Neuigkeiten:

Kill 'em all, now more than ever! (Farin)

Hauptmenü

Die Herbst des Lebens Tour Tickets

Begonnen von Mrburns72, 30. September 2023, 11:40:17

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Mrburns72

Hallo zusammen

Ich habe da mal eine Frage bezüglich Tickets die ich nicht im Offiziellen Shop gekauft habe.

Sind die Tickets im Shop auf den Käufer personalisiert oder reicht es wenn mein Name draufsteht  ::).

Ich habe Sorge das wir nicht rein kommen wenn sie gescannt werden und der Name mit dem orginal Käufer abgeglichen wird.

Vielleicht hat ja hier schon jemand Erfahrungen mit Tickets die man nicht im Ärtzteshop erworben hat.

Vielen Dank für eure Hilfe

LG Mrburns72

Gabumon

Der Scanner sagt nur ob der "EAN Valid" ist. Das ist alles, in den Codes sind keine Namen und nix hinterlegt.

Du musst da auch nix drauf schreiben, dass ist totaler Quatsch was die da fabrizieren
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Pantophobie

Es gibt keine Personalisierung, nur ein Feld, auf dem man handschriftlich einen Namen eintragen soll. Steht da noch nix drauf, einfach deinen eigenen rein schreiben.
Soweit ich mitbekommen habe, wurde das aber noch nie kontrolliert, aber vielleicht fürs beruhigte Gefühl.  ;)

Mrburns72

Zitat von: Pantophobie am 30. September 2023, 12:03:08Es gibt keine Personalisierung, nur ein Feld, auf dem man handschriftlich einen Namen eintragen soll. Steht da noch nix drauf, einfach deinen eigenen rein schreiben.
Soweit ich mitbekommen habe, wurde das aber noch nie kontrolliert, aber vielleicht fürs beruhigte Gefühl.  ;)
Genau das Gefühl ist es was mir Sorgen bereitet.
Danke das du es ein wenig beruhigen konntest.

LG mrburns72

Mrburns72

Zitat von: Gabumon am 30. September 2023, 12:02:27Der Scanner sagt nur ob der "EAN Valid" ist. Das ist alles, in den Codes sind keine Namen und nix hinterlegt.

Du musst da auch nix drauf schreiben, dass ist totaler Quatsch was die da fabrizieren
Vielen Dank dann wird wohl alles gut werden.

Gabumon

#5
Die DÄ Karten sind wohl mit die fälschungsunsichersten Tickets die es gibt, sogar Eventim ist da weiter. Ich hab noch nirgendwo erlebt das man da was in dieses Feld eintragen sollte. Weiss überhaupt nicht was das überhaupt soll, aber gut..
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

renald

Die Karten sind nicht hart personalisiert, wie es bei der Berlin Tour war. Da war tatsächlich der Name im Scanner hinterlegt und es wurden Leute abgewiesen wenn es nicht stimmte. Da gab es kein Erbarmen.

Tickets der HdL Tour haben die ,,weiche" Personalierung, die praktisch keine ist, da es zum einen nicht kontrolliert wird und man den Namen ja jederzeit selbst ändern kann, indem man einen bereits eingetragenen Namen durchstreichen darf und neu daneben schreiben kann (steht so in den AGB). Warum der ganze Quatsch? Das hat rechtliche Gründe, weil für personalisierte Tickets (egal ob das praktisch auch so ist) andere gesetzliche Regeln herrschen und OPM dann auf andere Weise gegen Ticketangebote vorgehen kann. Vielleicht ist dem ein oder anderen schon mal aufgefallen, dass Tickets bei Kleinanzeigen automatisiert gelöscht werden. Was leider auch für Gesuche gilt.

Gabumon

Ach, wusste ich gar nicht das man damit auch die Abmahnmafia füttern will/kann. Naja passt ja auch perfekt ins Bild eigentlich was ich von OPM, KKT etc habe. ..

Ich glaube nicht das das vor Gericht stand hält (nicht alles was man in eine AGB schmiert hat auch Rechtsgültigkeit) aber wer klagt schon gegen eine Abmahnung. Die liegen im Bereichen wo Leute oftmals vor einer Klage zurückschrecken
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

supere10

In einer AGB ist alles rechtskräftig, was nicht gegen Gesetz verstößt. Und wenn man das dann akzeptiert, wenn auch ungelesen, hat man halt Pech.

Gabumon

Das stimmt nicht, wenn ich in eine AGB reinschreibe "Der Erstgeborene wird getötet" ist das auch nicht gültig sondern sittenwidrig.

