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In the Ä tonight - Tour (Abgesagt)

Begonnen von Badetuch, 11. November 2019, 09:10:35

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Habt ihr Tickets beim VVK bekommen?

Ja!
143 (79.9%)
Nein!
36 (20.1%)

Stimmen insgesamt: 177

Jocke

Zitat von: Inkognito am 22. September 2021, 10:20:53
Aber wer sagt denn, dass die Leute, die die Tickets auf dem Zweitmarkt gekauft haben ihr Geld nicht zurück bekommen. Wenn ich für 200€ ein Ticket bei eBay gekauft habe schreibe ich den Verkäufer von damals Anbindung hole mir von dem das Geld zurück. Da muss man sich jetzt halt drum kümmern und die Leute Kontaktieren. Sollte ja wohl raus zu finden sein, bei wem man das gekauft hat. Ob der Verkäufer das Geld dann wirklich auszahlt ist halt so eine Sache, da muss man dann hinterher sein, aber das werden wir ehrlich einige machen.
Ansonsten, was passiert, wenn man die Schwarzhändler anzeigt? Auktionen und der kommerzielle Verkauf verstößen schließlich gegen die AGB von OPM.

Micha87

Zitat von: Inkognito am 22. September 2021, 10:20:53
Aber wer sagt denn, dass die Leute, die die Tickets auf dem Zweitmarkt gekauft haben ihr Geld nicht zurück bekommen. Wenn ich für 200€ ein Ticket bei eBay gekauft habe schreibe ich den Verkäufer von damals Anbindung hole mir von dem das Geld zurück. Da muss man sich jetzt halt drum kümmern und die Leute Kontaktieren. Sollte ja wohl raus zu finden sein, bei wem man das gekauft hat. Ob der Verkäufer das Geld dann wirklich auszahlt ist halt so eine Sache, da muss man dann hinterher sein, aber das werden wir ehrlich einige machen.

Genau so sieht es aus!
Durch den Kauf des Tickets auf E-Bay oder sonstwo erwirbt man alle Ansprüche aus dem Veranstaltungsvertrag vom Käufer. Dementsprechend übernimmt man auch den Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises gegenüber dem Veranstalter. Der Veranstalter kann natürlich aber sagen, dass er die Rückabwicklung NUR mit seinen eigentlichen Vertragspartnern durchführt. Somit ist dann der Weiterverkäufer in der Pflicht.

Einen Anspruch auf die Differenz zu dem auf dem Ticket aufgedruckten Preis besteht allerdings nicht (weil man theoretisch sich auch direkt an den Veranstalter wenden kann).

Hierzu gibt es übrigens rechtskräftige Gerichtsurteile! Dementsprechend stecken sich nur die Schwarzhändler das Geld in die Tasche bei denen die Käufer nicht hinterher sind.

Gabumon

Zitat von: Inkognito am 22. September 2021, 10:20:53
Aber wer sagt denn, dass die Leute, die die Tickets auf dem Zweitmarkt gekauft haben ihr Geld nicht zurück bekommen. Wenn ich für 200€ ein Ticket bei eBay gekauft habe schreibe ich den Verkäufer von damals Anbindung hole mir von dem das Geld zurück. Da muss man sich jetzt halt drum kümmern und die Leute Kontaktieren. Sollte ja wohl raus zu finden sein, bei wem man das gekauft hat. Ob der Verkäufer das Geld dann wirklich auszahlt ist halt so eine Sache, da muss man dann hinterher sein, aber das werden wir ehrlich einige machen.

Nur hat man auf das Geld von dem Verkäufer keinen rechtlichen Anspruch. Das was Verkauft wurde, die Karte, hast du ja erhalten. Sollte das ein Privatverkauf gewesen sein (und das dürfte beinahe immer so sein) hast du da keinen Anspruch.
«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Micha87

Zitat von: Gabumon am 22. September 2021, 10:59:32
Nur hat man auf das Geld von dem Verkäufer keinen rechtlichen Anspruch. Das was Verkauft wurde, die Karte, hast du ja erhalten. Sollte das ein Privatverkauf gewesen sein (und das dürfte beinahe immer so sein) hast du da keinen Anspruch.

Was für ein Quatsch! Da gibt es Gerichtsurteile die was anderes sagen!

K.Urlaub

Ist hier jemand Jurist und kann das mal bewerten? Oder kennt einen, der einen kennt? ;D
*denk*

Inkognito

Wieso? Gabu ist doch Jurist...

und Virologe, Musikjournalist, verantwortlich für den Geschmack und Influencer des Nörgelns.

