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BPjM, Indizierung & Co

Begonnen von Zitronenmord, 02. Januar 2012, 23:49:53

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Zitronenmord

schönes thema, da habe ich neulich drüber recherchiert (-> http://www.tantepop.de/2011/12/zensur-in-der-musik.html), und finde das weiterhin interessant. ich schätze ich werde das in einiger zeit sogar wissenschaftlich bearbeiten.  ;D

es gibt viele hanbüchene begründungen der bpjs zu diversen titeln, das kann ich als gute-nacht-lektüre nur wärmstens empfehlen. zum beispiel die zu 'frohes fest' von fanta4 -> http://www.pornoanwalt.de/wp-content/uploads/2010/12/bpjs-fanta4-frohes-fest.pdf

Zitat von: Sascha89 am 30. Dezember 2011, 14:05:41Die ganze Gangster Hip-Hop-Kacke heutzutage ist ok, aber "Geschwisterliebe" nicht.

von den aggro berlin sachen ist jede menge auf dem index. der 'gangsta'rap war ihr hauptbetätigungsfeld der letzten jahre.
weiß aber nicht warum ihr unterschriften sammeln wollt. das interessiert weder DÄ noch die BPjM.

diese behörde muss gestoppt werden, da entscheiden kleine gremien, die mit teils über 60jährigen besetzt sind, die weder einordnen können was sie hören noch logisch stringend ihr urteil begründen müssen. ein highlight ist die indizierung von 'wir wollen keine bullenschweine' von slime aus dem jahr 2011....nein, das lied ist von 1980, aber es wurde erst jetzt ein antrag gestellt. neben volksverhetzung und gefährdung jugendlicher steht im urteil die formulierung 'geringer kunstgehalt'.

diese formulierung sollte bitte jeder jetzt mal auf sich wirken lassen, und dann nochmal kurz die rudimentären kenntnisse des grundgesetzes im kopf durchgehen. wie gesagt, es sind wahnsinnige am werk, die gestoppt werden müssen...

p.s. probieren geht über studieren...

Flauschi

Zitat von: Zitronenmord am 02. Januar 2012, 23:49:53wie gesagt, es sind wahnsinnige am werk, die gestoppt werden müssen...

Auch wenn ich den Rest deines Posts gut finde, ist dies doch etwas übertrieben formuliert ;D Das klingt eher wie ein guter Schlusssatz über diktatorisch geführte Länder oder sonst was...
+++Next concerts 2024+++

Die Ärzte ... 23.8. Berlin, 24.8. Berlin, 25.8. Berlin
Sondaschule, Montreal, Das Pack ... 03.10. Amsterdam
Pascow ... 24.10. Berlin

Gabumon

Bei der BPJM und auch USK/FSK ist halt das Problem das die Gremien nicht einheitlich Urteilen sondern durch die verschiedenen Zusammensetzungen immer wieder grundsätzlich anders urteilen. Das hilft zwar gegen bestechung, weil keiner weiss wer gerade im Gremium sitzt., Aber da ist halt das andere problem

UND die BPJM lässt durchaus mit sich reden, ABER dann muss man dafür auch dahin, Turbine hat ja auch geschaft Texas Chainsaw Masacre vom Index zu kriegen, die meisten größeren Firmen haben da aber kein Interesse dran, weil der Markt für solche Medien einfach sehr klein ist...
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

cenobyte

Zitat von: Gabumon am 03. Januar 2012, 11:44:56UND die BPJM lässt durchaus mit sich reden, ABER dann muss man dafür auch dahin, Turbine hat ja auch geschaft Texas Chainsaw Masacre vom Index zu kriegen, die meisten größeren Firmen haben da aber kein Interesse dran, weil der Markt für solche Medien einfach sehr klein ist...

...was mehrere Jahre gedauert und viel Geld gekostet hat. In dem Fall ging es aber über eine bloße Aufhebung der Indizierung hinaus. Erstmal musste der Film ja "entbeschlagnahmt" werden.

Das geht mir in dem Text von Zitronenmord auch zu sehr durcheinander. Eine Liste B-Indizierung ist noch keine Beschlagnahme.