Teilweise können Fehler dadrin die kompletten AGBs ungültig machen. Bestimmte "Weiterverkaufsdienstleister" ausschließen z.b. immerhin ist die Karte mein Eigentum, die könnte ich mir auch rektal einführen ohne das OPM was dagegen tun könnte
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Märzhase

Zitat von: Gabumon am 03. Oktober 2023, 16:35:27Das stimmt nicht, wenn ich in eine AGB reinschreibe "Der Erstgeborene wird getötet" ist das auch nicht gültig sondern sittenwidrig.
Hast Du den Post von supere10 gelesen? In einer AGB ist alles rechtskräftig, was nicht gegen Gesetz verstößt. Darunter dürften auch Menschenopfer fallen.

Ein Weiterverkauf von Tickets mit erheblichem Gewinn ist als Privatperson zunächst einmal grundsätzlich erlaubt, aber natürlich dürfen Ticketverkäufer den Weiterverkauf ihrer Tickets reglementieren, zum Beispiel über ihre AGB Plattformen ausschließen. Verstößt Du dagegen, obwohl du den AGB zugestimmt hast, kann eine Vertragsstrafe fällig werden. Verbreite nicht immer soviel Halbwissen.
Troll bleibt Troll, da helfen keine Pillen, nicht beim allerbesten Willen.

Gabumon

#11
 ::)

https://www.juraforum.de/news/tickets-darf-man-eintrittskarten-weiterverkaufen_247469

ZitatInsbesondere Bundesligavereine sehen dieses Procedere nicht gerne. Um es zu unterbinden, haben sie in ihren AGB Klauseln eingebaut, gemäß derer ein Weiterkauf nicht gestattet ist. Wer es dennoch tut, muss mit Vertragsstrafen rechnen, die bis zu 2.500,- € hoch sein können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Verhängung weiterer Sanktionen wie beispielsweise Stadionverbot. Derartige Klauseln sind jedoch unwirksam, da gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenüber privaten Weiterverkäufen kein generelles Widerverkaufsverbot besteht. Demzufolge sind auch die angedrohten Sanktionen unwirksam [BGH, 11.09.2008, I ZR 74/06].

Ausnahme ist natürlich eine Karte zum 5x Preis anzubieten, da ist man sehr schnell "Gewerblich" das ist aber was völlig anderes
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

supere10

Zitat von: Gabumon am 03. Oktober 2023, 18:46:37gemäß der Rechtsprechung
Also immer noch genau mein Kommentar.

Gabumon

Zitat von: supere10 am 03. Oktober 2023, 18:55:47Also immer noch genau mein Kommentar.

Bei DÄ steht immerhin drauf das der Weiterverkauf zulässig ist wenn nicht mehr als 25% blabla.

Bei vielen steht aber eben auch drauf das der "Weiterverkauf verboten" ist. Und das ist gegen die Rechtssprechung.
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

supere10

Also stimmst du mir zu. ^^
Sehr schön. :D

Gabumon

Zitat von: supere10 am 03. Oktober 2023, 18:59:00Also stimmst du mir zu. ^^
Sehr schön. :D

zumindest (aktuell) bei DÄ Tickets ja.


ich glaub ohne Weiterverkauf wären einige Locations deutlich leerer gewesen :D
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Märzhase

#16
Zitat von: Gabumon am 03. Oktober 2023, 18:46:37::)
Wir reden über personalisierten Eintrittskarten und die gelten als ein so genanntes qualifiziertes Legitimationspapier. Damit kann der Veranstalter in seinen AGB ein Abtretungsverbot wirksam festlegen.

Nachtrag: Du darfst auch als Privatverkäufer den 10fachen Preis nehmen. Für die Beurteilung, ob privat oder gewerblich wird ausschließlich die Anzahl der verkauften Tickets herangezogen.

 :-*
Troll bleibt Troll, da helfen keine Pillen, nicht beim allerbesten Willen.

Mrburns72

Zitat von: supere10 am 03. Oktober 2023, 10:04:54In einer AGB ist alles rechtskräftig, was nicht gegen Gesetz verstößt. Und wenn man das dann akzeptiert, wenn auch ungelesen, hat man halt Pech.
Das ist so nicht ganz richtig. Das akzeptieren einer AGB oder auch Wiederufbelehrung heißt noch lange nicht das sie Rechtsgültig ist oder man diese ao akzeptiert.Auch im Nachhinein können Teile bzw einzelne Bestandteile für ungültig erklärt werden. Insbesondere Banken haben in den letzten Jahren oft vor Gericht verloren wenn es um Teile der AGB oder Wiederufsbelehrung ging.Das Problem für Verbraucher liegt eigentlich darin das man erst alles alles akzeptieren muss bevor man das bekommt was man haben möchte.im Streitfall ggf. Rechtsgültig ist entscheiden Gerichte.