Wieso eigentlich immer gleich mit Urteilen und Ansprüchen kommen? Wenn es mir so gehen, dass ich eine Karte bei eBay etc. gekauft habe, würde ich Montag abwarten und gucken dann die Lage aussieht. Wenn es so sein sollte wie gerade vermutet wird, dann würde ich den Verkäufer bei dem ich das gekauft habe einfach mal anschrieben und nachfragen. Man muss ja nicht jetzt schon mit einer Klagekeule kommen. Und selbst wenn es so sein sollte, dass man keinen Anspruch hat das Geld zurück zu bekommen, kann man ja trotzdem nachfragen. Wenn man nett zu jemanden ist, ist derjenige vielleicht auch nett und erstattet trotzdem das Geld zurück, auch wenn er das nicht muss. Es ist ja nicht gleich jeder Mensch schlecht.

Micha87

Zitat von: Inkognito am 22. September 2021, 11:11:50
Wieso? Gabu ist doch Jurist...

und Virologe, Musikjournalist, verantwortlich für den Geschmack und Influencer des Nörgelns.

Wieso eigentlich immer gleich mit Urteilen und Ansprüchen kommen? Wenn es mir so gehen, dass ich eine Karte bei eBay etc. gekauft habe, würde ich Montag abwarten und gucken dann die Lage aussieht. Wenn es so sein sollte wie gerade vermutet wird, dann würde ich den Verkäufer bei dem ich das gekauft habe einfach mal anschrieben und nachfragen. Man muss ja nicht jetzt schon mit einer Klagekeule kommen. Und selbst wenn es so sein sollte, dass man keinen Anspruch hat das Geld zurück zu bekommen, kann man ja trotzdem nachfragen. Wenn man nett zu jemanden ist, ist derjenige vielleicht auch nett und erstattet trotzdem das Geld zurück, auch wenn er das nicht muss. Es ist ja nicht gleich jeder Mensch schlecht.

Ich meinte damit nicht, dass man sofort klagen sollte aber man sollte eben auch seine Rechte kennen. Ich habe auch Tickets über E-Bay gekauft und habe mich nun gut erkundigt wie die rechtliche Situation ist. Natürlich werde ich den Verkäufer aber höflich anschreiben und nicht direkt mit einer Klage drohen. Meist kommt man so viel schneller und einfacher ans Ziel.

Gabumon

#1467
Zitat von: Micha87 am 22. September 2021, 11:15:54
Ich meinte damit nicht, dass man sofort klagen sollte aber man sollte eben auch seine Rechte kennen. Ich habe auch Tickets über E-Bay gekauft und habe mich nun gut erkundigt wie die rechtliche Situation ist. Natürlich werde ich den Verkäufer aber höflich anschreiben und nicht direkt mit einer Klage drohen. Meist kommt man so viel schneller und einfacher ans Ziel.

Die Klage würdest du verlieren.

Wenn du das Risiko  (ich hoffe nicht mehr als den Kaufpreis) in kauf nehmen willst, eventuell mit Anwalts und Gerichtskosten... viel spass

«Das Internet? Gibts diesen Blödsinn immer noch?»
Homer Simpson, Sicherheitsinspektor im Kernkraftwerk Springfield.

Jocke

Da es gerade ins Thema passt: Offenbar wurden von OPM Anfang letzten Jahres diverse Abmahnungen an Schwarzhändler geschickt (muss sich also um Verkäufe der Ä-Tonight-Tickets handeln). (Durch googeln von "OPM GmbH Abmahnung" schnell zu finden)
Hat jemand eine Ahnung was aus den Fällen wurde?

PlutoKennedy

#1469
Info kam gerade per Mail:

----------

Liebe Kundin, lieber Kunde,

leider musste wegen der Vielzahl und oft unterschiedlichen behördlichen Auflagen im Rahmen der COVID-19 Pandemie die zunächst verschobene ,,In The Ä Tonight"- Tournee komplett abgesagt werden.

Hier gibt es alle Informationen zur Absage:
https://www.bademeister.com/aktuell

Ab Montag, den 27.09.2021 ab 10:00 Uhr kann die Rückerstattung über das Kundenkonto angefordert werden.
Solltest Du bereits einen Teil deiner Tickets aus einer Rechnung zurückgesendet haben, dann kannst Du die restlichen Tickets ebenfalls über das Kundenkonto erstatten lassen.

Dafür sind nur wenige Schritte notwendig, jedoch ist dies erst ab dem 27.09.2021 möglich!

Bitte melde Dich mit Deinen Zugangsdaten ab dem oben genannten Datum im Kundenkonto an und starte die Rückerstattung über den Button Rückerstattung.
---> Hier gehts zum Kundenlogin
https://bademeister.opm-shop.com/index.php/shop.Customer/login

Solltest Du dein Passwort vergessen haben, kannst Du hier ein neues Passwort anfordern:
---> Neues Passwort anfordern
https://bademeister.opm-shop.com/index.php/?requestGetPassword=true

Zunächst erfolgt die Rückerstattung ohne Vorlage der Tickets. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, den Eintrittspreis nur dann zurückzuerstatten, wenn uns die Tickets im Original vorgelegt werden können.