Zitronenmord

Zitat von: cenobyte am 03. Januar 2012, 12:46:39...was mehrere Jahre gedauert und viel Geld gekostet hat. In dem Fall ging es aber über eine bloße Aufhebung der Indizierung hinaus. Erstmal musste der Film ja "entbeschlagnahmt" werden.

Das geht mir in dem Text von Zitronenmord auch zu sehr durcheinander. Eine Liste B-Indizierung ist noch keine Beschlagnahme.

es kann gegen die urteile vorgegangen werden, aber wie du schon sagtest, das ist ein wirklich riesiger juristischer aufwand, den nicht jeder betroffene betreiben kann. der nachweis einer falsch eingeschätzten sachlage ist mehr als schwierig...

mag sein das ich sehr verkürzt geschrieben habe - beschlagnahmungen kamen übrigens überhaupt nicht vor in meinem beitrag, das ist ein anderes thema.

es geht mir darum, dass so kleine (3 leute), wenn auch wechselnde gremien eine antidemokratische instanz sind, da auch mehr als zweifelhafte urteile nicht durch eine kontrollinstanz entschärft bzw. aufgehoben werden können. im übrigen werden wie gesagt in den urteilen formulierungen wie 'geringer kunstgehalt' verwendet - es kann sich aber keine demokratisch legitimierte behörde anmaßen über den 'kunstgehalt' eines werkes zu urteilen. das geht nicht, und deswegen hat die BPjM in ihrer heutigen form mMn in einer demokratie nichts verloren.

Schnoofy

Etwas Sarkasmus muss sein:

Zitat von: Tantepop.deDann, sage und schreibe 30 Jahre nach der Veröffentlichung kommt die wieselflinke BPjM in Form eines Gremiums aus 3 Menschen um die 60-Jährige Vorsitzende zum dem Entschluss dieses Lied zu indizieren, [...]

Die Gruendung der BPjM war 1954 - jetzt, nach gut 65 Jahren, kommen wieselflinke Menschen daher und fordern ein Ende des Indizierung-Wahnsinns.

Zitronenmord

#6
Zitat von: Schnoofy am 03. Januar 2012, 14:03:30Etwas Sarkasmus muss sein:

Die Gruendung der BPjM war 1954 - jetzt, nach gut 65 Jahren, kommen wieselflinke Menschen daher und fordern ein Ende des Indizierung-Wahnsinns.

vor 65 jahren konnte ich das schlecht fordern, herr sarkast.  ;D
aber ja, jetzt fordere ich ein ende des indizierungs-wahnsinns.

...und diese formulierung bezüglich slime, an der ich mich ja so besonders störe, stammt aus 2011.  ;)

cenobyte

Zitat von: Zitronenmord am 03. Januar 2012, 13:21:13beschlagnahmungen kamen übrigens überhaupt nicht vor in meinem beitrag, das ist ein anderes thema.

Wenn ich Dich zitieren darf: "Es gibt mehrere Listen - ein Teil der indizierten Medien darf nicht beworben und an Jugendliche unter 18 abgegeben werden, der andere Teil verstößt gegen das Strafrecht, wird bei Entdeckung beschlagnahmt und darf nicht vertrieben werden."

CROC

Zitat von: cenobyte am 03. Januar 2012, 16:10:39Wenn ich Dich zitieren darf: "Es gibt mehrere Listen - ein Teil der indizierten Medien darf nicht beworben und an Jugendliche unter 18 abgegeben werden, der andere Teil verstößt gegen das Strafrecht, wird bei Entdeckung beschlagnahmt und darf nicht vertrieben werden."
Das stand aber nur in dem einen Artikel, im Beitag selber wurde nichts erwähnt... ;)
Bela: "Vergesst alles, was ich gerade gesagt habe."
Farin: "Wisst ihr noch, was Bela gesagt hat?"
Publikum: "Nein!!!"
Farin: "Mann, seid ihr doof."

