Neuigkeiten:

"Ein Forum ist ein Forum, nur mit ernstgemeinten Todeswünschen" (Menschen, die ärzte)

Hauptmenü

Rückerstattung über OPM der abgesagten "In The Ä Tonight" Tour

Begonnen von Buurnbaecker, 27. September 2021, 10:37:48

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

semikolon

#100
Ja und intransparente Klauseln in AGB sind halt nunmal unzulässig.
Ich mein, das ist ja schon klar, dass eine Klausel die sinngemäß sagt: "Im Fall der Rückabwicklung behalten wir eine VVK-Gebühr, die wir dann nach eigenem Gutdünken festlegen" nicht AGB-Recht konform sein kann.

Rechtlich ist es zudem so, dass sicher einige Konzerte nicht abgesagt hätten werden müssen, sondern eben in 2G durchführbar gewesen wären. Für diese Konzerte gibt es schonmal überhaupt gar keine Rechtfertigung irgendeinen Cent einzubehalten. Denn diese Absagen sind allein aus Wirtschaftlichkeitserwägungen der Band erfolgt ("es lohnt sich nicht nur für die Hälfte der Konzerte die Bühne etc. zu buchen"). Nun kaufe ich aber als Fan eben keine Tour, sondern ein einzelnes Konzert, so dass es rechtlich ja völlig egal ist, ob wenn ich ein Ticket für Hamburg gekauft hab, das Konzert in München stattfinden kann. Die zwei Konzerte haben rechtlich keinen Zusammenhang. Somit kann man auch nicht das Konzert in Hamburg mit der Begründung absagen (und dem Ticketkäufer bei der Rückabwicklung noch Gebühren abziehen), dass in München andere Hygienevorschriften gelten. Das ist völlig abwegig.

Ich hoffe schon, dass da noch irgendeine Klarstellung von DÄ kommt, denn eigentlich haben sie ja immer sehr empfindlich reagiert, wenn sich irgendjemand auf ihre Kosten oder Kosten der Fans einen Vorteil verschafft hat.
Und dass sie sich selber bereichern wollen glaube ich jetzt eigentlich nicht.

Tigi

Die zitierten Urteile des LG Traunstein vom 12.11.2020 und LG München I vom 09.06.2021 sind meines Wissens noch nicht rechtskräftig. Die Begründungen sind schlüssig, dennoch kann die nächte Instanz zu einem anderen Ergebnis kommen.
Ob sich das bei einer Klage wegen der einbehaltenen VVK-Gebühren zuständige AG Traunstein diesen Begründungen folgt, ist auch nicht sicher. Das AG kann eine andere Rechtsauffassung vertreten und als Kläger kann man nicht in Berufung gehen, da diese nur zulässig ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt (wird wohl  bei den meisten Käufern nicht der Fall sein) oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.

Ich bin raus, da ich keine Karten für die Tour bekommen habe.

supere10

Tjo, das ist ja das Problem. Bei jedem sind es nur kleine € Beträge, deswegen kann man da nichts machen.
Während es für OPM Millionen sind.

gigarod

Hab gerade einen Anruf von der Verbraucherzentrale bekommen, leider konnte ich nicht dran gehen aber eine nette Person hat mir da auf die Mailbox gesprochen.

- Sie sagt, es verhält sich ähnlich wie beim Fall mit "Kauf mich". Ich solle OPM auffordern, den Restbetrag auszuzahlen und die PM des Verbraucherschutz und das Gerichtsurteil erwähnen.
- Das Problem ist, ob sie es machen. "Recht haben, Recht bekommen sind leider 2 verschiedene Sachen". Interpretiere ich mal so, dass sich ein Klageweg nicht lohnt (stimme ich als Einzelperson übrigens zu).

Ich geh jetzt noch mal in mich, ob ich dazu die Nerven gerade habe.

supere10

Also heißt: Fordern kann man viel. Ob die das machen, bleibt denen überlassen, weil man sowieso nichts tun kann. Nice.

sams

Zitat von: semikolon am 29. September 2021, 11:31:10

Zweitens dauerte der VVK wenige Sekunden. Faktisch hatte man da also keine Zeit die AGB zur Kenntnis zu nehmen beim Kaufvorgang.

