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Indizierung

Begonnen von soylent_gelb, 19. Dezember 2018, 17:56:49

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Locborg

Ich muss auch noch einmal darauf hinweisen, dass damals als die anonyme Sau Kill Them All wegen des Unplugged Schlafliedes angezeigt hatte auch nur eine Mail an die BPJM gereicht hatte, um Ermittlungen des Staatsanwalts einzuleiten. Das geht super fix und schon ist der Hirsch wieder aus den Regalen...

Gabumon

Laut Bundesprüfstelle reicht es in den Antrag/Anregung zu schreiben das man der Meinung ist das der Titel Inhaltsgleich zum entsprechenden Indizierten Original ist.

Falls der BPJM das selbst auffällt braucht diese nicht mal einen Antrag.

Eine Livedarbietung würde da im Regelfall drunterfallen müsste aber durchaus einmal angehört werden.

Die haben jetzt erstmal Weihnachten  ;D

«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Zugereister

Ich sehe es wie Elkes Mom. Ich denke auch, dass es ein kalkuliertes Risiko der Indizierung seitens des Managements gibt, mit der Freude über die Publicity sofern sie denn über den Hirsch verhängt wird.
Ansonsten hätte man auch eine reine Instrumentalfassung ohne Gesang von wem auch immer gewählt, oder eine Konzertaufnahme, bei der das Publikum so gut wie nicht zu verstehen ist (entsprechende Abmischung des Audience-Mikrofons).

Aber lieber Gabu: Statt Deines Schnellschusses hätte ich gewartet, bis wir beide uns den Hirsch für einen Aktionspreis bei einem der Elektronikriesen gekauft hätten. Momentan braucht der Hirsch noch keine zusätzliche Werbung. Ob er wenn er indiziert ist jemals deutlich rabattiert wird glaube ich kaum. Beworben darf er ja dann nicht mehr.

Gilt es eigentlich schon als Werbung, wenn wie die Ab 18 das indizierte Werk auf der Bandseite in der Diskografie auftaucht, mit direktem Link zum Kauf?
Rod lügt. Bela auch. Farin erst recht.

Tigi

#83
Zitat von: Zugereister am 21. Dezember 2018, 22:58:39
Gilt es eigentlich schon als Werbung, wenn wie die Ab 18 das indizierte Werk auf der Bandseite in der Diskografie auftaucht, mit direktem Link zum Kauf?

Ja. Aufgrund des Werbeverbots muss sichergestellt sein, dass die jugendgefährdenden Trägermedien für Personen unter 18 Jahren nicht einsehbar sind. Es ist also vorab jede Werbung hinsichtlich dieser Medien verboten, d.h. es ist zunächst eine zuverlässige  Altersüberprüfung notwendig, damit unter 18 Jahre alte Personen keinen Zugang zum Angebot haben und diese Medien nicht bestellen können.

EDIT: Habe mir gerade nochmals die Seite auf bademeister.com angesehen. Dort gibt es keinen direkten Link zum Kauf der "Ab 18", sondern nur zu finetunes.

Jocke

D.h. dann also, Gabumon kann die nächste Mail verfassen...  ;)

Saretorb

Die Version ist in Ordnung da sie Geschwisterliebe nicht enthält. Würde man die so noch mal pressen könnte sie auch im Handel stehen ohne Probleme zu verursachen.

Gabumon

Zitat von: Saretorb am 22. Dezember 2018, 00:24:30
Die Version ist in Ordnung da sie Geschwisterliebe nicht enthält. Würde man die so noch mal pressen könnte sie auch im Handel stehen ohne Probleme zu verursachen.


Wobei bei der Ab 18 einfach die Songs "Sie kratzt" "Helmut K" und "Claudia 2" nicht mehr geprüft wurden da der Indizerungsgrund bereits durch Claudia 1, Geschwisterliebe und Schlaflied gegeben war
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

StefanH

Zitat von: supere10 am 21. Dezember 2018, 09:37:52
Du verstehst aber nicht, dass es, so scheint es den Kommentaren nach, hier niemand interessiert und das nur eine Ego-Tour von dir ist.
Vermutlich nur, um allen wieder alles schlecht zu machen, was ja das Einzige ist, was du kannst.
Würdest Du das ähnlich sehen, wenn Störkraft oder andere rechte Bands (die ja zum Teil nicht mehr existieren), Zuschauergesangsaufnahmen als Live-CD verbreiten würden?

Wie gesagt, ich glaube auch nicht dass durch dieses Lied sich ein normaldenkender Mensch irgendwie genötigt fühlt, nach dem Hören des Liedes seine eigene Schwester zu verführen.

supere10

Ein Apfel ist keine Birne.

StefanH

Es geht doch nur darum, das der textliche Unterschrieb bei Zuschauerversionen nicht vorhanden ist. Warum ein Album nun indiziert wurde (ich spreche nicht von den eingezogenen) kann dabei doch unerheblich sein.