben gesehen, wie wir an der Tankstelle vorbeigefahren sind und haben uns offensichtlich beobachtet. Wir haben sie dort aber nicht gesehen (man achtet ja auch nicht drauf, wer auf einer Tankstelle ist). Als wir die Straße überquert habe, sind die losgefahren und haben uns angehalten.
@ Besserpunk: Seit Anfang diesen Jahres der Bußgeldkatalog teilweise geändert wurde, kostet das missachten einer roten Ampel bei Rotlicht über einer Sekunde 200 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Bis 1 Sekunde 90 Euro und 3 Punkte
bei eventuellen Gefährdungen oder Schädigungen (mit Unfall) erhöhen sich die Strafen nochmals.
Dazu kommen noch ca. 23 Euro Gebühren und Auslagen
@MxaaxM:
Zur Rechmäßigkeit: wenn die Ampel vom Standort der Polizisten problemlos einsehbar war, besteht kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Entweder werden die Beamten schon zum Bußgeldbescheid eine Stellungnahme beifügen, in der die Situation ausführlicher beschrieben wird (auf dem Formblatt fehlt der Platz dazu), oder sie werden dies ggf. nach einem Einspruch auf Antrag der Bußgeldstelle nachreichen. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, werden sie ihre Aussage vor dem Richter wiederholen müssen.
aber nach deiner Schilderung (gut einsehbar, kein anderes Auto, womit man hätte verwechselt werden können) wage ich zu behaupten, dass der Richter keinen Grund für eine Unrechtmäßigkeit sieht.
Vermutlich haben die Beamten zu euren Gunsten (weil eben trotzdem "vorsichtig" in die Kreuzung gefahren wurde usw.) "nur" den kleinen Rotlichtverstoß angezeigt. Das käme dann mit ca. 100 Euro hin.
Für dich (sofern du nicht am Steuer saßt ;) ) hat es keine Auswirkungen auf deinen Führerschein. Außer vielleicht lehrreiche...
Dein Kumpel dürfte sich noch in der Probezeit befinden. Der Rotlichtverstoß ist ein sogenannter "A-Verstoß", im Gegensatz zu nicht ganz so gravierenden "B-Verstößen".
Die Folgen dürften somit sein:
Beim ersten Mal Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
und
ein Aufbauseminar wird angeordnet.
(Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden)
= eine Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Ich habe eine fundamentale Information vergessen. Wir waren mit Fahrrädern unterwegs. Ich dachte, das hätte ich geschrieben, habe ich aber wohl in der Aufregung vergessen. :-[
Wir waren auf dem Radweg und haben die rote Ampel, wie gesagt, wissentlich überfahren, da kein Auto in Sicht war.
Hier: http://maps.google.com/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=freiligrathplatz,+d%C3%BCsseldorf&sll=37.71859,-95.712891&sspn=21.500098,61.523437&ie=UTF8&ll=51.264963,6.753738&spn=0.001628,0.004495&t=h&z=1859,-95.712891&sspn=21.500098,61.523437&ie=UTF8&ll=51.264912,6.753883&spn=0.001628,0.004495&t=h&z=18
Wir haben die Straße, die auf die Schnellstraße führt (oberhalb der Tankstelle) und wurden oberhalb, auf der Brücke, angehalten.
Ändert das was?
auch für Fahrradfahrer gelten da die gleichen regeln, und das hat natürlich auch auswirkungen auf den Führerschein (sofern vorhanden)
und theoretisch kann man die auch ne führerschein sperre für 2 jahre aufdrücken
Das heißt, die können mir verbieten, die nächsten zwei Jahre mit dem Führerschein anzufangen?
Soweit ich das weiß, würde das dann erst gelten, wenn du den Führerschein hast. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Soll heißen, dass du ab der Prüfung erstmal ne Weile Fahrverbot und/oder ein paar Punkte in Flensburg bekommst.
Aber ich würde erstmal abwarten, ob du diesbezüglich Post bekommst ;).
Am besten du schilderst deinen Fall mal in einem Recht Forum wie z.B. http://www.recht.de/phpbb/ ich denke die können dir da besser helfen war wir hier.