Praktisch aber schon. Die AGB´s waren schon vorab abrufbar. Und für alle unschlüssigen war auch genügend Zeit zwischen Bestellvorgang und Überweisung sich die AGB´s durchzulesen und gegebenenfalls vom Kauf zurückzutreten mittels Nichtüberweisung.


Dr. Arzt

Für alle, die sich wehren wollen: Ich habe mal angerufe und habe von der Mitarbeiterin in Auerschleife gesagt bekommen, dass ja, wenn ich JETZT was bestelle VVK-Gebühren aufgelistet sind. Auch nach mehrmaligem erklären, dass ich gab nichts bestellen möchte, sondern mit dem Gebahren der Rückerstattung nicht einverstanden bin sagte sie, ich solle das per Email schreiben und dann kümmern sie sich drum. OPM IST KAUFMICH GmbH (Selbe Adresse, selber Geschäftsführer). Die wurden doch schon verurteilt, warum machen sie dann den selben Scheiß noch mal. Sowas regt mich auf. Gerade deshalb bin ich dafür, dass sich viele wehren und nicht nur vereinzelte. Die Klausel in den AGB, dass die VVK-Gebühren eingehalten werden ist sowieso unwirksam.

Wer möchte, der kann meinen Text gerne kopieren und verwenden. Natürlich sind die Zahlen auszutauschen:

ZitatBetreff: Rückerstattung der Eintrittskarten der "In The Ä Tonight"- Tournee (ursprünglicher Termin 08.12.2020, Festhalle Frankfurt am Main) – Referenz-Nr. XXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Internetseite https://bademeister.opm-shop.com informieren Sie über die Rückerstattung der Eintrittskarten der nun abgesagten Tournee "In The Ä Tonight"; unter anderem schreiben Sie dort wie folgt: ,,Die OPM Merchandising GmbH erstattet den Ticketpreis exklusive der Gebühren für Leistungen, die bereits durch OPM bzw. den Veranstalter erbracht wurden."
Ich habe am 14.11.2019 zwei Tickets zu je 58,50 Euro erworben – wobei laut Lieferschein je Ticket 1,00 Euro Gebühren für die Nutzung des örtlichen ÖPNV entfallen. Für Porto und Verpackung wurden – im Übrigen unberechtigterweise – 6,50 Euro berechnet. Unberechtigt deshalb, weil die Tickets per Brief DIN 5 lang versendet wurden und nicht per Paket. Für Briefversand wäre entsprechend Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Nr. 5.1.1 ein Porto von 4,90 Euro korrekt gewesen. Der von mir bezahlte Gesamtbetrag belief sich auf 123,50 Euro, abzüglich der explizit ausgewiesenen Gebühren für Porto und Verpackung somit auf 117,00 Euro.

Über Ihre o. g. Internetseite wird jedoch lediglich ein Teilbetrag von 106,60 Euro zur Rückerstattung freigegeben. Auf telefonische Nachfrage teilte man mir heute Vormittag mit, dass der Differenzbetrag von 10,40 Euro einbehalten werde, da pro Ticket 5,20 Euro Vorkaufsgebühren angefallen wären.

Tatsache ist jedoch, dass weder auf der via E-Mail übermittelten Bestellbestätigung noch auf dem Lieferschein noch auf dem Ticket selbst Vorkaufs- bzw. (abgesehen von den o. g.) anderweitige Gebührenbestandteile ausgewiesen wurden. Der Betrag von 5,20 Euro Vorverkaufsgebühr pro Ticket erscheint mir daher willkürlich.

Nr. 5.1 Ihrer AGB ist zwar zu entnehmen, dass ,,alle ausgewiesenen (Kauf-)Preise [..] Gesamtpreise dar[stellen] d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich anfallender Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis für Eintrittskarten setzt sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühren und ggfs. sonstiger Gebühren (z.B. Systemgebühr, ÖPNV-Gebühren), jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zusammen." Nr. 9 Ihrer AGB legt zur Rückgabe von Eintrittskarten ferner Folgendes fest: ,,Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei Ausfall und/oder Verlegung wird der Ticketpreis mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren und Versandkosten zurückerstattet. Diese Gebühren stellen den Gegenwert der auch im Falle einer Rückgabe von Eintrittskarten geleisteten Vermittlungsleistung dar. Der Rückerstattungsanspruch richtet sich gegen den jeweiligen Veranstalter. OPM übernimmt in einem solchen Fall lediglich die Rückabwicklung im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Kunden und Veranstalter, soweit der Veranstalter OPM die entsprechenden Beträge zur Verfügung stellt."