Schnoofy

Zitat von: Zitronenmord am 03. Januar 2012, 14:55:36[...] vor 65 jahren konnte ich das schlecht fordern, herr sarkast.  ;D

Vielleicht noch nicht vor so langer Zeit, aber dennoch schon laenger. Warum nicht? Das Argument kann man doch genauso gut zurueckspielen.
Im Grunde genommen stimme ich Dir aber zu. :-)

Zitronenmord

Zitat von: Schnoofy am 03. Januar 2012, 16:59:01Vielleicht noch nicht vor so langer Zeit, aber dennoch schon laenger. Warum nicht? Das Argument kann man doch genauso gut zurueckspielen.
Im Grunde genommen stimme ich Dir aber zu. :-)

welches argument?
als bundesprüfstelle so etwas nach 30 jahren zu indizieren ist absurd - wann ich mich mit dem thema auseinandergesetzt habe (6 monate nach dem besagten urteil) hat doch damit nichts zu tun - bis dahin waren mir so einige sachen über die BPjM nicht klar. aber egal, wenn du meinst das empörung irgendwann  nicht mehr legitim ist...  :)

...ihr könnt euch meinetwegen gerne kritisch mit dem artikel und meinen beiträgen auseinandersetzen, aber man könnte grad meinen das hier keiner was zum eigentlichen thema beizutragen hat. ;)

Gabumon

Zitat von: cenobyte am 03. Januar 2012, 16:10:39Wenn ich Dich zitieren darf: "Es gibt mehrere Listen - ein Teil der indizierten Medien darf nicht beworben und an Jugendliche unter 18 abgegeben werden, der andere Teil verstößt gegen das Strafrecht, wird bei Entdeckung beschlagnahmt und darf nicht vertrieben werden."

Das ist 100% falsch

Bei Liste B ist die BPJM der Meinung das es Strafrechtlich Relevant ist, dass muss erstmal ein Gericht bestätigen, die BPJM kann da meinen was sie will das hat keine Bedeutung

Liste A und B macht erstmal keinen Unterschied
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Zitronenmord

Zitat von: Gabumon am 04. Januar 2012, 00:31:49Das ist 100% falsch

Bei Liste B ist die BPJM der Meinung das es Strafrechtlich Relevant ist, dass muss erstmal ein Gericht bestätigen, die BPJM kann da meinen was sie will das hat keine Bedeutung

Liste A und B macht erstmal keinen Unterschied

gabi, da hast du tatsächlich recht. einen unterschied macht es schon, aber im artikel geht es nur um die ansichten der BPjM, sodass die tatsächliche strafrechtliche relevanz garnicht primär das thema ist. habs umformuliert. :)

es ist allerdings praxisfern anzunehmen, das es da keinen zusammenhang gibt.

cenobyte

Das stimmt solange Du keinen Juristen fragst. Der Absatz war einfach, wie gesagt, falsch. Nun aber zurück zum Thema.

Gabumon

Selbst Juristen werfen das munter durcheinander, dass haben Gamestar und PCGames auch schon zu spüren bekommen, da haben Juristen schlichtweg irgendwelchen quatsch erzählt

Fakt ist, bei dem Indizierungsverfahren macht es erst einmal keinen Unterschied ob die BPJM Liste A oder B meint, bei einer B Indizierung wird die Staatsanwaltschaft Informiert, was die dann macht ist was anderes, und meistens sowieso gar nichts...

Liste B Spiele dürfte man genau so unter der Ladentheke kriegen wie Liste A teile, erst nach der beschlagnahme wär das anderes
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Schnoofy

Zum Thread "Album "Die Ärzte" weiterhin indiziert" geht es hier entlang.

cenobyte

Zitat von: Gabumon am 04. Januar 2012, 02:01:34Liste B Spiele dürfte man genau so unter der Ladentheke kriegen wie Liste A teile, erst nach der beschlagnahme wär das anderes

Genauso handhaben das Videotheken in der Regel auch. Manche Händler reagieren aber vorschnell und behandeln entsprechende Veröffentlichungen wie Beschlagnahmte.

Gabumon

Ja, weil da halt ständig Falschinfos (auch von Presse und Juristen) verbreitet werden, furchtbar ist dass...

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Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

cenobyte

Mensch, dass wir uns bei diesem Thema mal einig sind...  ;D