Zitat von: pazi am 31. Mai 2009, 13:52:34Soweit ich das weiß, würde das dann erst gelten, wenn du den Führerschein hast. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Soll heißen, dass du ab der Prüfung erstmal ne Weile Fahrverbot und/oder ein paar Punkte in Flensburg bekommst.
Aber ich würde erstmal abwarten, ob du diesbezüglich Post bekommst ;).
ja genauso geht das, machen kannste den, bringt nur nichts weil der eingezogen bleibt und die Probezeit auch noch nicht anfängt, die fängt erst mit aushändigung an, ich weiss nur nicht ob man dann auch sofort noch ne nachschulung machen muss, eigentlich schon, aber da müsste ich mal meine fahrlehrer fragen, so einen fall hab ich nämlich noch nie gehört
Teilweise falsch Gabi. Man kann fröhlich vor sich ihn Fahrstunden machen, allerdings recht sinnlos weil man zu keiner Prüfung zugelassen wird. Den Wisch den man vom LRA dazu benötigt, nämlich die Anmeldung den Führerschein zu machen bekommt man nicht weil Sperre ;)
Und ja, wenn du noch keinen Führerschein hast können die dir eine Sperre aufs Auge drücken das dass auch die nächsten 2 Jahre so bleibt.
unser fahrlehrer hat das wohl damals so gesagt glaub ich jedenfalls, ist solange her..
jedenfalls bei sperre bekommt er keinen schein, das ist wohl egal wie definitiv ;D
Und das alles für eine Ampel an einer Einfahrt, die so gut wie nie befahren wird... :-\
Naja,... kleine Sünden bestraft das Leben, aber ich warte erst einmal ab, bis der Brief
kommt. Danke für eure Informationen!
Zitat von: besserpunk90 am 30. Mai 2009, 23:31:30...
Achja, sollte es wirklich zu einem Bußgeld kommen und deni Freund noch in der Probezeit ist (wovon ich ausgehe) dann muss er nochmal paar hundert Euro (variiert je nach Region) für die Nachschulung einrechnen. Außerdem wird die Probezeit von 2, auf 4 Jahre verlängert. Sollte er in dieser Zeit wieder ein Bußgeld kassieren (egal ob Bitzer, rasen, überholen etc.. )dann ist der Lappen weg. Und mit weg meine ich weg ;)
Das stimmt m. M. nach nicht.
Ich musste meinen Führerschein für fast ein Jahr abgeben, hatte 7 Punkte bekommen und eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
Hab meinen Führerschein letztes Jahr im Sommer wiederbekommen und wurde danach 3 mal geblitz.
1x mit 12 km/h zu viel in einer 70iger Zone.
1x mit 12 km/h zu viel in einer 30iger Zone.
1x mit ??? zu viel in 70iger Zone, aber da kam bisher nichts. Ist auch schon ein halbes Jahr oder so her.
Haben die bei mir geschlampt und hatte ich einfach nur Glück gehabt?
Weil Deiner Aussage nach dürfte ich dann ja keinen Führerschein mehr besitzen.
das sind ja keine Bußgelder sondern verwarngelder
FU, Gabu hats ganz richtig bemerkt, das bewegt sich alles noch im Verwarnungsbereich. Ab Bußgeldern wirds kritisch...
Dazu kommt, dass wir nicht wissen, ob du immer von der Polizei, oder von den kommunalen Verkehrsüberwachern geblitzt wurdest, oder mal so, mal so. Die habe unterschiedliche Sachbearbeiter...
Jedoch rate ich dir trotzdem, auf die Bremse zu steigen, denn wenn dein Sachbearbeiter (egal ob Polizei oder kVÜ) mehrfach innerhalb eines Jahres Geschwindigkeitsüberschreitungen von dir auf den Schreibtisch bekommt - egal ob im Verwarnungsbereich oder Bußgeldbewehrt - , dann wird er früher oder später zu der Überzeugung kommen, dass du offensichtlich belehrungsresistent bist und ein nototrischer Schneller-Fahrer. Und dann ist ganz schnell ein Fahrverbot verhängt. Dank Probezeit und bereits verhängter Verlängerung ist dann durchaus der "Lappen" weg, zumindest aber eine Nachschulung fällig....