Sowohl die Klausel in Nr. 5.1 als auch in Nr. 9 erweisen sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des LG München I vom 09.06.2021, Az. 37 O 5667/20, als unwirksam.

Ferner hat das LG Traunstein (Az. 7 O 1732/20) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Praxis des Ticketvermittlers ,,Kauf mich GmbH" im Zusammenhang mit der abgesagten ,,Alles ohne Strom"-Konzerttournee der Band ,,Die Toten Hosen" entschieden, dass Ticketvermittler keine Vorverkaufsgebühren einbehalten dürfen, wenn Konzerte aufgrund behördlicher Anordnungen nicht stattfinden. Das Gericht rügte in diesem Verfahren u. a., dass der Ticketvermittler Vorkaufsgebühren einbehalten hatte, ohne dass hierüber eine einvernehmliche Vereinbarung erzielt wird, obwohl diese Vorverkaufsgebühren im Bestellvorgang nicht ausgewiesen wurden. Nach Auffassung des Gerichts hätten Vorverkaufsgebühren, auch wenn deren Erhebung in der Branche üblich sei, explizit ausgewiesen und in der Höhe beziffert werden müssen.
Angesichts der obigen Ausführungen wird somit von Ihrer Seite versucht, einen Teilbetrag von 10,40 Euro – von Ihnen als Vorverkaufsgebühr bezeichnet – unberechtigterweise einzubehalten.

Ich fordere Sie daher ultimativ auf, den vollen Ticketpreis in Höhe von 117,00 Euro bis spätestens 31.10.2021 auf meine Visa Kreditkarte gültig bis 1/2024 zurückzuerstatten, andernfalls werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

angerofjames



Äva

Falls es jemanden interessiert, folgende Antwort kam von OPM:

vielen Dank für Deine Email.

Der Differenzbetrag ergibt sich zum Einen aus den Versandkosten Deiner
Tickets und zum Anderen aus den Vorverkaufsgebühren. Die bei Sitzplätzen
zusätzlich erhobenen Systemgebühren können ebenfalls nicht erstattet
werden, diese werden u.a. für die Leistungen Dritter bei der
Bestuhlungs-/Saalplanung, des IT-basierten Ticketingsystems und weiteren
Serviceleistungen verwendet.

Da die gesamte Livebranche immer noch um ihr Überleben kämpft, bitten
wir um Verständnis, dass bei dieser Tournee, wie übrigens auch bei allen
anderen uns bekannten abgesagten oder verschobenen Tourneen, die
genannten Gebühren nicht zurückerstattet werden können.

Solltest du eine genau Aufstellung der einbehaltenen Gebühren wünschen,
melde dich gerne erneut bei uns.

Tigi


semikolon

Zitat von: Äva am 29. September 2021, 17:47:59
Falls es jemanden interessiert, folgende Antwort kam von OPM:

vielen Dank für Deine Email.

Der Differenzbetrag ergibt sich zum Einen aus den Versandkosten Deiner
Tickets und zum Anderen aus den Vorverkaufsgebühren. Die bei Sitzplätzen
zusätzlich erhobenen Systemgebühren können ebenfalls nicht erstattet
werden, diese werden u.a. für die Leistungen Dritter bei der
Bestuhlungs-/Saalplanung, des IT-basierten Ticketingsystems und weiteren
Serviceleistungen verwendet.

Da die gesamte Livebranche immer noch um ihr Überleben kämpft, bitten
wir um Verständnis, dass bei dieser Tournee, wie übrigens auch bei allen
anderen uns bekannten abgesagten oder verschobenen Tourneen, die
genannten Gebühren nicht zurückerstattet werden können.

Solltest du eine genau Aufstellung der einbehaltenen Gebühren wünschen,
melde dich gerne erneut bei uns.