BAD HOFGASTEIN:
Für das geplante Konzert in Bad Hofgastein ist eine erneute Terminverlegung möglich. Hier ist der neue Termin der 02.04.2022. Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit.
Eine Rückgabe von Tickets aus Termingründen ist ebenfalls ab dem 27.09.2021 ab 10:00 Uhr möglich. Hierfür gilt die gleiche Vorgehensweise wie oben aufgeführt, allerdings ist für eine Rückerstattung die Rücksendung der Tickets im Original zwingend notwendig. Die Rücksendeadresse findest Du ab dem 27.09.2021 / 10:00 Uhr in Deinem Kundenkonto.


--
Dein OPM Merchandising Team


[...]

----------

Also grundsätzlich soll es dann wohl ohne zurückschicken gehen :)

Den Button "Rückerstattung" gibt es dann aber ja erst ab dem 27. September, hatte mich schon gewundert, wer lesen kann ....

sams

na wenigstens hier gibt es das Geld zurück...
Bei Wien Ticket.at gibt es wegen dem Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz diese bescheuerte Gutscheinlösung. Da darf man dann ab dem 31. Dezember 2022 sein Geld einfordern.


NR20

Aber natürlich muss man proaktiv sein, vielleicht gibt es ja genug Leute die es nicht machen werden  ::)
NEWS: Ich sitze im Keller +++ Ich war gerade auf dem Weg +++ Vorne kurz und hinten lang +++ Du kannst gehn, aber deine Kopfhaut bleibt hier +++ Ich bin der Kohlemann +++ Da geht mein Baby +++ Gefährlicher als Jackie Chan +++ Ich bin immer parat +++ Wo bin ich denn hier? +++ Lasse redn!

Hase

Andere Frage, dachte die Mail soll erst Montag kommen? Oder habe ich da was falsch in Erinnerung? Ist die Mail auch sicher von OPM ?

NR20

NEWS: Ich sitze im Keller +++ Ich war gerade auf dem Weg +++ Vorne kurz und hinten lang +++ Du kannst gehn, aber deine Kopfhaut bleibt hier +++ Ich bin der Kohlemann +++ Da geht mein Baby +++ Gefährlicher als Jackie Chan +++ Ich bin immer parat +++ Wo bin ich denn hier? +++ Lasse redn!

Morgoth42x

Hab die Mail auch gerade bekommen. Diesen Satz finde ich ganz gut, vielleicht schreckt der ein paar Menschen ab, die versuchen wollten bei verkauften Tickets doppelt abzukassieren:

ZitatZunächst erfolgt die Rückerstattung ohne Vorlage der Tickets. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, den Eintrittspreis nur dann zurückzuerstatten, wenn uns die Tickets im Original vorgelegt werden können.

PlutoKennedy

Zitat von: NR20 am 24. September 2021, 16:29:49
Aber natürlich muss man proaktiv sein, vielleicht gibt es ja genug Leute die es nicht machen werden  ::)

Da sich nach knapp zwei Jahren sicherlich bei demeinen oder anderen die Bankverbindung geändert hat, würde eine pauschale Rückerstattung wohl auch unweigerlich zu Problemen/Unmut führen.

gigarod

Zitat von: Hase am 24. September 2021, 16:58:48
Andere Frage, dachte die Mail soll erst Montag kommen? Oder habe ich da was falsch in Erinnerung? Ist die Mail auch sicher von OPM ?
Es hieß nur "Die Rückerstattung startet am 27.09.21, OPM wird die Ticketkäufer*Innen an dem Termin mit weiteren Infos direkt anschreiben."

Da das ja ein paar Mails sind, macht es Sinn den Mail-Server langsam losglühen zu lassen...

Hase

Zitat von: gigarod am 24. September 2021, 17:42:48
Es hieß nur "Die Rückerstattung startet am 27.09.21, OPM wird die Ticketkäufer*Innen an dem Termin mit weiteren Infos direkt anschreiben."

Da das ja ein paar Mails sind, macht es Sinn den Mail-Server langsam losglühen zu lassen...

Ja alles gut  :) Dachte hätte was gelesen mit der Mail am Montag. Hab die jetzt auch bekommen. Aber kann ja sein gibt genug Leute die bei gefälschten Amazonseiten etc ihre Kreditkarten daten etc eingeben  ;D

Fritz82

Laut EMail sollte es um 10 Uhr starten.
Ich sehe aber weder einen Button zum drücken, noch sehe ich welche Karten ich gekauft habe...
>>> Menschenrechte statt rechte Menschen <<<

Alexalex

Hier ebenfalls ... Vermutlich dauert es noch ein bisschen.
Edit: Jetzt geht es.
"Aber wir sind doch nur die beste Band der Welt!"