Kurz: Klein"vieh" macht auch Mist ....
wobei 12kmh mehr in einer 30er zone schon ziemlich viel ist..
mein rekord liegt bei 6km drüber bei 50..
Bußgeld geht ab 21 km/h drüber los. Alles was darunter ist, ist relativ Bedenkenlos. Wenn man es allerdings übertreibt wirds kritisch, wie Keksi schon schrieb. Bist du dir eigentlich sicher das nach der Verlängerung der Probezeit nochmal eine Nachschulung angeordnet wird? Ich war bisher der Meinung das eine Verlängerung der Probezeit mit Nachschulung einher geht und diese nicht zweimal verhängt wird.
@Gabu: es wird nicht unterschieden, ob in 30er- oder 50er Zone, nur, ob innerorts oder außerorts sowie Autobahn. Bei 12 km/h zuviel kommen (wenn nicht schon eingerechnet) noch 3 km/h Toleranz weg, beiben also 9 Km/h zu schnell, und das bedeutet 15 Euro Verwarnungsgeld... wie ich erst kürzlich am eigenen Leib erfahren durfte ;D
@Besserpunk: wenn ichs richtig in Erinnerung hab, bedeutet ein zweiter A-Verstoß oder die nächsten beiden B-Verstöße während der Probezeit erst mal ne MPU, deren Teilnahme aber freiwillig ist, dafür mit Punktestreichung belohnt wird. Und beim dritten Mal is der Lappen weg..
Wobei das wie schon erwähnt für notorische und hartnäckige Punktesammler nicht gilt. Die werden mitunter schon vorher "ausgebremst" ;)
Zitat von: Keksi am 03. Juni 2009, 11:39:34@Gabu: es wird nicht unterschieden, ob in 30er- oder 50er Zone, nur, ob innerorts oder außerorts sowie Autobahn.
ja das weiss ich auch, ich find aber trotzdem das das geändert gehört, wer bei 30 schon mitunter 12-15 km/h zuviel hat gehört meiner ansicht nach anders bestraft als der der bei 70kmh 15 zuviel hat
Mal ne Frage, zwar nicht zu überfahrenen roten Ampeln, aber zu Geschwindigkeitsüberscheitungen.
Mit ~ 85km/h innerorts geblitzt worden, 9 Tage vor Ablauf der Probezeit. Jaja, selber Schuld und so weiter.
Führerschein ist somit komplett weg und man muss einen neuen Kurs + Prüfung machen, oder? Gibt es auch
noch eine Sperre für eine gewisse Zeit und ein Bußgeld?
@ MxaaxM: Wie ging das ganze eigentlich aus? Würde mich schon interessieren.
wenn ich mal auf mein antikes wissen von meiner probezeit zurückgreife, so ist die nachschulung ab 1 punkt (und der wird blühen, selbst wenn man vom tachowert noch 3 abzieht und die noch großzügig 5 abziehen) unumgänglich.
für fahrverbot ist es grenzwertig, muss man sehen was am ende rauskommt. (aber deinen führerschein kannst du natürlich behalten ;) )
was bleibt ist die arschteure nachschulung sowie die 2 jahre zusätzlich probezeit.....dumm gelaufen...
du solltest jeden tag zu dem gott deiner wahl beten, dass das ding nicht funktioniert hat oder die das verschlampen.
...oder du bezahlst nen sümmchen an mich und ich sage, ich bin gefahren... ;D ...das wäre ne nette win-win-situation. 8)
@Fisherman: Hat es zufällig geregnet oder ähnliches? Ansonsten kannste auch sagen, dass du nicht gefahren bist oder so (ich glaube natürlich auch nicht, dass du gefahren bist, denn du würdest sowas ja bestimmt niemals machen). Dann musste einfach Fahrtenbuch führen in Zukunft.
Vorab schon mal vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Aber natürlich bin ich nicht der Fahrer, das ganze ist ein fiktives Beispiel.
Nehmen wir an die Person aus meinem Beispiel hatte eine Baseball Cap auf dem Kopf und er der Vorfall ereignete sich gegen 19 Uhr, also bereits in der Dunkelheit.