Das ist schon......puuuh.
Entweder dürfen sie es zurückbehalten oder nicht. Dass die "Livebranche" um ihr Überleben kämpft ist ja nun kein juristisches Argument......
Es hilft der "Livebranche" ja auch nichts wenn Wolfgang Huber oder die Hosen das Geld einstecken.
Es bleibt schon die Frage wo da konkret für OPM die Millionen, die da jetzt einbehalten werden, angefallen sind. Es wird ja nicht gesagt, dass das jetzt an die darbende Livebranche weitergeleitet wird........Zunächst mal hat OPM das Geld.........
Nach wie vor ein sehr sehr fragwürdiges Geschäftsgebahren.
Ehrlich gesagt wie bei Banken.........die wehren sich auch mit Händen und Füßen dagegen, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuerstatten, weil es aufgrund des anhaltenden Negativzinsumfeldes für die Banken ja eh schon so schwer geworden ist.
Die paar Euros tun dem einzelnen wahrscheinlich nicht weh.....aber es vom Verhalten her trotzdem sehr sehr fragwürdig.

supere10

Leider habe ich keine Mail mehr von meiner Bestellung... verdammt.

Stulle mit Jagdwurst

Zitat von: AshleyWilliams am 29. September 2021, 17:20:51
Ahja... Also gegen Nazis sollen wir vorgehen, aber gegen Betrüger nicht?  ???

Puh also nichts für Ungut, aber das sind halt auch 2 verschiedene Paar Schuhe. Ich bin ja nun auch echt kein Fan von OPM und deren Gebahren um die Versandkosten und nein, auch ich finde die fehlende Transparenz nicht gut.

Aber wenn ich hier lese "Betrüger!!" Oder lasst uns Sammelklage einreichen, weiß ich wieder das ich in Deutschland lebe. Das ist so typisch deutsch. ;D versteht mich nicht falsch, ich sagte ja etwas weiter vorne im Thread auch, ich weiß das ich es mir leisten kann drauf zu verzichten, nicht jeder kann das. Keine Frage, aber wegen 7 (um den Dreh) Euro pro Ticket so ein Geschrei. Also ich weiß ja nicht... musste wirklich lachen beim Brief von Dr. Arzt (nichts gegen dich,bitte nicht falsch auffassen!) das ist Deutschland in seiner Reinform. ;D

Ansonsten hoffe ich sehr das opm und/oder die Band Recht bald ein Statement abgeben. Ich denke das könnte die Wogen etwas glätten. Das Problem lag für mich schon darin, nicht von Anfang an offen zu kommunizieren, dass da ein bisschen was wegfällt. Ich bin mir sicher, dass Drama wäre nicht so schlimm ausgefallen. Den Vorwurf muss sich OPM und auch DÄ gefallen lassen.

Zu dem was Äva gepostet hat. Naja, da muss ich sagen..ist zwar nett geschrieben im Sinne von "ja aber die Branche!!" aber ich behaupte, dass kaufmich durch dth genug Reibach macht. Ob man da so auf die Tränendrüse drücken muss? Ich weiß nicht. Dann hättet ihr das doch bitte einfach vorher gesagt und gut wäre für viele gewesen.  ::)

Ich spende wirklich gerne, und viele andere ja auch..(wie hier auch schon von einigen geschrieben) und wäre auch bereit gewesen Tickets zu spenden, aber so? Dumm gelaufen...

So das musste jetzt raus, Freunde.  ;D

supere10

Naja, Betrug ist ein sehr hartes Wort. Unseriös aber alle mal. Hochgradig unseriös. Vor allem, wenn man für dieses Handeln schon mal auf die Finger bekommen hat.

Das Ding ist: die verdienen sich eine goldene Nase damit. Ist das gerecht? Mit irgendwelchen willkürlichen VVK Gebühren um sich schmeißen und Geld einbehalten? Kann ja dann jede Firma machen und Millionen scheffeln.

Mir fehlen bei meiner Rückzahlung mindestens 19€ für 2 Tickets. Wenn wir mal grob überschlagen, dass 500.000 Tickets verkauft wurden, sind das 3,75 Millionen €, die einbehalten werden (vermutlich sogar noch mehr). Ich wüsste gerne, wo so viele Kosten angefallen sind.

DeinVampyr

Mir geht es auch vor allem um die fehlende Transparenz und das "Weiter so" trotz der Sache mit "Kauf mich" im selben Haus.

Betrug und andere Vergleiche sind hart und für jeden selbst zu werten. Ich persönlich würde für mich sagen: Sich gegen die Mächtigen (TM) zu wehren ist selten verkehrt (wenn auch häufig kaum möglich). In diesem Fall besteht letztlich eben auch ein Machtgefälle, daher kommt für mich auch das "verarscht"-Gefühl. Prinzipbedingt eben.

"Besten Fans der Welt" als Vorwurf? Mmh, schwierig... Das kommt ja von "Beste Band der Welt" und die sollte vielleicht auch den "Besten Ticketvermittler der Welt" haben. Und zu diesem würde nach meinem Verständnis eben auch entsprechende Transparenz gehören und eben keine "Weiter so" bei anderslautenden Urteilen (auch wenn diese noch nichts rechtskräftig sein sollen).

Als letztes und zur Transparenz meinerseits:
Bei mir geht es um 6 Karten (2 + 4).
Kosten waren 122,50€ + 238,50€ = 361€ (jeweils inklusive der tatsächlich unrechtmäßigen 6,50€ für "Porto und Verpackung, da lediglich ein Briefversand erfolgte).
Ohne Versand entsprechend 116€ + 232€ = 348€.
Erstattet bekommen soll ich den (beliebig) verringerten Betrag von 105,60€ + 211,20€ = 316,80€.
Differenz also 348€ - 316,80€ = 31,20€.
Pro Ticket also 31,20€ / 6 = 5,20€. Immerhin das passt zu dem von Dr. Arzt genannten selben VVK-Betrag.

Ich werde noch etwas warten.
Als optionale Spende transparent auswählbar wäre es für mich wohl ein no-brainer gewesen. So hat es eben einen Beigeschmack.

Schönen Abend noch und danke an alle für die Infos und weitgehend entspannte Diskussion!

Gabumon

Zitat von: Äva am 29. September 2021, 17:47:59
Da die gesamte Livebranche immer noch um ihr Überleben kämpft, bitten
wir um Verständnis, dass bei dieser Tournee, wie übrigens auch bei allen
anderen uns bekannten abgesagten oder verschobenen Tourneen, die
genannten Gebühren nicht zurückerstattet werden können.

Ah,  weil alle die Gebüren unterschlagen tun wir das auch! oder was?

Es ist scheiss egal ob die "Können" die MÜSSEN Wenn solche Ticketverkäufer dann pleite gehen ist das nicht mal schade drum...
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Dr. Arzt

Zitat von: Stulle mit Jagdwurst am 29. September 2021, 18:02:53
Aber wenn ich hier lese "Betrüger!!" Oder lasst uns Sammelklage einreichen, weiß ich wieder das ich in Deutschland lebe. Das ist so typisch deutsch. ;D versteht mich nicht falsch, ich sagte ja etwas weiter vorne im Thread auch, ich weiß das ich es mir leisten kann drauf zu verzichten, nicht jeder kann das. Keine Frage, aber wegen 7 (um den Dreh) Euro pro Ticket so ein Geschrei. Also ich weiß ja nicht... musste wirklich lachen beim Brief von Dr. Arzt (nichts gegen dich,bitte nicht falsch auffassen!) das ist Deutschland in seiner Reinform. ;D

Kein Ding. Ich find, wenn wir schon in einem Rechtsstaat leben, dann sollte das Recht ja wohl auch angewendet werden. Wenn man sich nicht an die Gesetze halten muss/soll/darf, dann wären diese ja wohl obsolet. Also wozu dann so dicke Schinken und 40fach dicke Kommentare zu den Schinken überhaupt herausgeben, wenn man die Wahl hat "och heute halte ich mal dran und morgen mal wieder nicht...".

Dr. Arzt

Zitat von: Gabumon am 29. September 2021, 19:43:33
Ah,  weil alle die Gebüren unterschlagen tun wir das auch! oder was?

Es ist scheiss egal ob die "Können" die MÜSSEN Wenn solche Ticketverkäufer dann pleite gehen ist das nicht mal schade drum...

Wow, Gabu, Wir sind mal einer Meinung!

Gabumon

Es wäre ja auch kein Problem mit einem Ankreuzfeld "Ich möchte armen Millionären meine VVK Gebühr spenden" oder so. Aber einfach kackedreist das einbehalten ist halt ein No Go
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.