Das Auto mit dem die Person fuhr ist aus Versicherungsgründen auf den Vater des "Opfers" zugelassen. Gesetzteslücken o.ä.?
ZitatSie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 33 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 160 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
http://www.bussgeldkataloge.de/ -> Bußgeldrechner
Da bleibt der Person aus meinem Beispiel nur noch die Hoffnung, dass es weniger als 31km/h zuviel waren, dann wären es "nur" 100€ Strafe und kein Fahrverbot.
Hi,
Achtung was jetzt kommt ist Halbwissen, wenn der Führerschein wirklich sehr wichtig ist, sollte dir ein Fachanwalt helfen sobald du den Bescheid hast:
ZitatDas Auto mit dem die Person fuhr ist aus Versicherungsgründen auf den Vater des "Opfers" zugelassen. Gesetzteslücken o.ä.?
Erstmal wird der Bußgeldbescheid voraussichtlich an den Fahrzeughalter geschickt. Wenn der Fahrzeugführer auf dem Bild nicht zu erkennen ist (bei Cappy und Dunkelheit auf jeden Fall möglich), könnte der Halter nun sagen (und dies muss er nachweisen) das er nicht mehr nachvollziehen kann wer den Wagen gefahren hat. Er muss dann aber z.B. nachweisen das der Schlüssel offen in der Garage hängt und X Personen den Wagen ohne nachfrage benutzen können.
So ist es zumindest bei einer Firma gewesen bei welcher ich gearbeitet habe und der Juniorchef mit seinem Privatwagen geblitzt wurde. Es wurde schnell gesagt das alle Mitarbeiter den Wagen nutzen, und er ist damit vor Gericht durchgekommen. Allerdings mussten wir nach diesem Vorfall bei jedem Wagen ein Fahrtenbuch führen.
@Elkes Mom: Das mit dem Schlüssel muss imho nicht mal nachgewiesen werden. Und der Fahrzeughalter muss imho nur nachweisen können, dass er zu dem Zeitpunkt nicht mit diesem Fahrzeug gefahren ist. Je nach dem, ob es sich für die Behörde lohnt, fragen die munter weiter die anderen Familienmitglieder bzw. Mitbewohner und bei Ergebnislosigkeit (und wenn es finanziell wirklich lohnenswert war) muss dann womöglich ein Fahrtenbuch für dieses Fahrzeug geführt werden.
Zusätzlich könnte man durch andere Umstände wie Regen oder Ähnliches die Genauigkeit des Blitzgerätes anfechten, was bei einer solch großen Geschwindigkeitsüberschreitung aber nicht so einfach wäre.
Und ja, auch das ist alles bloßes Halbwissen. Anwalt würde ich in diesem Fall aber für überzogen halten.
Zitat von: Fisherman am 05. Februar 2010, 11:13:28Nehmen wir an die Person aus meinem Beispiel hatte eine Baseball Cap auf dem Kopf und er der Vorfall ereignete sich gegen 19 Uhr, also bereits in der Dunkelheit.
Das Auto mit dem die Person fuhr ist aus Versicherungsgründen auf den Vater des "Opfers" zugelassen. Gesetzteslücken o.ä.?
dunkelheit nützt nichts.;)
aber wenn das auto auf den vater zugelassen ist, sehe ich das problem nicht. die post wird an den halter gehen, der dafür haftbar gemacht wird (woher sollen die wissen wie vater und sohn aussehen?).
dann könnte man mit ihm vielleicht einen deal machen, wenns kein fahrverbot gibt (oder er nicht drauf angeweisen in dem monat).
ZitatDa bleibt der Person aus meinem Beispiel nur noch die Hoffnung, dass es weniger als 31km/h zuviel waren, dann wären es "nur" 100€ Strafe und kein Fahrverbot.
den punkt gibts auch bei weniger als 30km/h, d.h. für jemanden in der probezeit ist das defintiv ein großes problem, falls er dafür verantwortlich gemacht wird.
Zitat von: pazi am 05. Februar 2010, 14:08:36muss dann womöglich ein Fahrtenbuch für dieses Fahrzeug geführt werden.
und selbst da kommt man raus, auto abmelden und neu anmelden, ist zwar teuer aber firmen können sich sowas leisten